Das Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand: 31.07.2021 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichts aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund besonderer Ereignisse und Entwicklungen wie der Corona-bedingte Mehraufwand (erhöhter Reinigungsaufwand, Wartung mobile Luftreiniger, etc.), des zunehmenden Flächenbedarfs der Stadtverwaltung (infolge dessen beschlossene Anmietungen und deren Umbauten) sowie höhere Ausgaben im allgemeinen Bauunterhalt incl. Preissteigerungen ist die Einhaltung des Budgetrahmens auch 2021 ohne zusätzliche Mittelbereitstellung voraussichtlich nicht möglich. Hinzu kommt ein Verlustvortrag aus 2020. Der Mehrbedarf setzt sich wie folgt zusammen:
Position |
Erläuterung |
geschätzter ca.-Betrag |
Verlustvortrag
aus 2020 |
|
980.000 € |
Zusätzliche
Grundleistungen Bauunterhalt |
u.a. Preissteigerungen,
Gefahrenbeseitigung |
400.000 € |
Corona-bedingter
Mehraufwand |
Aufwand
zur Vorbereitung und Wartung mobiler Lüftungsgeräte, |
620.000 € |
Anmietungen
inkl. Umbau |
u. a.
Buckenhofer Weg 71 (Interims-Kita), |
1.500.000 € |
ca.-Summe Mehrbedarf Budget |
3.500.000 € |
Die Abarbeitung des Arbeitsprogramms im investiven Bereich läuft weitgehend planmäßig. Der Beginn zweier Planungen muss aufgrund personeller Vakanzen verschoben werden. Beim Neubau Fahrradabstellanlage am Bahnhof und Siemens Campus sowie dem Familienzentrum Röthelheimpark müssen die Bauzeitenpläne aufgrund mangelhafter Zuarbeit externer Planungs- und Baubeteiligter angepasst werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen, wie in der Anlage unter 4.3 dargestellt, wurden eingeleitet. Weitere wirtschaftlich zielführende Initiativen, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm in vollem Umfang abzuarbeiten sind nicht möglich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31 07 2021“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen - entfällt -
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlage:
Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand 31.07.2021 – des Amtes für Gebäudemanagement