Betreff
Bericht zur Entwicklung und Umsetzung der Bewässerung von Sport- und Freizeitflächen und der nationalen Wasserstrategie
Vorlage
31/094/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der GL-Fraktion Nr. 174/2021 vom 06.07.2021 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die GL-Fraktion beantragt einen Sachbericht in Bezug auf die drei Brunnen zur Sportflächenbewässerung an der Adalbert-Stifter-Schule, der Eichendorff-Mittelschule und der Grundschule an der Brucker Lache sowie zur Umsetzung der nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Betrieb der Brunnen und die Bewässerung der Sportflächen obliegen dem Amt für Gebäudemanagement. Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen ist für die Erteilung der hierfür erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse zuständig und führt die wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren in seiner Rolle als Kreisverwaltungsbehörde durch. Die Anträge werden zudem fachlich durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg begutachtet. Inhalt der fachlichen Prüfung ist u.a. eine Überprüfung des benutzten Grundwasserleiters und dessen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die beantragten Entnahmemengen.

 

Mit Bescheid des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen vom 25.07.2019 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für den Brunnen an der Adalbert-Stifter-Schule gegenüber dem Amt für Gebäudemanagement erteilt. Dieser ist seitdem in Betrieb. Die Wassermenge wurde darin auf 3.250 m³ pro Jahr begrenzt. Des Weiteren wurde festgesetzt, dass die Entwicklung des Grundwasserspiegelganges durch geeignete Wasserspiegelmessungen durch das Amt für Gebäudemanagement zu beobachten ist. Die beiden weiteren Brunnen sollen bis Jahresende 2021 errichtet werden. Das Amt für Gebäudemanagement wird nach Abschluss der Errichtung der beiden weiteren Brunnen für alle drei Brunnen Pegelsonden einbauen. Diese werden jeweils auf Datenlogger aufgeschaltet, sodass kontinuierliche Pegelmessungen über mehrere Jahre vorgenommen werden können. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die beiden weiteren Brunnen werden erst erteilt, wenn jeweils durch einen Pumpversuch nachgewiesen wurde, dass die Entnahme unschädlich für den benutzten Grundwasserleiter ist und die gewünschte Menge entnommen werden kann. Eine Mengenbegrenzung, die Verpflichtung zur Pegelbeobachtung sowie eine zeitliche Befristung der Erlaubnis werden grundsätzlich bei erlaubnispflichtigen Brunnen in Abhängigkeit der Ergebnisse der Pumpversuche und des Wasserbedarfs festgesetzt.

 

Alle weiteren Sport- und Freizeitflächen in der Verantwortung des Amtes für Gebäudemanagement werden durch Wasser aus dem Netz der ESTW AG bewässert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich ebenfalls um Erlanger Grundwasser. Der Eigenbetrieb für Stadtgrün betreibt zudem noch einen Brunnen zur Bewässerung des Bohlenplatzes und einen weiteren am Amtsgericht. Die Erlanger Sportvereine verfügen zum Großteil ebenfalls über eigene Brunnen.

 

Die nationale Wasserstrategie des Bundes wird konkret noch nicht umgesetzt da dies für die Stadt als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde erst dann möglich ist, wenn diese in Konsequenz aus den Erkenntnissen der beteiligten Gremien zu einer Anpassung des geltenden Wasserrechts führt. In allen Verfahren zu erlaubnispflichtigen Brunnen wird darauf hingewirkt, wenn möglich auch rechtlich bindend, dass eine Grundwassernutzung über das erforderliche Maß hinaus unterbleibt. Brunnen zur privaten Gartenbewässerung beispielsweise sind jedoch erlaubnisfrei. Hier und im allgemeinen Trinkwasserverbrauch kann derzeit nur über Bürger*inneninformation gearbeitet werden. So ist der tendenziell sinkendende Grundwasserspiegel beispielsweise im Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen thematisiert.

 

In Ihrer Rolle als Grundwassernutzerin kann die Stadt Erlangen jedoch freiwillig ihren Verbrauch einschränken, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben dies zulässt oder genauere bzw. häufigere Pegelmessungen durchführen, wie beispielsweise durch die angedachten Pegelsonden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Umweltamt beabsichtigt gemeinsam mit thematischen Partnern die klimabedingten Veränderungen bei der Grundwasserneubildung und ihre Folgen für die Grundwassernutzung, auch im privaten Bereich, in den nächsten Monaten verstärkt öffentlich darzustellen. Die Formate müssen noch abgestimmt werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: