Betreff
Erneuerbare Wärmenetze;
gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 086/2021 der FDP-, CSU-, Freie Wähler-, Grüne Liste-, Klimaliste- und SPD-Stadtratsfraktionen vom 25.03.2021
Vorlage
III/018/2021
Aktenzeichen
III/EStW
Art
Beschlussvorlage

1. Die EStW werden gebeten eine im Sachbericht dargestellte Vorstudie in Auftrag zu geben.

2. Der Antrag Nr. 086/2021 (Anlage) ist damit bearbeitet.

 


Die Erlanger Stadtwerke (ESTW) begrüßen die Initiative der vorgenannten Stadtratsfraktionen zur geplanten Beauftragung einer Studie, u.a. zur Erarbeitung möglicher wirtschaftlicher Realisierungspfade für die Bereitstellung der Wärmeenergie für Kunden*innen der ESTW - auf Basis eines Konzeptes zur Verwendung möglichst regenerativer, nachhaltiger Energieträger im Erlanger Stadtgebiet.

 

Der Fraktionsantrag bezieht sich hier explizit auf die mögliche Nutzung von lokalem und ggf. im Stadtgebiet dezentral verteilt erzeugtem Wasserstoff. Diese Analyse im Zuge einer Machbarkeits-studie ist nicht auszuschließen, stellt aber nach derzeitiger Einschätzung der ESTW eher ein längerfristiges Thema dar, weil die dafür notwendige regenerative (Elektro-) Energie kurz- bis mittelfristig nicht in ausreichendem Maße in Erlangen vor Ort verfügbar sein wird.

Die dafür notwendige regenerative Energieerzeugung muss dann in Erlangen und in der Region, d.h. auch in Zusammenarbeit mit den umliegenden Landkreisen, erst noch in dem dann dafür erforderlichen Umfang mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf aufgebaut werden.

Eine sonst dafür notwendige Infrastruktur, den dann im größeren Maße benötigten grünen Wasserstoff alternativ, per Pipeline oder Tanktransport, anliefern zur lassen, ist derzeit ebenso wenig zeitnah absehbar vorhanden.

 

Alternative und regenerative Energiequellen im Stadtgebiet zu nutzen sehen die ESTW eher bei der Verwendung von Großwärmepumpenanlage oder in der Nutzung von solarthermischen Freiflächenanlagen gegeben. Entsprechende realisierbare Umsetzungspfade aufzuzeigen, sollten gleichfalls Ergebnisse der zu beauftragenden Studie sein.

Die vorgeschlagene Nutzung oder Speicherung von (Überschuss-)Abwärme stellt zumindest zentral keine technisch bzw. wirtschaftlich sinnvolle Option dar, weil diese in Erlangen in der Form derzeit nicht verfügbar ist.

 

 

Im vorliegenden Fraktionsantrag gibt es auch den Hinweis auf einen früheren Fraktionsantrag der SPD vom 08.10.2020: „Grünes Gas“. Mit dem hier enthaltenen Ansatz, die Umstellung auf Gas (nach dem bereits erfolgtem Kohleausstieg im Frühjahr 2020), gäbe zudem die Möglichkeit, schrittweise auf regeneratives Gas umzusteigen, also auf Biogas sowie durch regenerativen Strom erzeugtes synthetisches Methan (oder ‚wieder‘ Wasserstoff). Somit würde hiermit die Möglichkeit, zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu kommen, ebenso geschaffen. Die u.a. Aufgabenstellung, die Möglichkeiten und bisherigen Überlegungen für einen schrittweisen Umstieg auf grünes Gas (Bio- und regenerativ erzeugtes Gas) für die Gasversorgung für Fern- und Nahwärme bzw. -kälte sowie in der Versorgung der Endkund*innen, sollte hierbei mit betrachtet werden.

 

Die Inhalte bzw. der Betrachtungsumfang der Vorstudie sind im Fraktionsantrag in den Punkten 1 -13 ff. im Entwurf umfangreich beschrieben. Aus Sicht der ESTW bedarf es hierbei jedoch noch einer Spezifizierung, weil wie z.B. im vorherein beschrieben, die zeitnahe Umsetzbarkeit (durch die baldige Verfügbarkeit entsprechender technischer Lösungen) der Studienergebnisse für die ESTW wegen ihrer notwendigen, schnellen Klimawirksamkeit eher im Vordergrund stehen.

 

Die ESTW schließen sich der Ansicht an, wonach die Verantwortung für die Durchführung der Studie und die Auswahl der Gutachter bei den ESTW liegen sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass Synergieeffekte bestmöglich genutzt und eine Übernahme und Umsetzung der Ergebnisse reibungslos in die Wege geleitet werden kann.

Ebenso wie die Feststellung, bei der Auswahl der Gutachter ist auf Neutralität zu achten.

 

Den Forderungen nach reibungsloser Bereitstellung von Betriebsdaten und der Einbindung in Konzeption und Durchführung der ESTW können am besten entsprochen werden, wenn Auftraggeber- und Gutachterauswahlverantwortung und -beauftragung bei den ESTW liegen. Dadurch ergeben sich die erwarteten Vorteile für eine bessere Beschreibung der Anforderungen/Aufgabenstellung, und u.a. der Auftragsabwicklungssteuerung.

 

Als möglichen Gutachter oder Berater zur Konzeptentwicklung wird gleichfalls eine unabhängige Person oder (ggf. wissenschaftliche o.ä.) Institution gesehen, die gleichwohl eine praxistaugliche, wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Blick hat.

 

Zusammengefasst, die ESTW befürworten den Fraktionsantrag und würden sich über eine schnellstmögliche positive Entscheidung des Stadtrats freuen, um in die dementsprechende Umsetzung gehen zu können.

 

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 086/2021