Einführung einer Arbeitsmarktzulage als Maßnahme zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Erhöhung der Personalbindung
1. Für die folgenden Berufsgruppen in den genannten Einsatzbereichen wird mit Wirkung zum 01.01.2022 eine monatliche Arbeitsmarktzulage eingeführt:
Qualifikation |
Einsatz in Amt/EB |
Entgeltgruppe |
Höhe der Zulage bei Vollzeittätigkeit |
Abgeschlossenes Studium (Landschafts-) Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Stadt- bzw. Regionalplanung, Straßen- und Verkehrswesen, Versorgungs- oder Elektrotechnik (oder vergleichbar) mindestens mit FH-Diplom oder B.A. |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
10 bis 15 |
400 € |
Funktion Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung mit einer dieser Qualifikationen (oder vergleichbar) |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
11 bis 15 |
zzgl. 200 € |
Techniker*innen der Fachrichtungen Bautechnik (Hochbau, Tiefbau, Gebäude), Elektrotechnik, Versorgungstechnik; Meister*innen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Straßenbau, Bauhandwerk, Abwasser auf Stellen, für welche diese Qualifikation erforderlich ist; Meister*innen in der Funktion Winterdienstleitung |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
8 bis 9c |
250 € |
Funktion Sachgebietsleitung mit einer dieser Qualifikationen |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
8 bis 9c |
Zzgl. 200 € |
Tierärzt*innen |
39 |
13 bis 15 |
400 € |
Funktion Abteilungsleitung mit dieser Qualifikation |
39 |
14 bis 15 |
Zzgl. 200 € |
Amtliche Fachassistenten |
39 |
4 bis 6 |
250 € |
2. Die Zulage wird ab dem Einführungszeitpunkt für die genannten Berufsgruppen ausschließlich in den definierten Bereichen sowohl für Bestandsbeschäftigte als auch neu Einzustellende gewährt.
3. Bei Umsetzungen in andere Einsatzbereiche, in denen keine Arbeitsmarktzulage gewährt wird, entfällt die Zulage. Dies gilt auch für Umsetzungen aus gesundheitlichen Gründen.
4. Die Zulage unterliegt keiner Dynamisierung durch Tariferhöhungen.
5. Die Maßnahme wird zunächst auf Dauer von 5 Jahren befristet. Sie ist jederzeit widerruflich.
6. Teilzeitkräfte erhalten die Zulage anteilig entsprechend ihrem Arbeitszeitmaß.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Personalgewinnung, insbesondere für Beschäftigte in
sog. „Mangelberufen“, gestaltet sich für die Stadt Erlangen in den letzten
Jahren zunehmend schwieriger. Mittlerweile sind Auswahlverfahren, bei denen
trotz umfassender Öffnung des Qualifikationsprofils auch auf die dritte
Ausschreibung hin keine geeignete Arbeitskraft gewonnen werden kann, keine
Seltenheit mehr. Diese Entwicklung zeigt sich für einige Berufsgruppen in den
technischen Dienststellen besonders deutlich. Dadurch ist die geordnete
Aufgabenerfüllung auch von kommunalen Pflichtaufgaben in einigen Bereichen
gefährdet.
Aufgrund
der hohen Nachfrage nach Beschäftigten in diesen speziellen Berufsgruppen teils
auch von privaten Arbeitgeber*innen sowie der zunehmenden Konkurrenz der
Arbeitgeber*innen im öffentlichen Dienst, ist gleichzeitig die Fluktuation von
Beschäftigten mit ca. 400 Stellenbesetzungen pro Jahr bei einer
Gesamtbeschäftigtenzahl von ca. 2800 sehr hoch.
Diese
Situation bringt eine hohe Arbeitsbelastung der Bestandsbeschäftigten und
Führungskräfte in den Fachbereichen mit sich. Häufig gelingt es aufgrund der
Unvorhersehbarkeit von arbeitnehmerseitigen Kündigungen oder Bitten um
Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen der kurzfristigen
Nachbesetzungserfordernisse nicht, nahtlos oder gar überlappend eine Nachfolge
einzustellen. In der Folge müssen Vertretungszeiten aufgefangen werden und neue
Kolleg*innen dann daneben zusätzlich eingearbeitet werden. Es kommt zu teils
erheblichen Arbeitsrückständen bei den Beschäftigten, welche diese zusätzlichen
Arbeiten leisten, die danach wieder neben den weiterhin laufenden Aufgaben
abgearbeitet werden müssen. Servicestandards gegenüber Bürger*innen oder
internen Kund*innen können in der Folge nicht mehr gehalten werden und
Bearbeitungszeiten verlängern sich teils deutlich. Zudem führt dieser Zustand
bei den Kolleg*innen, die diese zusätzlichen Aufgaben erledigen, zu
Belastungen.
Nicht
zuletzt leidet die Qualität der Aufgabenerledigung durch die hohe
Personalfluktuation erheblich, wenn Wissensträger*innen einen
Arbeitgeber*innenwechsel vollziehen oder wenn Einarbeitungen wegen der hohen
Arbeitsbelastung nicht so intensiv geleistet werden können wie angestrebt.
Wie
eine Abfrage der bayerischen Kommunen im Arbeitskreis Personal des Bayerischen
Städtetags im April 2021 ergab, nutzt bereits die Mehrheit der Bayerischen
Städte das Instrument der Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage für
unterschiedliche Beschäftigtengruppen, um sowohl Bestandspersonal halten zu
können als auch die Personalgewinnung positiv zu unterstützen.
Alle
Vertreter*innen dieser Kommunen haben dem Personal- und Organisationsamt die
Einführung dieses Instruments bei der Stadt Erlangen einhellig empfohlen. Nach einstimmiger
Einschätzung ist es ihnen damit gelungen, die Fluktuation zu senken und die
Personalgewinnung zu verbessern.
Ausgehend
von den Bereichen, in denen es bereits seit Längerem nicht mehr gelingt,
Stellen auf die erste Ausschreibung hin zu besetzen sowie unter
Berücksichtigung der v.a. auch im technischen Bereich hohen Personalbedarfe und
großen Gehaltsunterschiede zu Unternehmen der Privatwirtschaft, wird die
Einführung einer Arbeitsmarktzulage für die Berufsgruppen und für die Bereiche
als zwingend notwendig erachtet, in denen eine geordnete Aufgabenerfüllung
gefährdet ist.
Ziel
ist es, dem Fachkräftemangel in diesen Bereichen effektiv zu begegnen, die
Zeitschienen bis zur Nachbesetzung von Stellen deutlich zu verkürzen und eine
längere Verweildauer von Beschäftigten der genannten Berufsgruppen auf ihren
Stellen zu bewirken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der KAV Bayern hat bereits im Jahr 2014 seinen Mitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe an Beschäftigte zu gewähren, die konkret vorhaben den Arbeitgeber zu wechseln.
Mit Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019 wurde dieses Instrument auch für Beschäftigtengruppen geöffnet, soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften erforderlich ist, sofern es sich um
· vom Konkurrenzdruck wegen starker Nachfrage und fehlendem Arbeitskräfteangebot auf dem Arbeitsmarkt betroffene Beschäftigtengruppen oder
· um ein gegenüber dem privaten lokalen Arbeitsmarkt erheblich nachteiliges Entgeltniveau handelt. Der Bedarf kann auch vorsorglich für vergleichbare Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen festgestellt werden.
Für die Nutzung des Instruments über den Einzelfall hinaus ist ein entsprechender Gremiumsbeschluss rechtliche Voraussetzung. Indikatoren für das Vorliegen dieser Voraussetzungen sind z.B. die Notwendigkeit mehrfacher Ausschreibungen für die Besetzung von Stellen und/oder eine hohe Fluktuationsquote bei bestimmten Gruppen von Beschäftigten.
Mit der Einführung einer Arbeitsmarktzulage wird den strategischen Themenkomplexen „Personalgewinnung“ und „Personalbindung“ im Masterplan Personalmanagement im Sinne einer Verbesserung der Karrieremöglichkeiten im Tarifbereich entsprochen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Beschäftigten der genannten Berufsgruppen in den definierten Einsatzbereichen erhalten ab Januar 2022 eine Arbeitsmarktzulage in der genannten Höhe mit ihrem Entgelt ausbezahlt. Die Stellen werden im Stellenplan mit einem entsprechenden Zusatz ausgewiesen.
Bei Stellenausschreibungen mit diesen Qualifikationsprofilen wird künftig ausdrücklich die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage konkret in den Veröffentlichungstext aufgenommen. Diese wird allerdings nur den einschlägigen genannten Berufsgruppen gewährt. Bei weiterer Öffnung des Qualifikationsprofils und Besetzung mit Bewerber*innen welche nicht eine der genannten Qualifikationen erfüllen, wird keine Zulage gezahlt (z.B. Diplom-Geograph*innen).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kosten für die Einführung der Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage liegen ausgehend von der aktuellen tatsächlichen Besetzung bei insgesamt ca. 930.000 € pro Jahr.
Das durch die
zu erwartende geringere Personalfluktuation mögliche Einsparpotenzial bei
Stellenausschreibungen wird allein im Bereich der Veröffentlichungskosten auf
jährlich ca. 100.000 € geschätzt.