Betreff
GGFA AöR: Jahresabschluss 2020
Vorlage
BTM/034/2021
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen beschlossen hat,

a)    den geprüften Jahresabschluss festzustellen,

b)    den Jahresfehlbetrag in Höhe -27.224,15 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen,

c)    den Vorstand Herrn Gerd Worm für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.

2.    Der Verwaltungsrat wird entlastet.

 


In seiner Sitzung am 16.07.2021 hat der Verwaltungsrat der GGFA AöR auf Grundlage der Berichte des Vorstands, Herrn Gerd Worm, sowie der Wirtschaftsprüferin, Frau Petra Mayer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Nürnberg) satzungsgemäß den Jahresabschluss 2020 festgestellt, über die Behandlung des Jahresfehlbetrags beschlossen und den Vorstand entlastet. Er bittet den Stadtrat der Stadt Erlangen als Gewährträgerin der GGFA AöR seinerseits um Entlastung.

Sachbericht zum Geschäftsjahr 2020:

1      Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für 2020

Der Jahresabschluss der GGFA AöR schließt per 31.12.2020 (Vorjahre 2019 und 2018) mit
folgenden Zahlen (in T€) ab:

 

Ist
31.12.2020

WiPlan
2020

Ist
31.12.2019

Ist
31.12.2018

Jahresergebnis

-27

+25

-132

+30

Umsatzerlöse1)

820

768

397

438

Aufwandszuschüsse1)

7.493

7.907

6.867

6.381

Bilanzsumme

2.887

 

1.798

1.962

Eigenkapitalquote

30,7%

 

50,9%

53,3%

Darlehensverbindlichkeiten2)

627

 

138

149

Cash-Flow3)

+107

+175

-47

+122

Stammpersonal ges.
(in Vollzeitäquivalenten);

davon geförderte TN

88,1

(3,9)

87,7

(4,5)

82,0

(3,9)

77,4

(0,8)

1)   ab 2020 Ausweis der Erlöse Schulverwaltungs- und Jugendamt unter Umsatzerlösen statt Aufwandszuschüssen

2)   ab 2020 inkl. 500 T€ Darlehensverbindlichkeit ggü. Stadt Erlangen

3)   Cash-Flow nach DFVA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen, ggf. +/- Delta langfristige Rückstellungen
Der Jahresfehlbetrag 2020 von -27 T€ liegt 52 T€ unter Plan, hat sich gegenüber dem Vorjahr aber um 105 T€ verbessert. Ursächlich für die negative Planabweichung sind vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie: Neben Umsatzausfällen und Zuschussverlusten aufgrund des Entfalls von Präsenzmaßnahmen fielen Mehrkosten für Hygienemaßnahmen, den Ausbau der IT-Struktur sowie gestiegene Telefonkosten an. In den meisten Fällen konnten aber Erlös- und Zuschussausfälle durch das umgehende Angebot in digitale Äquivalenzkonzepte verhindert werden. Ergebnisverbessernd wirkten Kosteneinsparungen in den Bereichen Fortbildung und Reisekosten sowie der Abbau der Urlaubs- und Überstundenrückstellung.

 

Für 2021 wird aktuell mit einem voraussichtlich negativen Jahresergebnis gerechnet, geplant war ursprünglich ein Jahresergebnis von +47 T€. Wesentliche Ursache für die Veränderung zum Planwert sind der durch die fortdauernde Corona-Pandemie zusätzlich verursachte Aufwand für den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und Kunden sowie pandemiebedingte Mindereinnahmen.

 

Die Umsatzerlöse im Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu 820 T€ (Vj. 397 T€) setzen sich zusammen aus dem Sozialkaufhaus mit 331 T€ (Vj. 303 T€), dem Bike-Projekt mit 35 T€ (Vj. 46 T€), Mieteinnahmen mit 36 T€ (Vj. 42 T€), Erlöse Schulverwaltungsamt mit 377 T€ und Erlöse Jugendamt mit 36 T€ (im Vorjahr jeweils unter Aufwandszuschüssen ausgewiesen) und Sonstigem mit 5 T€ (Vj. 6 T€).

 

Die Aufwandszuschüsse sind mit 7.493 T€ (Vj. 6.867 T€) im Vergleich zum Vorjahr trotz der Umgliederungen zu den Umsatzerlösen um 626 T€ angestiegen. Hierin enthalten sind 620 T€ (Vj. 84 T€) aus dem Projekt „LAUT – Leben, Arbeiten und Teilhaben in einer inklusiven Gesellschaft“, die direkt an die beteiligten Projektpartner weitergeleitet wurden. Unter Einbeziehung dieser Weiterleitungen und der ab 2020 unter den Umsatzerlösen ausgewiesenen Mittel für Beschulung Flüchtlinge betrug die Drittmittelquote (Drittmittel/Zuschüsse) 19% (Vj. 19%). In der Gesamtbetrachtung wurden 22% (Vj. 23%) der von der GGFA eingenommenen Mittel im BgA selbst erwirtschaftet oder als Drittmittel eingeworben.

Die Aufwandszuschüsse und Zuweisungen gliedern sich – unterteilt nach Zuwendungsgebern – folgendermaßen:

 

2020

2019

2018

2017

2016

Stadt Erlangen/an GGFA weitergeleitete BMAS-Mittel (nach Umschichtung)

5.846

5.584

5.061

4.788

3.984

-  Verwaltungstitel

(3.573)

(3.453)

(3.015)

(2.836)

(2.615)

-  Eingliederungstitel (inkl. LZA u. PAT)

(2.273)

(2.131)

(2.046)

(1.952)

(1.369)

Stadt Erlangen/an GGFA weitergeleitete Mittel für BiJ Beschulung Flüchtlinge

- 1)

276

335

391

350

Stadt Erlangen/Mittel aus städt. Haushalt

463

476

563

339

287

-  zweckgebundene städt. Zuschüsse2)

(428)

(407)

(455)

(287)

(287)

-  Mittel f. projektbezogenen Defizitausgleich3)

(35)

(69)

(17)

(52)

(-)

-  Mittel f. städtische Überziehungsgarantie

(-)

(-)

(91)

(-)

(-)

Bundesmittel LAUT

712

98

-

-

-

-   davon weitergeleitet an Dritte

(620)

(84)

(-)

(-)

(-)

Europäischer Sozialfonds

291

273

298

273

185

Regierung von Mittelfranken

-

-

-

58

106

Übrige

181

160

124

107

50

 

7.493

6.867

6.381

5.956

4.962

1)      In 2020 Ausweis unter den Umsatzerlösen: 377 T€ einschließlich des städtischen Zuschusses

2)   in 2020 für Sozialkaufhaus (78 T€ wie Vj), Mittelschulabschluss (90 T€, Vj. 65 T€), Jugend stärken im Quartier (90 T€ wie Vj.), Berufsvorbereitungsklasse (36 T€, Vj. 54 T€), „Café Hergricht“ - Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose (120 T€, Vj. 120 T€), Zuschuss Notebooks für E-Learning (10 T€, Vj. 0 T€) und Sprachförderung (4 T€, Vj. 0 T€).

3)      in 2020 Defizitausgleich für Bahnhofsfahrräder (35 T€, Vj. 37 T€), für Berufsintegrationsklassen (2020: Umgliederung zu Umsatzerlösen; Vj. 32 T€)

 

Der erhebliche Rückgang der Eigenkapitalquote um 20,2% auf 30,8 % beruht im Wesentlichen auf einem Anstieg der Bilanzsumme um 60% aufgrund hoher flüssige Mittel zum Bilanzstichtag sowie aufgrund erheblicher Investitionen ins Gebäude (s.unten). Nach Verrechnung mit dem Jahresfehlbetrag 2020 werden noch 862 T€ in der Gewinnrücklage verbleiben.

 

Die Investitionen in das Anlagevermögen (581 T€, Vj. 127 T€) betreffen vor allem die Teilfertigstellung der Brandschutzmaßnahme Alfred-Wegener-Straße (361 T€) sowie den IT-Bereich (182 T€).

 

Die Spartenrechnung 2020 stellt sich für die drei Unternehmensbereiche wie folgt dar:

 

in T€

Hoheitlicher Bereich

Betrieb gewerblicher Art

Vermögens-verwaltung

Gesamt

Umsatzerlöse

0

802

0

802

Zuschüsse

3.441

2.162

0

5.603

Sonstiges

0

-3

0

-3

Personalkosten

-2.831

-2.424

0

-5.255

Sachkosten

-458

-570

0

-1.028

Materialeinsatz

0

-182

0

-182

Mieteinnahmen

0

0

36

36

Ergebnis

152

-215

36

-27

 

 

2      Auszüge aus dem Lagebericht 2020 des Vorstands

·         Die Zukunft für die GGFA AöR als Teil des Jobcenters der Stadt Erlangen bei der Aufgabenerfüllung im SGB II ist durch ein Urteil des BSG (Az.: B 14 AS 24/17 R vom 03. September 2020) in Frage gestellt. Derzeit ist ein Prüfprozess angestoßen, der mit Blick auf die Jahre über 2022 hinaus die Umsetzung des SGB II in einer Rechtsform außerhalb der GGFA AöR als Ergebnis ausweisen könnte.

·         Leider sank im Jahr 2020 die Zahl der erzielten Integration weiterhin und lag bei insgesamt 557 Eingliederungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (2019: 788; 2018: 817) und 12 Existenzgründungen (2019: 12; 2018: 16). Die Anzahl der aufgenommenen Minijobs lag bei 173 (2019: 222; 2018: 220). Der Rückgang der Eingliederungen ist in starkem Zusammenhang mit den Einschränkungen in der Vermittlung durch die Corona-Pandemie zu sehen.

·         Hervorzuheben sind die Erfolge, die das neue Förderinstrument des § 16 i SGB II, in Kraft seit 01.01.2019, mit bereits 21 Vermittlungen in verschiedene Branchen, ermöglichte. Davon beendete eine Person das Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit. Zum Stichtag 31.12.2020 waren 20 Personen über dieses Instrument beschäftigt. In Einzelfällen wurden Menschen in Arbeit gebracht, die bis zu 12 Jahren unter Arbeitslosigkeit gelitten hatten. Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) ist gegenüber dem Vorjahr von 2.054 Personen (Dezember 2019) auf nun 1.935 Personen gesunken (jeweils Datenstand Dezember des Jahres).

 

·         Trotz verbesserter Mittelausstattung durch den Bund und zahlreiche Drittmittelprojekte konnte das Platzangebot im Pandemiejahr 2020 nicht gesteigert werden. Das Platzangebot beinhaltete insbesondere längerdauernde Qualifizierungsmaßnahmen, wodurch der Teilnehmerdurchlauf in den Maßnahmen nicht so hoch wie in den Jahren zuvor war. Im Jahr 2020 konnten insgesamt 3.595 Maßnahmeteilnahmen und Aktivierungen, teils bei externen Trägern oder im gemeinnützigen Betriebsteil der gewerblichen Art der GGFA durchgeführt werden (VJ: 5.395). Das Niveau zum Vorjahr sank wegen Einschränkungen durch die Pandemie in erheblichem Umfang.

 

·         Seit November 2019 hat sich das Projekt „LAUT – Leben, Arbeiten und Teilhaben in einer inklusiven Gesellschaft“ zum Ziel gesetzt, neue, nachhaltig wirksame Impulse zu geben, um bestehende Maßnahmen zur Förderung arbeitsuchender Personen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen einschließlich schwerbehinderter Menschen mit besonderen Vermittlungsbedürfnissen zu unterstützen und zu stärken. (…) Das Projekt konnte auch unter Pandemie-Bedingungen nahtlos weitergeführt werden und hat die angepeilte Teilnehmerzahl in Höhe von 100 Teilnehmenden im ersten Projektjahr mit 91 Teilnehmenden annähernd erreicht.

 

·         Die Übernahme des Betriebs einer Fahrradparkanlage am Bahnhof durch das im Januar 2020 offiziell eröffnete Langzeitarbeitslosenprojekt mit dem Namen „Café Hergricht“ (…) lässt leider immer noch auf sich warten. Die Bauarbeiten dazu haben noch nicht begonnen. Die Ausweitung der Beschäftigungsförderung in den Bereich Facility Management steht weiterhin auf dem Plan. Auftraggebenden Ämtern der Stadt liegen konkrete Angebote der GGFA für das Management weiterer Lastenfahrräder, der bereitgestellten Flotte von 40 Besucherfahrrädern und vor allem der städtischen Dienstfahrräder vor. (…)  Mit einem derartigen Ausbau der Dienstleistungen durch Langzeitarbeitslose wird sich deren und das Ansehen der GGFA in der Erlanger Stadtgesellschaft weiter positiv entwickeln.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht liegen beim Beteiligungsmanagement der Stadt Erlangen zur Einsichtnahme aus.

 

 

3      Bericht des Abschlussprüfers

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Nürnberg hat den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht geprüft und mit Datum vom 02.06.2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem Hinweis auf die wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (aufgrund der möglichen Änderung der Rechtsform) erteilt.

 

 

4      Bericht des Verwaltungsrates der GGFA

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 16.07.2021 über den Jahresabschluss 2020 und den Prüfungsbericht beraten. An die anwesende Abschlussprüferin Frau Mayer wurden Fragen gerichtet, diskutiert und beantwortet. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss mit dem Lagebericht einstimmig zur Kenntnis genommen, festgestellt und dem Vorstand die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 ausgesprochen. Des Weiteren hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von -27.224,15 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Nach Verrechnung sind in der allgemeinen Rücklage 861.763,32 € enthalten.

 

Der Vorstand hat den Verwaltungsrat während des Geschäftsjahres regelmäßig schriftlich und mündlich über die Entwicklung und Lage der Gesellschaft und über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichtet. Der Verwaltungsrat hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht und in seinen Sitzungen am 17.07. und 27.11.2020 die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik ausführlich beraten.

 

 


 

5      Geschäfts-/Sozialbericht der GGFA AöR

(Ausgewählt die wichtigsten Daten im Überblick)

a)    Betriebsteil gewerblicher Art:
Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote der GGFA

 

 

Plätze

Teilnehmer

SGB II Maßnahmen

2020

2019

2020

2019

Eingangsprozesse

Bewerbungszentrum (u25/ü25/50up)

nach Bedarf

nach Bedarf

2499

4155

 

Werkakademie

 

 

 

 

Werkakademie (WA) Präsenz Freiarbeit                        Eingänge in die WA - aus Reporting PAV

nach Bedarf

nach Bedarf

k.A.

306

WA Projekt Arbeitsuche PAS MIGRA

12

17

82

55

Zwischensumme

12

17

82

361

Jugendmaßnahmen

 

 

 

 

ZAAC  zentrale u25 Maßn. / MSA

30

25

63

102

BaE/abH/EQ Jugendangebote i.d.R. extern

29

17

49

24

Zwischensumme

59

42

112

126

 

Zielgruppenangebote

 

 

 

 

KAJAK

60

60

82

139

Aktivierungs Coach (AC)

40

20

85

42

Jobbegleiter

60

40

84

59

BG-Coaching

40

40

49

74

IdEE-Projekt

20

20

32

20

LAUT (rehapro-Projekt)

80

50

22

18

Zwischensumme

300

230

354

352

Beschäftigungsangebote  / Arbeitsgelegenheiten

 

 

 

 

AGH GGFA intern+sozialintegrative AGH

20

20

64

63

AGH extern mit Coaching

10

20

8

17

AGH-Coach

30

40

72

80

§ 16i (geförderte Beschäftigung)

20

20

20

16

LZA-Projekt (Bundesprogramm)

 

50

 

19

Zwischensumme

80

150

164

195

U 25 Rechtskreisübergreifend

 

 

 

 

JuStiQ (Kompetenzagentur u25)

90

90

185

141

Berufsvorbereitungsjahr-kooperativ

40

 

34

 

Berufsvorbereitungsklasse BVK (u25)

20

20

18

38

Berufsintegrationsklassen BIK (u25)

90

140

133

169

TransAzubiExpress (TAE)

20

20

34

57

Zwischensumme

260

270

404

405

Gesamtangebot und Teilnehmende

711

709

3615

5594

 


 

 

b)    Hoheitlicher Bereich/Eingliederungsbereich

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020