Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige
Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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Kostenstelle 660290 Allg. Kostenstelle Abt. Betrieb / Unterhalt Straßen |
Produkt 54121010 |
209.685,68 € für |
Sachkonto 524341 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
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Kostenstelle 201090 Allgem. KST Abt. Haushalt |
in Höhe von |
209.685,68 € bei |
Produkt 61211010 Kredite, Darlehen, Schuldendienst, v. Dritten gew. Schuldendiensthilfen |
Sachkonto 551701 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung |
2.800.000,00 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0,00 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0,00 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0,00 € |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
2.800.000,00 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
3.009.685,68 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2021
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
Schreiben vom 09.08.2021 teilte der EBE dem Amt 66 die Endabrechnung 2020 für
den Straßenentwässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) mit.
Es ergibt sich eine Nachzahlung von 509.685,68 €, welche zum 13.09.2021 zur
Zahlung fällig ist.
Die Mittel auf dem Konto 524341 wurden bereits in Höhe von 2.500.000 € für die Vorausleistungen 2021 benötigt.
Daher soll der Differenzbetrag auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nachzahlung
wird aus Einsparungen bei den Zinsaufwendungen gedeckt.
Aufgrund der guten Liquidität der Stadt
Erlangen mussten planmäßig vorgesehene Umschuldungen nicht realisiert werden.
Hieraus resultieren Zins-einsparungen für 2021. Darüber hinaus konnten aus der
vorhandenen Liquidität Swap-Geschäfte aufgelöst werden. Dies führte ebenfalls
bereits 2021 zu Zinseinsparungen.
Diese Entwicklung war bei der Planung für
den Haushalt 2021 nicht vorauszusehen und konnte daher in den Haushaltsansätzen
nicht berücksichtigt werden. Diese Mittel können somit zur Deckung der
209.685,68 € herangezogen werden.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Kanalbenutzungsgebühren werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln
gezahlt. Daher erfolgt die Deckung der Nachzahlung ebenfalls aus allgemeinen
Haushaltsmitteln.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: