Der Bericht des Revisionsamtes vom 15.07.2021 über die
Prüfung des Jahresabschlusses des Entwässerungsbetriebes (EBE) für das
Wirtschaftsjahr 2020 (Nr. 09/2021) wird zur Kenntnis genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Der EBE hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit
der Vorlage des Berichtes vom 15.07.2021 über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses 2020 nahm das Revisionsamt seine Aufgabe nach Art. 106 Abs. 3
i. V. m. Art. 103
Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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