Der Bericht des Revisionsamtes vom 15.09.2021 über die ämterübergreifende Prüfung Förderwesen und Zuschüsse (Nr. 08/2021) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Die beteiligten Ämter wurden im Rahmen der Prüfung
kontaktiert und die Sachverhalte besprochen. Der Wunsch nach Abgabe von
Stellungnahmen wurde nicht vorgebracht. Es ist daher davon auszugehen, dass mit
den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den beteiligten Ämtern umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der beteiligten Ämter.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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