hier: Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten
Ausführungsplanung zur Erschließung des Bebauungsplans Nr. E 466 -
Noetherstraße
1 Übersichtslageplan |
M 1 : 500 |
Plan-Nr. |
2-2106.0-A |
1 Lageplan – Verkehrsplanung |
M 1 : 200 |
Plan-Nr. |
2-2106.1.1-A |
1 Verkehrszeichenplan |
M 1 : 200 |
Plan-Nr. |
2-2106.1.3-A |
2 Höhenpläne |
M 1 : 500/50 |
Plan-Nr. |
2-2106.3.1-A und 3.2-A |
3 Regelquerschnittspläne |
M 1 : 50 |
Unterlagen |
2-2106.4.1-A bis 4.3-A |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Baugebiet des Bebauungsplans E 466 soll über die zukünftige öffentliche Straße und den südlich angrenzenden Geh- und Radweg verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß Beschluss des Stadtdrates vom 26.03.2020 wurde zwischen der Stadt Erlangen und der Firma Deutsche Reihenhaus AG am 11.08.2020 ein Städtebaulicher Vertrag zur Erschließung des Bebauungsplans Nr. E 466 geschlossen. Bestandteil des abgeschlossenen Städtebaulichen Vertags ist u.a. die abgestimmte Entwurfsplanung (Leistungsphase 3, HOAI) der Verkehrsanlagen.
Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. E 466 und des Städtebaulichen Vertrags wurde durch das von der Fa. Deutsche Reihenhaus AG beauftragte Ingenieurbüro Gauff-Ingenieure, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die öffentliche Erschließungsstraße und den südlich angrenzenden Geh- und Radweg erstellt.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.
Die
Beleuchtungsanlage wird entsprechend den aktuellen Vorschriften und Normen für
eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit hergestellt. Zum Einsatz kommen
energieeffiziente und moderne LED Leuchten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.
Die öffentliche Straße wird vorerst nur als Vorerschließung, also ohne Asphaltdeckschicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Gehwege etc. hergestellt. Der Restausbau erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach vollständiger Herstellung sämtlicher öffentlicher Verkehrsflächen und mängelfreier Abnahme erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Straße und des südlich angrenzenden Geh- und Radwegs in die städtische Bau- und Unterhaltslast.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Die grundsätzliche Entscheidung wurde bereits im
Stadtrat am 26.03.2021 getroffen. Mit dieser Vorlage werden diese
Entscheidungen nur umgesetzt.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 270.000 € |
durch Erschließungsträger |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten àJährliche
Unterhaltskosten: - Beleuchtung: -
Straßenbau: |
ca. 1.040 € ca. 1.250 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da die Maßnahme gem. Städtebaulichen Vertrag durch den Erschließungsträger finanziert und realisiert wird.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage
1 – Übersichtskarte
Anlage
2 – Übersichtslageplan