Betreff
Durchführung des Volksbegehrens "Abberufung des Landtags"
Vorlage
33/015/2021
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage

Das Volksbegehren „Abberufung des Landtags“ soll wie nachfolgend unter Ziff. II erläutert durchgeführt werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Abhaltung des Volksbegehrens vom 14. Oktober bis zum 27. Oktober 2021 soll auch unter den Einschränkungen der Pandemie reibungslos und im Einklang mit den geltenden rechtlichen Regelungen verlaufen. Dabei muss grundsätzlich im Interesse einer gleichmäßigen sachlichen Behandlung auf die bewährte Praxis zurückgegriffen werden. Aus sachlichen Gesichtspunkten kann jedoch im Einzelfall auch von der bewährten Praxis abgewichen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Wie bei den letzten Volksbegehren wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, deutlich über die Mindestzeit nach § 79 Landeswahlordnung (= 70 Stunden) hinaus Unterschriften leisten zu können. Jedoch soll diesmal aus den unten genannten Gründen die Eintragung nur zentral im Rathaus angeboten werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Bürgerinnen und Bürger sollen, wie bei den vergangenen Volksbegehren auch, die Möglichkeit erhalten, im gleichen Umfang an Stunden (= 122 Stunden) für das o.g. Volksbegehren unterschreiben zu können. Dazu besteht die Gelegenheit, teilweise sogar bis 20.00 Uhr sowie an Samstagen innerhalb der öffentlichen Auslegung der Eintragungslisten (Donnerstag, 14.10.2021 bis Mittwoch, 27.10.2021) zu unterschreiben. Um den Infektionsschutz und die Einhaltung der dazu ergangenen Regelungen möglichst uneingeschränkt gewährleisten zu können, wird auf mobile Eintragungsstellen in den Stadtteilen, die in Schulen oder sonstigen Einrichtungen installiert waren, verzichtet und die Eintragungsmöglichkeit zentral im Rathaus konzentriert. Die Einrichtung von mobilen Eintragungsstellen ist darüber hinaus mit einem erhöhten logistischen, personellen und technischen Aufwand verbunden, den das Wahlamt der Stadt Erlangen zusätzlich und teilweise parallel zu den Vorbereitungen und der Durchführung der Bundestagswahl 2021 leisten müsste. Eine gesicherte und reibungslose Durchführung des Volksbegehrens ist daher nur durch die Eintragungsmöglichkeit bei einer zentralen Eintragungsstelle gewährleistet. Bei den vorgenannten Gründen handelt es sich um sachliche Gesichtspunkte, die ein Abweichen von der bisherigen Praxis ausnahmsweise ermöglichen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: