Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das
Leichenwesen (Leichenwesenverordnung) vom 30.11.2015 (Entwurf vom 28.06.2021,
Anlage) wird beschlossen.
Mit der Änderung der Bayer. Bestattungsverordnung vom
11.03.2021 (in Kraft getreten am 01.04.2021) kann die Stadt Erlangen als
Friedhofsträgerin Erdbestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus religiösen
und weltanschaulichen Gründen zulassen, soweit öffentliche Belange nicht
entgegenstehen.
Nachdem auf den städtischen Friedhöfen einer solchen Bestattungsform keine öffentlichen Belange entgegenstehen, möchte das Standes- und Friedhofsamt der Stadt Erlangen zu Gunsten aller Bürgerinnen und Bürger, gleich welcher Herkunft oder religiösen Orientierung, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Zukünftig soll, je nach Verfügbarkeit und der Beschaffenheit des Bodens, grundsätzlich auf jedem städtischen Friedhof eine Bestattung auch ohne Sarg im Leichentuch möglich sein.
Aus diesem Grund soll in die städtische Verordnung über das Leichenwesen eine neue Vorschrift zu Erdbestattungen ohne Sarg eingefügt werden.
Aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheitsfürsorge und auch aus Pietät muss der Transport des Leichnams auf dem kompletten Friedhofsgelände bis hin zur Grabstätte allerdings auch weiterhin in einem geschlossenen Sarg erfolgen. Ein solcher Transportsarg wird von dem jeweils beauftragten Bestattungsunternehmen bereitgestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass eine Erdbestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen überwiegend von Angehörigen des muslimischen Glaubens gewünscht werden wird. Für diese Glaubensgruppe hat die Stadt bereits im Jahr 1999 auf dem Westfriedhof in Steudach einen muslimischen Friedhofsteil angelegt, in dem die Gläubigen in nach Mekka ausgerichteten Einzelgräbern bestattet werden können.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Leichenwesen
(Leichenwesenverordnung) vom 30.11.2015, Entwurf vom 28.06.2021