Betreff
Bebauungsplan Nr. E 466 - Noetherstraße
hier: Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau
Vorlage
66/077/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung des Bebauungsplans Nr. E 466 - Noetherstraße

 

1 Übersichtslageplan

M 1 : 500

Plan-Nr.

2-2106.0-A

1 Lageplan – Verkehrsplanung

M 1 : 200

Plan-Nr.

2-2106.1.1-A

1 Verkehrszeichenplan

M 1 : 200

Plan-Nr.

2-2106.1.3-A

2 Höhenpläne

M 1 : 500/50

Plan-Nr.

2-2106.3.1-A und 3.2-A

3 Regelquerschnittspläne

M 1 : 50

Unterlagen

2-2106.4.1-A bis 4.3-A

 

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Baugebiet des Bebauungsplans E 466 soll über die zukünftige öffentliche Straße und den südlich angrenzenden Geh- und Radweg verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß Beschluss des Stadtdrates vom 26.03.2020 wurde zwischen der Stadt Erlangen und der Firma Deutsche Reihenhaus AG am 11.08.2020 ein Städtebaulicher Vertrag zur Erschließung des Bebauungsplans Nr. E 466 geschlossen. Bestandteil des abgeschlossenen Städtebaulichen Vertags ist u.a. die abgestimmte Entwurfsplanung (Leistungsphase 3, HOAI) der Verkehrsanlagen.

 

Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. E 466 und des Städtebaulichen Vertrags wurde durch das von der Fa. Deutsche Reihenhaus AG beauftragte Ingenieurbüro Gauff-Ingenieure, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die öffentliche Erschließungsstraße und den südlich angrenzenden Geh- und Radweg erstellt.

 

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.

 

Die Beleuchtungsanlage wird entsprechend den aktuellen Vorschriften und Normen für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit hergestellt. Zum Einsatz kommen energieeffiziente und moderne LED Leuchten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

 

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.

Die öffentliche Straße wird vorerst nur als Vorerschließung, also ohne Asphaltdeckschicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Gehwege etc. hergestellt. Der Restausbau erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Nach vollständiger Herstellung sämtlicher öffentlicher Verkehrsflächen und mängelfreier Abnahme erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Straße und des südlich angrenzenden Geh- und Radwegs in die städtische Bau- und Unterhaltslast.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Die grundsätzliche Entscheidung wurde bereits im Stadtrat am 26.03.2021 getroffen. Mit dieser Vorlage werden diese Entscheidungen nur umgesetzt.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 270.000 €

durch Erschließungsträger

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

àJährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung:

      -    Straßenbau:

 

 

ca. 1.040 €

ca. 1.250 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt, da die Maßnahme gem. Städtebaulichen Vertrag durch den               Erschließungsträger finanziert und realisiert wird.

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtskarte

                        Anlage 2 – Übersichtslageplan