Die Stadtverwaltung erstellt im Rahmen des Klimaaufbruchs in
den nächsten 12 Monaten einen solaren Aktionsplan, abgestimmt mit den anderen
notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des 1,5° C-Zieles in Erlangen. Bis dahin
werden weiterhin und noch verstärkt Projekte, Kampagnen und Aktionen zur
Motivierung und Förderung zur Nutzung von Solarenergie initiiert und noch enger
mit Multiplikatoren zusammengearbeitet wie in der Vorlage beschrieben.
Der Antrag der ÖDP Fraktion ist damit abschließend behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Stadt Erlangen hat den
Klimanotstand ausgerufen. Ein wichtiger Baustein zur Emissionsreduktion ist die
im Antrag geforderte solare Stadtplanung als wichtiger Beitrag zur Erreichung
der Klimaziele der Stadt Erlangen im Energiesektor. Eine wichtige Komponente
zur Einhaltung des im Pariser Abkommen beschlossenen 1,5 Grad Zieles ist der
massive Ausbau der Nutzung solarer Energien, sowohl auf städtischen Gebäuden
als auch im privaten und gewerblichen Bereich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um
die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
CO2-Minderungsprogramm
Seit dem Jahr 2020 ist die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern
in das städtische CO2-Minderungsprogramm aufgenommen worden. Dadurch konnte für
das Jahr 2020 die Anschlussquote von PV-Anlagen kleiner 10 kWp gegenüber den
Vorjahren auf etwa das Dreifache gesteigert werden. Im Jahr 2021 war das
Vorjahresergebnis bereits im August erreicht.
Bislang erfolgte Bewerbung des
Förderprogramms:
- Informationen auf der Homepage der
Stadt Erlangen,
- flächendeckend Verteilung eines
Faltblattes an alle Haushalte und zwei Zeitungsanzeigen.
- zusätzlich lief ein Kinospot im Sommer
2021 in einem Erlanger Kino und ist auf der Homepage der Energieberatung
verfügbar.
- Das Programm wird regelmäßig über die sozialen Medien und einen Newsletter
des Umweltamtes beworben.
- Versendung gezielter Anschreiben an Sportvereine (in Zusammenarbeit mit dem
Amt für Sport und Gesundheitsförderung) und an Kirchengemeinden mit Hinweisen
auf die Förderprogramme und die Energieberatung der Stadt Erlangen.
- Seit dem Frühjahr 2021 nimmt Erlangen
an dem Städtewettbewerb „Wattbewerb“ teil mit dem Ziel als erste Stadt in
Deutschland seine Leistung an Photovoltaik zu verdoppeln.
Momentan steht Erlangen hier in den TOP 10 der Großstädte, sowohl in Bezug auf
die installierte Leistung, als auch im Hinblick auf den Zuwachs in den letzten
Monaten.
- Seit Beginn des Jahres steht der Öffentlichkeit auf der Homepage der Stadt
Erlangen ein Solarkataster zur Verfügung
(https://www.solare-stadt.de/erlangen).
- Organisation eines Infostands im Oktober gemeinsam mit dem AK PV-Offensive
des Forum Energie des Erlanger Nachhaltigkeitsbeirats, Pate des Forum ist der
Verein Energiewende ER(H)langen e.V. Im AK PV-Offensive sind u.a. die IHK, die
ESTW, die FAU, Siemens, die Energiegenossenschaft EWERG, Stadträt*innen und das
Umweltamt/Ref. VII vertreten.
- Im Oktober startete in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern die Solar-
Kampagne „Energiekarawane“. Start war in den Stadtteilen Dechsendorf,
Kosbach und in der Reuth. Per Postwurfsendung wurden alle Haushalte in diesen
Stadteilen informiert, eine kostenlose Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen zu
können. Bereits in den ersten zwei Tagen nach dem Start der Kampagne sind über
40 Anmeldungen für Beratungsgespräche eingegangen. Schwerpunkt der Beratung ist
die Nutzung solarer Energie, aber auch Heizungserneuerung und energiesparende
Maßnahmen an der Gebäudehülle können nach Bedarf thematisiert werden. Die
Energieberatung in Amt 31 kann weiterhin unabhängig davon in Anspruch genommen
werden.
2022 wird die Kampagne in weiteren Stadtteilen fortgesetzt.
Weitere
geplante Maßnahmen zu Bewerbung des CO2-Minderungsprogramms:
- Darüber hinaus sind weitergehende konzertierte Maßnahmen, Projekte, Aktionen,
Infostände und Informationsmaterialien in enger Zusammenarbeit mit dem Forum
Energie des Nachhaltigkeitsbeirats mit dem Paten Energiewende ER(H)langen e.V.
in Planung und in Umsetzung. In diesem sind verschiedene Institutionen,
Organisationen und Vereine zusammengeschlossen. Ein extra Arbeitskreis befasst
sich mit dem Thema PV und arbeitet gemeinsam mit dem Umweltamt/Referat VII an
der Umsetzung der PV-Offensive. Ziel ist die Vervierfachung des PV-Ausbaus bis
zum Jahr 2026. Die IHK ist hier ein aktiver Partner. Am 2. Oktober gab es z.B.
einen gemeinsamen Infostand in der Fußgängerzone, weitere Veranstaltungen
stehen an. In Bearbeitung sind zudem großflächige Plakate für Bauzäune.
- Zur Zeit in Bearbeitung ist ein Image-Video als Motivation zur Nutzung
von Solarenergie.
- Amt 31 steht mit dem Haus- und Grundbesitzer-Verein in Kontakt und wird
voraussichtlich in der Dezemberausgabe der Vereinszeitschrift die
Fördermöglichkeiten darstellen und zur Nutzung von Solarenergie und Sanierung
der Gebäudehülle motivieren.
Eine noch engere Zusammenarbeit mit der IHK, der HWK und der
Kreishandwerkerschaft ist in Planung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Ausbau von PV-Anlagen
Die Stadt bewirbt mit Nachdruck das städtischen CO2-Minderungsprogramm. Private
und gewerbliche Immobilienbesitzer sollen überzeugt werden, für Eigennutzung
oder die Umsetzung sog. Mietstromprojekte zu investieren.
Informationsbroschüren werden bei städtischen Veranstaltungen (z.B.
Bürgerversammlungen) ausgelegt und es wird auf die Fördermöglichkeit
öffentlichkeitswirksam hingewiesen. Eine Zusammenarbeit mit Organisationen und
Verbänden wie Haus und Grund Erlangen e.V., IHK und die Handwerkskammer werden
intensiviert.
Amt 31 steht zurzeit mit mehreren Landwirten in Verbindung,
die Interesse an Freiland-PV-Anlagen im Stadtgebiet haben und unterstützt,
soweit möglich und sinnvoll, die geplanten Projekte.
Die EStW sind auf der Suche nach für Freiland-PV-Anlagen geeigneten Flächen
sowohl im Stadtgebiet als auch im Landkreises. Es ist im Weiteren davon
auszugehen, dass ein Planungsbedürfnis im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB für
Freiflächen-PV-Anlagen bestehen wird (ggf. Änderung des FNP und Aufstellung von
Bebauungsplänen notwendig).
Kooperation der Erlanger Stadtwerke mit GME
Der
forcierte Ausbau städtischer PV-Anlagen ist ein Bestandteil der durch den
Stadtrat beschlossenen 52 Sofortmaßnahmen.
Das GME präferiert Eigenstromanlagen. Eine Liste aller für
PV-Anlagen grundsätzlich geeigneten städtischen Gebäude liegt vor. Aufgrund
unzureichender personeller Ressourcen ist ein kurzfristiges Anheben des
Gesamt-PV-Potentials als auch die Erstellung eines abschließenden Zeit- und
Investitionsplans für den weiteren Ausbau nicht möglich. Die konkrete
Eignungsprüfung muss daher Einzelfall erfolgen. Eine Prioritätenliste der als
nächstes umzusetzenden Maßnahmen liegt vor. Auf die Vorlage 242/082/2021 und
deren Anlage wird hierzu verwiesen.
Seitens der Erlangern
Stadtwerke besteht bislang kein Interesse an einer ausgedehnten Kooperation mit
GME zum Betreiben von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften.
Für eine Anmietung städtischer Dächer für PV-Anlagen zur Volleinspeisung gibt
es wegen der geringen Einspeisevergütung keine externen Interessenten. Aus
diesen Gründen und dem wirtschaftlichen Vorteil des eigengenutzten Stroms sind
bei städtischen Neubauten PV-Anlagen ein fester Bestandteil der Planung.
Parallel zur Planung durch das GME läuft daher die Prüfung wie eine
Realisierung von PV-Anlagen durch externe aber dennoch anschließendem direkten
Stromverbrauch durch das Gebäude selbst umgesetzt werden kann.
Solare Planung der GEWOBAU
Die GEWOBAU plant alle noch nicht belegten
Dächer ihrer Wohn- und Gewerbebauten voraussichtlich bis Ende 2022 mit
Photovoltaikanlagen einschließlich stationärer Batteriespeichersysteme
auszustatten. Der Solarstrom wird überwiegend als Allgemeinstrom, als
Mieterstrom oder für an den Gebäuden errichtete Ladestationen für E-Autos
verwendet. Es wird geprüft, ob eine Quersubventionierung von Solarmodulen auf
Mieterbalkons und auf Fassadenflächen möglich ist.
Kooperation mit Unternehmen und Aktivierung von Klimaallianzen
Amt 31 berät und fördert im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms auch kleine und
mittlere Unternehmen (KMU). Im Rahmen personeller Möglichkeiten ist ein
proaktives Zugehen auf Unternehmen mit geeigneten Immobilien vorgesehen.
Vorgesehen ist die fachliche Unterstützung einschließlich wirtschaftlicher
Betrachtungen bei der Planung von Maßnahmen.
Amt 31 ist in Vorbereitung von vier Vorträgen zu den Themen Photovoltaik,
E-Mobilität und Ladeinfrastruktur, Gebäudesanierung und Fördermöglichkeiten.
Solare Stadtplanung und Baupflicht
Aktive und passive Solargewinne sind Belange, die durch die Stadt im
Rahmen der Bauleitplanung bereits seit vielen Jahren beachtet werden (z.B.
Bebauungsplan Nr. 411). Die solare Baupflicht wurde im Dezember 2020 (Vorlage
611/010/2020) beschlossen, demnach soll bei der Schaffung von neuem
Bauplanungsrecht bzw. der Änderung von bestehendem Bauplanungsrecht die Pflicht
zur flächendeckenden Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden (solare
Baupflicht) eingeführt werden.
Beim Verkauf von städtischen Baugrundstücken für Vorhaben, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, sollen in den Kaufverträgen Verpflichtungen für den Käufer entsprechend Ziff. 3 vereinbart werden. Die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage soll entfallen, sofern die Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach der Gebäude erfüllt werden kann.
Auch künftig wird im Rahmen von Bauleitplanung die Notwendigkeit bestehen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes oder die Aufstellung von Bebauungsplänen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Ämter 31, 61, 23 und 30 stehen im Dialog zur Ausarbeitung detaillierter
Vorgaben in Städtebaulichen Verträgen und beim Abschluss privatrechtlicher
Kaufverträge.
Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos
Den Ausbau der Ladestruktur ist zügig zu beschleunigen, auch wenn die
Elektrifizierung des MIV nicht ohne die Ausweitung eines preisgünstigeren ÖPNV
und dem fortschreitenden Ausbau des Radwegenetzes zielführend ist. Hier gilt
es, gemeinsam mit den EStW und Amt 61 einen Ausbau- und Zeitplan vorzulegen.
Parallel zum geplanten Ausbau muss eine Möglichkeit geschaffen werden, aktive
Interessenten wie zum Beispiel die Techniker Schule bei Schaffung einer
Infrastruktur zu unterstützen.
Forschung im Feld Speichertechnologie
Amt 31 strebt die im Rahmen personeller ‚Möglichkeiten die Kooperation mit der
FAU und anderen Einrichtungen, die in dieses Forschung aktiv sind, an. Ziel ist
es, sich aktiv als Partner zur Verfügung stellen und in Absprache mit GME und
der GEWOBAU geeignete Objekte für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: