Betreff
Erlanger ökologisch-solarer Aktionsplan - Antrag der ÖDP Stadtratsfraktion Nr. 142/2020 vom 20.07.2020
Vorlage
31/099/2021
Aktenzeichen
31/VII
Art
Beschlussvorlage

Die Stadtverwaltung erstellt im Rahmen des Klimaaufbruchs in den nächsten 12 Monaten einen solaren Aktionsplan, abgestimmt mit den anderen notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des 1,5° C-Zieles in Erlangen. Bis dahin werden weiterhin und noch verstärkt Projekte, Kampagnen und Aktionen zur Motivierung und Förderung zur Nutzung von Solarenergie initiiert und noch enger mit Multiplikatoren zusammengearbeitet wie in der Vorlage beschrieben.

Der Antrag der ÖDP Fraktion ist damit abschließend behandelt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen hat den Klimanotstand ausgerufen. Ein wichtiger Baustein zur Emissionsreduktion ist die im Antrag geforderte solare Stadtplanung als wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Erlangen im Energiesektor. Eine wichtige Komponente zur Einhaltung des im Pariser Abkommen beschlossenen 1,5 Grad Zieles ist der massive Ausbau der Nutzung solarer Energien, sowohl auf städtischen Gebäuden als auch im privaten und gewerblichen Bereich.


2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

CO2-Minderungsprogramm

Seit dem Jahr 2020 ist die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern in das städtische CO2-Minderungsprogramm aufgenommen worden. Dadurch konnte für das Jahr 2020 die Anschlussquote von PV-Anlagen kleiner 10 kWp gegenüber den Vorjahren auf etwa das Dreifache gesteigert werden. Im Jahr 2021 war das Vorjahresergebnis bereits im August erreicht.

Bislang erfolgte Bewerbung des Förderprogramms:

-  Informationen auf der Homepage der Stadt Erlangen,

-  flächendeckend Verteilung eines Faltblattes an alle Haushalte und zwei Zeitungsanzeigen.

 - zusätzlich lief ein Kinospot im Sommer 2021 in einem Erlanger Kino und ist auf der Homepage der Energieberatung verfügbar.

- Das Programm wird regelmäßig über die sozialen Medien und einen Newsletter des Umweltamtes beworben.

- Versendung gezielter Anschreiben an Sportvereine (in Zusammenarbeit mit dem Amt für Sport und Gesundheitsförderung) und an Kirchengemeinden mit Hinweisen auf die Förderprogramme und die Energieberatung der Stadt Erlangen.

-  Seit dem Frühjahr 2021 nimmt Erlangen an dem Städtewettbewerb „Wattbewerb“ teil mit dem Ziel als erste Stadt in Deutschland seine Leistung an Photovoltaik zu verdoppeln.
Momentan steht Erlangen hier in den TOP 10 der Großstädte, sowohl in Bezug auf die installierte Leistung, als auch im Hinblick auf den Zuwachs in den letzten Monaten.

- Seit Beginn des Jahres steht der Öffentlichkeit auf der Homepage der Stadt Erlangen ein Solarkataster zur Verfügung (https://www.solare-stadt.de/erlangen).

- Organisation eines Infostands im Oktober gemeinsam mit dem AK PV-Offensive des Forum Energie des Erlanger Nachhaltigkeitsbeirats, Pate des Forum ist der Verein Energiewende ER(H)langen e.V. Im AK PV-Offensive sind u.a. die IHK, die ESTW, die FAU, Siemens, die Energiegenossenschaft EWERG, Stadträt*innen und das Umweltamt/Ref. VII vertreten.

- Im Oktober startete in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern  die Solar- Kampagne „Energiekarawane“. Start war in den Stadtteilen Dechsendorf, Kosbach und in der Reuth. Per Postwurfsendung wurden alle Haushalte in diesen Stadteilen informiert, eine kostenlose Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen zu können. Bereits in den ersten zwei Tagen nach dem Start der Kampagne sind über 40 Anmeldungen für Beratungsgespräche eingegangen. Schwerpunkt der Beratung ist die Nutzung solarer Energie, aber auch Heizungserneuerung und energiesparende Maßnahmen an der Gebäudehülle können nach Bedarf thematisiert werden. Die Energieberatung in Amt 31 kann weiterhin unabhängig davon in Anspruch genommen werden.

2022 wird die Kampagne in weiteren Stadtteilen fortgesetzt.


Weitere geplante Maßnahmen zu Bewerbung des CO2-Minderungsprogramms:

- Darüber hinaus  sind weitergehende  konzertierte Maßnahmen, Projekte, Aktionen, Infostände und Informationsmaterialien in enger Zusammenarbeit mit dem Forum Energie des Nachhaltigkeitsbeirats mit dem Paten Energiewende ER(H)langen e.V. in Planung und in Umsetzung. In diesem sind verschiedene Institutionen, Organisationen und Vereine zusammengeschlossen. Ein extra Arbeitskreis befasst sich mit dem Thema PV und arbeitet gemeinsam mit dem Umweltamt/Referat VII an der Umsetzung der PV-Offensive. Ziel ist die Vervierfachung des PV-Ausbaus bis zum Jahr 2026. Die IHK ist hier ein aktiver Partner. Am 2. Oktober gab es z.B. einen gemeinsamen Infostand in der Fußgängerzone, weitere Veranstaltungen stehen an. In Bearbeitung sind zudem großflächige Plakate für Bauzäune.


-  Zur Zeit in Bearbeitung ist ein Image-Video als Motivation zur Nutzung von Solarenergie.

- Amt 31 steht mit dem Haus- und Grundbesitzer-Verein in Kontakt und wird voraussichtlich in der Dezemberausgabe der Vereinszeitschrift die Fördermöglichkeiten darstellen und zur Nutzung von Solarenergie und Sanierung der Gebäudehülle motivieren.
Eine noch engere Zusammenarbeit mit der IHK, der HWK und der Kreishandwerkerschaft ist in Planung.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausbau von PV-Anlagen

Die Stadt bewirbt mit Nachdruck das städtischen CO2-Minderungsprogramm. Private und gewerbliche Immobilienbesitzer sollen überzeugt werden, für Eigennutzung oder die Umsetzung sog. Mietstromprojekte zu investieren. Informationsbroschüren werden bei städtischen Veranstaltungen (z.B. Bürgerversammlungen) ausgelegt und es wird auf die Fördermöglichkeit öffentlichkeitswirksam hingewiesen. Eine Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden wie Haus und Grund Erlangen e.V., IHK und die Handwerkskammer werden intensiviert.

Amt 31 steht zurzeit mit mehreren Landwirten in Verbindung, die Interesse an Freiland-PV-Anlagen im Stadtgebiet haben und unterstützt, soweit möglich und sinnvoll, die geplanten Projekte.

Die EStW sind auf der Suche nach für Freiland-PV-Anlagen geeigneten Flächen sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreises. Es ist im Weiteren davon auszugehen, dass ein Planungsbedürfnis im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB für Freiflächen-PV-Anlagen bestehen wird (ggf. Änderung des FNP und Aufstellung von Bebauungsplänen notwendig).

 

 

Kooperation der Erlanger Stadtwerke mit GME

Der forcierte Ausbau städtischer PV-Anlagen ist ein Bestandteil der durch den Stadtrat beschlossenen 52 Sofortmaßnahmen.

Das GME präferiert Eigenstromanlagen. Eine Liste aller für PV-Anlagen grundsätzlich geeigneten städtischen Gebäude liegt vor. Aufgrund unzureichender personeller Ressourcen ist ein kurzfristiges Anheben des Gesamt-PV-Potentials als auch die Erstellung eines abschließenden Zeit- und Investitionsplans für den weiteren Ausbau nicht möglich. Die konkrete Eignungsprüfung muss daher Einzelfall erfolgen. Eine Prioritätenliste der als nächstes umzusetzenden Maßnahmen liegt vor. Auf die Vorlage 242/082/2021 und deren Anlage wird hierzu verwiesen.

Seitens der Erlangern Stadtwerke besteht bislang kein Interesse an einer ausgedehnten Kooperation mit GME zum Betreiben von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften.
Für eine Anmietung städtischer Dächer für PV-Anlagen zur Volleinspeisung gibt es wegen der geringen Einspeisevergütung keine externen Interessenten. Aus diesen Gründen und dem wirtschaftlichen Vorteil des eigengenutzten Stroms sind bei städtischen Neubauten PV-Anlagen ein fester Bestandteil der Planung.

Parallel zur Planung durch das GME läuft daher die Prüfung wie eine Realisierung von PV-Anlagen durch externe aber dennoch anschließendem direkten Stromverbrauch durch das Gebäude selbst umgesetzt werden kann.


Solare Planung der GEWOBAU

 

 Die GEWOBAU plant alle noch nicht belegten Dächer ihrer Wohn- und Gewerbebauten voraussichtlich bis Ende 2022 mit Photovoltaikanlagen einschließlich stationärer Batteriespeichersysteme auszustatten. Der Solarstrom wird überwiegend als Allgemeinstrom, als Mieterstrom oder für an den Gebäuden errichtete Ladestationen für E-Autos verwendet. Es wird geprüft, ob eine Quersubventionierung von Solarmodulen auf Mieterbalkons und auf Fassadenflächen möglich ist.

 

 

Kooperation mit Unternehmen und Aktivierung von Klimaallianzen

Amt 31 berät und fördert im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im Rahmen personeller Möglichkeiten ist ein proaktives Zugehen auf Unternehmen mit geeigneten Immobilien vorgesehen. Vorgesehen ist die fachliche Unterstützung einschließlich wirtschaftlicher Betrachtungen bei der Planung von Maßnahmen.

Amt 31 ist in Vorbereitung von vier Vorträgen zu den Themen Photovoltaik, E-Mobilität und Ladeinfrastruktur, Gebäudesanierung und Fördermöglichkeiten.


Solare Stadtplanung und Baupflicht

Aktive und passive Solargewinne  sind Belange, die durch die Stadt im Rahmen der Bauleitplanung bereits seit vielen Jahren beachtet werden (z.B. Bebauungsplan Nr. 411). Die solare Baupflicht wurde im Dezember 2020 (Vorlage 611/010/2020) beschlossen, demnach soll bei der Schaffung von neuem Bauplanungsrecht bzw. der Änderung von bestehendem Bauplanungsrecht die Pflicht zur flächendeckenden Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden (solare Baupflicht) eingeführt werden.

 

Beim Verkauf von städtischen Baugrundstücken für Vorhaben, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, sollen in den Kaufverträgen Verpflichtungen für den Käufer entsprechend Ziff. 3 vereinbart werden. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage soll entfallen, sofern die Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach der Gebäude erfüllt werden kann.

 

Auch künftig wird im Rahmen von Bauleitplanung die Notwendigkeit bestehen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes oder die Aufstellung von Bebauungsplänen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.


Die Ämter 31, 61, 23 und 30 stehen im Dialog zur Ausarbeitung detaillierter Vorgaben in Städtebaulichen Verträgen und beim Abschluss privatrechtlicher Kaufverträge.


Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos

Den Ausbau der Ladestruktur ist zügig zu beschleunigen, auch wenn die Elektrifizierung des MIV nicht ohne die Ausweitung eines preisgünstigeren ÖPNV und dem fortschreitenden Ausbau des Radwegenetzes zielführend ist. Hier gilt es, gemeinsam mit den EStW und Amt 61 einen Ausbau- und Zeitplan vorzulegen.
Parallel zum geplanten Ausbau muss eine Möglichkeit geschaffen werden, aktive Interessenten wie zum Beispiel die Techniker Schule bei Schaffung einer Infrastruktur zu unterstützen.

 

Forschung im Feld Speichertechnologie

Amt 31 strebt die im Rahmen personeller ‚Möglichkeiten die Kooperation mit der FAU und anderen Einrichtungen, die in dieses Forschung aktiv sind, an. Ziel ist es, sich aktiv als Partner zur Verfügung stellen und in Absprache mit GME und der GEWOBAU geeignete Objekte für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: