- Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 171/2021 vom 30.06.2021 ist damit abschließend bearbeitet.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Vorlage 613/017/2020 wurde im UVPA am 17.10.2020 beschlossen, dass bis zum Jahr 2023 16 Mobilpunkte im Stadtgebiet errichtet und nach Bedarf kontinuierlich erweitert werden sollen. Die Planung und Umsetzung erfolgt sukzessive, abhängig von den Personalressourcen bei den betroffenen Fachämtern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Förderung der nachhaltigen Mobilität, v.a. des stationsgebundenen Carsharings sowie einer multimodalen Verkehrsmittelwahl, werden im Stadtgebiet Erlangen Mobilitätsstationen nach dem Bremer Vorbild der mobilpunkte im öffentlichen Straßenraum eingerichtet (vgl. 613/203/2018). Der erste mobilpunkt wurde im Dezember 2019 in der Bismarckstraße (Höhe Audimax) installiert. Um das Angebot weiter auszubauen, sollen in den nächsten Jahren sukzessive 15 weitere Stationen im Stadtgebiet geschaffen werden (613/017/2020). Es werden zunächst die mobilpunkte an den Standorten Bahnhof Großparkplatz und Mozartstraße im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes Straße der Zukunft sowie der Standort Langemarckplatz (verknüpft mit dem 1.000-Bügel-Programm, vgl. 613/068/2021) realisiert. Die Standortwahl berücksichtigt Ladesäulen für Elektroautos. Eine entsprechende Abstimmung mit den Erlanger Stadtwerken wird jeweils durchgeführt.
Zur Vergabe der vorgesehenen Carsharing-Stellplätze an geeignete Betreiber wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
Am Siemens Campus im Modul 1 entsteht im Rahmen des Forschungsprojektes Straße der Zukunft ein mobilhub, eine Mobilitätsstation ohne Carsharing.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Planung, Öffentlichkeitsarbeit und Umsetzung der Mobilpunkte erfolgt sukzessive in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Personalressourcen sowie den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln. Derzeit sind bei Amt 61 keine ausreichenden Personalressourcen vorhanden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen
sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: 100.000 |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 547.870/Kst 613090/Ktr 54710010
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der ÖDP-Fraktion Nr. 171/2021