Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand 31.07.2021
Das Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand: 31.07.2021 – wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Amt 63 hat mit Stand 31.07.2021 erst ca. 39 % der Plan-Erträge erzielt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind die Erträge um rund 343.000 € zurückgegangen. Bei unveränderter Einnahmeentwicklung kann eine Verfehlung des Budgetzieles um ca. 500.000 € zum 31.12.2021 nicht ausgeschlossen werden. Da sich die Zahl der eingegangenen und bearbeiteten Bauanträge sowie der Baugenehmigungen in etwa auf dem Niveau der Vorjahre bewegt, muss das Absinken des Gebührenaufkommens auf eine Reduzierung im Bereich baukostenintensiver Großbauprojekte zurückgeführt werden. Die Gebührenbemessung bei den Baugenehmigungen ist nach den rechtlichen Vorgaben anhand der jeweils zu veranschlagenden Baukosten vorzunehmen. Das Fachamt hat diesbezüglich keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Höhe der zu erzielenden Gebühreneinnahmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2021“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Entfällt.
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand 31.07.2021 – des Amtes 63