Betreff
barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Langfeldstr." in der Äußeren Brucker Straße
Vorlage
613/109/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

An der Haltestelle „Langfeldstr.“ soll der westliche Bussteig in der Äußeren Brucker Straße gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage) barrierefrei ausgebaut werden.

 

Mit der vorliegenden Planung (s. Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrie-refreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nah-verkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste bar-rierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).

      Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr ist u.a. die Halte-stelle „Langfeldstr.“ für 2022 vorgesehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von über 22.000 Kfz/Tag in der Äußeren Brucker Straße (Hauptverkehrsstraße 1. Ordnung gemäß VEP MIV-Vorrangnetz) und der Lage der Haltestelle direkt nach dem signalisierten Kreuzungsbereich ist hier auch weiterhin eine Busbucht erforderlich. Diese wird gelenkbustauglich und barrierefrei ausgestaltet.

      Aufgrund der begrenzten städtischen Flächen wird der Fuß- und Radverkehr im Haltestellenbereich gemeinsam geführt. (Bereits im Bestand ist im unmittelbaren Haltestellenbereich ein gemeinsamer Geh-/Radweg ausgewiesen.) Es ist vorgesehen, dass die Fa. Ströer hier eine besonders platzsparende und schlanke Wartehalle aufstellt. Aufgrund der beengten Verhältnisse können keine Baumpflanzungen an der Haltestelle vorgesehen werden.

      Die Zufahrten zu den angrenzenden Privatgrundstücken werden an gleicher Stelle wie im Bestand ermöglicht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Nach Beschlussfassung der Vorplanung durch den UVPA wird die Verwaltung vertiefende Detailplanungen zu der Haltestelle erarbeiten und den erforderlichen Fördermittelantrag stellen. Der barrierefreie Ausbau der vorgenannten Haltestelle ist derzeit für 2022 vorgesehen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

                 (Maßnahme zur Förderung des ÖPNV)

             ja, negativ*

             nein

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

120.000 €

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)

„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                    sind in der erforderlichen Gesamt-Höhe derzeit bei IP-Nr. 541.6101

                       nicht vorhanden und werden von der Verwaltung zum HH 2022 angemeldet werden


Anlagen: 

Haltestelle „Langfeldstr.“ in Äußere Brucker Straße, barrierefreier Ausbau