Betreff
Sachstand Schädlingsbekämpfung Erba-Kindertagesstätte; Fraktionsantrag 192/2021;
Vorlage
24/021/2021
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zum ÖDP-Dringlichkeitsantrag „Kein Einsatz von Sulfuryldifluorid! - Gesundheits- und umweltverträgliche Schädlingsbekämpfungsmaßnahme in der städtischen Erba-Kindertagesstätte“ geführt als Fraktionsantrag 192/2021 wird wie folgt Stellung genommen.

 

Aufgrund aktueller Erkenntnisse und Bewertungen erfolgt keine Umsetzung der Schädlingsbekämpfung zum ursprünglich geplanten Zeitraum im Oktober 2021, sodass die Dringlichkeit der Behandlung entfällt. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt daher im Regelverfahren nach GeschO.

 

 

Hintergrund zur vorgesehenen Maßnahme

Bei der Kindertagesstätte Äußere Brucker Straße 54 (Erba Kindergarten) wurde ein Schädlingsbefall im Dachstuhl festgestellt. Ein Befall anderer tragender Holzteile z.B. der oberen Holzdecke hat sich mittlerweile bestätigt, eine weitere Ausbreitung ist nicht auszuschließen.

Um eine Schädigung bis hin zum Versagen der Holzkonstruktion zu vermeiden bzw. zu stoppen, verfolgt die Verwaltung bislang eine zugelassene Methode der Behandlung des Gebäudes mittels Gas Sulfuryldifluorid. Das Gas ist für diese Art Anwendung aber auch z.B. zur Behandlung von Lebensmitteln und damit in Verwendung beim Import/Export von Waren v.a. aus Übersee (dies ist primär der Aufhänger im Fall „Hamburger Hafen“ und damit Begründung der Petition an den Dt. Bundestag) zugelassen.

 

Eine klimaschädigende Wirkung ist lt. Literatur gegeben. Lt. Wikipedia besitzt Sulfuryldifluorid ein Treibhauspotential im Vergleich zur gleichen Masse CO2 von 4780 bezogen auf 100 Jahre bei einer Verweilzeit von 36 Jahren in der Atmosphäre. Alternative Gase mit einer Zulassung für diesen Anwendungsfall sind der Verwaltung nicht bekannt. Die berechnete Menge für die Behandlung beträgt lt. ausführender Firma 56 kg. Eine Absaugung nach Behandlung ist technisch aufgrund der Flüchtigkeit und der Vermischung mit der Innenluft nicht möglich.

 

Anwendung

Für die Zeit der Begasung wird das gesamte Gebäude mit Folien luftdicht verpackt, das Gas eingeleitet und verbleibt für einige Tage im Gebäude bevor es abgelüftet wird. Um sicher zu gehen, dass keine Restmenge des Gases im Gebäude verbleibt, ist dies mittels Freimessung durch die ausführende Firma und bestätigt durch einen externen Gutachter vor Wiederinbetriebnahme nachzuweisen.

 

 

Alternative Behandlungsformen

Alternativen wären die Behandlung der gesamten Holzkonstruktionen z.B. mittels Anstrich oder ein Einpacken/Einhausen des Gebäudes bzw. des potentiell befallenden Bereichs (ca. 50% der im Gebäude genutzten Fläche) und Aufheizen des Innenraums auf bis zu 80°C über einen längeren Zeitraum, ggfls. mehrmals und in Behandlungsabschnitten. Hierfür müssen die Holzbauteile frei liegen, damit die Hitze an und v.a. in die Holzbauteile (Kerntemperatur von 55°C notwendig) gelangt. Dabei besteht durch die vermehrte Austrocknung die Gefahr der Bildung und Vergrößerung von Trockenrissen die die Tragfähigkeit der bereits ausgereizten Holzkonstruktion negativ beeinträchtigen.
Im Erba-Kindergarten sind im Dach und im betroffenen Geschoss jedoch ausgebaute Aufenthaltsräume und sämtliche Bauteile daher gedämmt und/oder verkleidet. Eine derartige Maßnahme ist nicht im laufenden Betrieb mit nur kurzzeitiger Sperrung des Gebäudes - wie derzeit für ca. 2 Wochen vorgesehen - zu machen, sondern nur mittels (vss. mehrmonatiger) Auslagerung, Freilegen und Abbrechen der Bauteile und anschließendem Neuausbau der Räume. Dies ist nur im Zusammenhang mit einer Generalsanierung wirtschaftlich sinnvoll und derzeit in der mittelfristigen Finanz- und Projektplanung nicht vorgesehen.

 

Laufende Abstimmungen und Bedingungen zu Ausführungsterminen

Das Umweltamt ist beteiligt und hat auf die Problematik von nicht auszuschließenden Gebäudebrütern hingewiesen. Zulässige Zeitfenster zur Ausführung wären demnach nur nach der Brutzeit und bevor Fledermäuse ihr Winterquartier beziehen, also jeweils im Oktober.

Ende Juli fand daher ein gemeinsamer Termin mit der Kindergartenleitung, dem Jugendamt, internen und externen Fachleuten statt, da somit eine Ausführung in der Sommerpause nicht mehr machbar war.

Im Ergebnis erfolgte die Festlegung, dass eine Ausführung ohne größere Einschränkungen des Kindergartenbetriebes und Einhaltung der Auflagen des Umweltamtes nur bei einer außerordentlichen Schließzeit im Oktober 2022 zielführend ist.

 

Im August fand daher eine punktuelle statische Überprüfung der Holzkonstruktionen im Beisein eines Schädlingsbekämpfers statt. In den Holzbalkendecken über EG und 1.OG konnte im Bereich der Bauteilöffnungen kein Befall festgestellt werden. Bei den darüber liegenden Holzbauteilen, Decke über 2.OG sowie der gesamten Dachstuhlkonstruktion liegt eine Beschädigung durch den Holzbock vor. Die befallene Holzkonstruktion wird derzeit bis zur potentiellen Bekämpfung im Oktober 2022 als ausreichend tragfähig eingestuft. Bis dahin erfolgt im Abstand von 2 Monaten und nach besonderen Ereignisses wie Unwettern eine regelmäßige Überprüfung.

 

 

 


Anlagen:             Antrag der ödp-Fraktion im Erlanger Stadtrat Nr.  192/2021 vom 22.08.2021