Betreff
Antrag Nr. 190/2021
Bericht im Werkausschuss des EBE über die geplante Entwässerung
des Neubaugebietes Klosterholz in Steudach
Vorlage
EBE-2/017/2021
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 190/2021 vom 08.09.2021 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


Grundsätzliches zur hydraulischen Auslegung von Entwässerungssystemen

 

Kanalnetze sind für häufige Starkregen, jedoch nicht für Extremereignisse auszulegen.

 

Eine Kanalisation, die auch extreme Regenfälle aufnimmt und völligen Schutz vor Über-schwemmungen bietet, ist technisch weder durchführbar noch finanzierbar. Der jeweilige

Anschlussnehmer muss sich daher gegen Rückstau aus der Kanalisation und gegen Ein-

dringen von Oberflächenwasser schützen.

 

Weiterhin sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um nicht schädlich verschmutztes Niederschlags-wasser von der Kanalisation fernzuhalten und den Niederschlagsabfluss zu reduzieren.

 

Bestehende Entwässerungsanlagen

 

Die Ortsentwässerung des Stadtteils Steudach ist an einen Stauraumkanal mit einem Eiprofil 800/1200 angeschlossen, der parallel zur Wegeverbindung zum östlich liegenden Gewerbe-

gebiet an der Frauenauracher Straße verläuft. Die Abflüsse werden im weiteren Verlauf

gedrosselt an den Sammler in der Frauenauracher Straße weitergeleitet. Die Entwässerung

erfolgt im Mischsystem.

 

Geplante Entwässerung des Neubaugebietes Klosterholz

 

Die Entwässerung des Neubaugebietes erfolgt ebenso im Mischsystem. Zur Wahl des

Entwässerungssystems wird auf die Beantwortung des Antrags Nr. 424/2020 im BWA

am 04.05.2021 verwiesen.

 

In den Stichstraßen und in der Ringstraße erfolgt die Abwasserableitung über

Mischwasserkanäle DN 300.

 

In der Haupterschließungsstraße ist ein Mischwasserkanal DN 500 und ein Stauraumkanal als Drachenprofil DN 1500 auf einer Länge von ca. 193 m angeordnet. Der Schacht am Ende des Stauraumkanals dient gleichzeitig als Drosselschacht. Zur Begrenzung der Abflussmenge in den bestehenden Kanal in der Straße „Am Klosterholz“ dient ein schwimmergesteuerter Abflussbegrenzer mit Handzugvorrichtung zur manuellen Notbetätigung. Der Drosselabfluss ist auf max. 40 l/sec. begrenzt.

 

Die Entwurfsplanung ist Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags, der am 11.05.2021 im Stadtrat beschlossen wurde.

 

Auswirkungen durch das Neubaugebiet Klosterholz auf das bestehende Entwässerungssystem in Steudach

 

Das bestehende Entwässerungssystem in Steudach wird durch den Drosselabfluss aus dem Neubaugebiet Klosterholz hydraulisch zusätzlich belastet.

 

Die Berechnung mit Hilfe des sog. kritischen Regens für eine Überlaufhäufigkeit von n = 0,2 ergibt zum Teil eine deutliche Erhöhung der Wasserspiegellinie in den Bestandsschächten. Ein Überstau wird jedoch nicht erzeugt.

 

Das Kanalnetz genügt somit den Anforderungen des DWA-A 118 „Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“.

 

 

 

 

 


Anlagen: