Betreff
Klimavorbehalt in den Beschlüssen des Stadtrats; Fraktionsantrag der Klimaliste Erlangen 138/2021
Vorlage
31/098/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

1.       Die Verwaltung setzt weiterhin konsequent die Erarbeitung des Fahrplans Klima-Aufbruch, die Sofortmaßnahme „Weiterentwicklung der "Klima-Checks" in Beschlussvorlagen“ und die Beteiligung am „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Metropolregion Nürnberg e.V.“ fort.

2.       Der Lenkungskreis Klima-Aufbruch berät darüber, wie die konsequente Bearbeitung der Klimachecks in Beschlussvorlagen sichergestellt werden kann.

3.       Der Antrag Nr. 138/2021 der Klimaliste Erlangen vom 04.05.2021 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Mit dem Beschluss 13/336/2019 „Klimanotstand: Klimaauswirkungen in Beschlussvorlagen“ vom 16.10.2019 wurde beschlossen die Rubrik „4. Klimaschutz“ in Stadtratsbeschlüsse aufzunehmen. Diese „Klimachecks“ sind ab dem 01.01.2020 immer auszufüllen, wenn sie für das Verfahren entscheidungsrelevant sind. Entscheidungsrelevanz liegt bei allen Beschlüssen vor mit der Ausnahme der meisten finanzwirtschaftlichen Beschlüsse, Personalvorlagen, Beschlüssen mit ausführlichen städtebaulichen Begründungen (die Umwelt- und Klimaaspekte bereits umfassend beleuchten), Vergabebeschlüsse sowie Berichte.

        Am 26.11.2020 wurde der Stadtratsbeschluss 31/040/2020 „Fahrplan "Klima-Aufbruch" in Er-langen“ gefasst. In der Anlage 1 wurden 52 Sofortmaßnahmen der Erlanger Stadtverwaltung erarbeitet. Bei den sektorenübergreifenden Handlungsfeldern ist die Maßnahme VS1: „Weiterentwicklung der „Klima-Checks“ in Beschlussvorlagen“ aufgeführt. Ziel ist die Etablierung eines standardisierten Vorgehens für die Stadt Erlangen bis 2022/23, um Maßnahmen und Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Klimaauswirkung bewerten zu können.

        Als Grundlage und Steuerungsgröße der lokalen Klimapolitik schlägt die Verwaltung im Stadt-ratsbeschluss 31/040/2020 zudem das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) vorgestellte Konzept des CO-Restbudgets vor (SRU 2020). Ausgehend vom verbleibendem CO-Restbudget können Teilziele für Sektoren abgeleitet und über ein Monitoring und Controlling Reduktionsfortschritte bewertet werden.

        Für die Stadt Erlangen wird dazu im Rahmen des Fahrplans Klima-Aufbruch ein Klimahaushalt als Steuerungsinstrument erarbeitet. Dieser wird dem Erlanger Stadtrat nach Fertigstellung zum Beschluss vorgelegt und soll der Stadt Erlangen zur langfristigen Umsetzung des Fahrplans „Klima-Aufbruch“ und der Einhaltung des 1,5°C-Klimaziels in Erlangen dienen. Damit kann ermöglicht werden, dass die verschiedenen Referate und Ämter das vorhandene CO-Budget nicht überschreiten, was in der Summe auf die Beschlüsse der Stadt Erlangen rückwirkt.

        Am 29.06.2021 wurde der Verein „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Metropolregion Nürnberg e.V.“ gegründet, bei dem die Stadt Erlangen Gründungsmitglied ist. Der Fonds hat zum Ziel, zusätzliche Mittel für die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen für den Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung zu generieren und somit die schnellere Erreichung der Ziele des Klimapakts der Metropolregion sowie der Klimaschutz-Ziele der Mitgliedskommunen zu unterstützen.

        Somit werden bereits alle Elemente des Fraktionsantrages strategisch bearbeitet, welche in den jeweiligen Beschlüssen gebilligt wurden. Aus Gründen der Arbeitseffizienz, der personellen Ressourcen und der Stringenz des Vorgehens wird kein zusätzliches, paralleles Vorgehen implementiert.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Um die gewissenhafte Umsetzung der bestehenden Beschlüsse zu verbessern, wird der Umgang mit den Klimachecks in Beschlussvorlagen im neu gegründeten Lenkungskreis Klima-Aufbruch zur Besprechung eingebracht.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag der Klimaliste Erlangen 138/2021