Betreff
Parklets in der Oberen Karlstraße - Evaluation und weitere Verfahrensweise
Vorlage
613/114/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Beschluss 613/001/2020 und 613/106/2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufparkregelung in der östlichen Oberen Karlstraße zwischen dem Bohlenplatz und der Fahrstraße aufzuheben, um den Fuß- und Radverkehr zu stärken und gleichzeitig Einsatzfahrzeugen ein Durchkommen zu ermöglichen. Anfang August 2021 wurde die Maßnahme umgesetzt und gleichzeitig eine Lieferzone eingerichtet sowie zwei Parklets in der Oberen Karlstraße aufgestellt (Fotodokumentation in Anlage 1).

Im Rahmen der dazugehörigen Informationsveranstaltung am 06.07.2021 wurde von Bürger*innen angeregt, das östlich gelegene Parklet bereits nach sechs Wochen zu evaluieren. Daher wurden regelmäßig Begehungen und Beobachtungen durchgeführt und Feedback unter anderem von Gewerbetreibenden eingeholt. Allgemein waren die Rückmeldungen hinsichtlich der Parklets überwiegend positiv. Beobachtet wurde, dass das westliche Parklet häufiger genutzt wird, was unter anderem auf die Nähe zur Universitätsbibliothek und die nahegelegenen Gastronomiebetriebe zurückzuführen ist. Bisher wurde kein Vandalismus festgestellt. Die geringen Mengen an Abfall oder Ähnlichem konnten schnell und einfach beseitigt werden.

Die seit der Umsetzung vergangenen sechs Wochen reichen aus Sicht der Verwaltung noch nicht aus, um die Parklets umfänglich zu evaluieren. Hinzukommt, dass das Semester an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erst im Oktober beginnt und so die Nutzung der Parklets durch Studierende während des Semesters daher noch nicht beobachtet werden konnte. Nach Einschätzung der Verwaltung ist ein längerer Zeitraum nötig, um die Nutzung der Parklets während des Semesters und während verschiedener Jahreszeiten zu erfassen und bewerten zu können.

Als Ergebnis der ersten Evaluation sieht die Verwaltung daher folgende Schritte vor:

·         Beide Parklets bleiben für den Mietzeitraum von sechs Monaten an ihren derzeitigen Standorten in der Oberen Karlstraße

·         Während dieses Zeitraums wird die Verwaltung weiterhin die Nutzung der Parklets verfolgen und Rückmeldungen von Bürger*innen, Gewerbetreibenden sowie des Stadtteilbeirats Innenstadt einholen.

·         Um zwischenzeitlich die Nutzung der Parklets zu steigern, wird die Verwaltung eine Bespielung der Parklets beispielsweise durch Lesungen, Workshops oder vergleichbaren Aktionen in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement anstreben.

Anfang nächsten Jahres, mit Ablauf der sechsmonatigen Testphase werden beide Parklets evaluiert und die Möglichkeit eines Versatzes an einen anderen Standort ebenso wie die optionale Kaufmöglichkeit der beiden Parklets erwogen. Die Verwaltung wird hierzu zu gegebener Zeit informieren. Alternative Standorte für ein Parklet sind unter anderem die Hauptstraße oder die Wasserturmstraße (siehe Anlage 2). Die Kosten für den Kauf der beiden Parklets würden sich auf 22.510,00 € netto belaufen. Derzeit wird geprüft, ob der Kauf der Parklets im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig ist, was eine Kostenübernahme von 60% bedeuten würde.


Anlagen:

Anlage 1: Aufnahmen der Parklets in der Oberen Karlstraße

Anlage 2: Alternative Parkletstandorte