gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 086/2021 der FDP-, CSU-, Freie Wähler-, Grüne Liste-, Klimaliste- und SPD-Stadtratsfraktionen vom 25.03.2021
1. Die EStW werden gebeten eine
im Sachbericht dargestellte Vorstudie in Auftrag zu geben.
2. Der Antrag Nr. 086/2021 (Anlage) ist damit bearbeitet.
Die Erlanger
Stadtwerke (ESTW) begrüßen die Initiative der vorgenannten Stadtratsfraktionen
zur geplanten Beauftragung einer Studie, u.a. zur Erarbeitung möglicher
wirtschaftlicher Realisierungspfade für die Bereitstellung der Wärmeenergie für
Kunden*innen der ESTW - auf Basis eines Konzeptes zur Verwendung möglichst
regenerativer, nachhaltiger Energieträger im Erlanger Stadtgebiet.
Der Fraktionsantrag
bezieht sich hier explizit auf die mögliche Nutzung von lokalem und ggf. im
Stadtgebiet dezentral verteilt erzeugtem Wasserstoff. Diese Analyse im Zuge
einer Machbarkeits-studie ist nicht auszuschließen, stellt aber nach derzeitiger Einschätzung der ESTW eher
ein längerfristiges Thema dar, weil die dafür notwendige regenerative
(Elektro-) Energie kurz- bis mittelfristig nicht in ausreichendem Maße in
Erlangen vor Ort verfügbar sein wird.
Die dafür
notwendige regenerative Energieerzeugung muss dann in Erlangen und in der Region, d.h. auch in Zusammenarbeit mit den
umliegenden Landkreisen, erst noch in dem dann dafür erforderlichen Umfang mit
entsprechendem zeitlichem Vorlauf aufgebaut werden.
Eine sonst dafür
notwendige Infrastruktur, den dann im größeren Maße benötigten grünen Wasserstoff alternativ, per Pipeline oder
Tanktransport, anliefern zur lassen, ist derzeit ebenso wenig zeitnah absehbar
vorhanden.
Alternative und
regenerative Energiequellen im Stadtgebiet zu nutzen sehen die ESTW eher bei
der Verwendung von
Großwärmepumpenanlage oder in der Nutzung von solarthermischen
Freiflächenanlagen gegeben. Entsprechende realisierbare Umsetzungspfade
aufzuzeigen, sollten gleichfalls Ergebnisse der zu beauftragenden Studie sein.
Die vorgeschlagene Nutzung oder Speicherung von
(Überschuss-)Abwärme stellt zumindest zentral keine technisch bzw. wirtschaftlich
sinnvolle Option dar, weil diese in Erlangen in der Form derzeit nicht
verfügbar ist.
Im vorliegenden
Fraktionsantrag gibt es auch den Hinweis auf einen früheren Fraktionsantrag der
SPD vom 08.10.2020: „Grünes Gas“. Mit dem hier enthaltenen Ansatz, die
Umstellung auf Gas (nach dem bereits erfolgtem Kohleausstieg im Frühjahr 2020),
gäbe zudem die Möglichkeit, schrittweise auf regeneratives Gas umzusteigen,
also auf Biogas sowie durch regenerativen Strom erzeugtes synthetisches Methan
(oder ‚wieder‘ Wasserstoff). Somit würde hiermit die Möglichkeit, zu einer
klimaneutralen Wärmeversorgung zu kommen, ebenso geschaffen. Die u.a.
Aufgabenstellung, die Möglichkeiten und bisherigen Überlegungen für einen
schrittweisen Umstieg auf grünes Gas (Bio- und regenerativ erzeugtes Gas) für
die Gasversorgung für Fern- und Nahwärme bzw. -kälte sowie in der Versorgung
der Endkund*innen, sollte hierbei mit betrachtet werden.
Die Inhalte bzw. der Betrachtungsumfang der Vorstudie sind im Fraktionsantrag in den Punkten 1 -13 ff. im Entwurf umfangreich beschrieben. Aus Sicht der ESTW bedarf es hierbei jedoch noch einer Spezifizierung, weil wie z.B. im vorherein beschrieben, die zeitnahe Umsetzbarkeit (durch die baldige Verfügbarkeit entsprechender technischer Lösungen) der Studienergebnisse für die ESTW wegen ihrer notwendigen, schnellen Klimawirksamkeit eher im Vordergrund stehen.
Die ESTW schließen sich der Ansicht an, wonach die Verantwortung für die Durchführung der Studie und die Auswahl der Gutachter bei den ESTW liegen sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass Synergieeffekte bestmöglich genutzt und eine Übernahme und Umsetzung der Ergebnisse reibungslos in die Wege geleitet werden kann.
Ebenso wie die Feststellung, bei der Auswahl der Gutachter ist auf Neutralität zu achten.
Den Forderungen nach reibungsloser Bereitstellung von Betriebsdaten und der Einbindung in Konzeption und Durchführung der ESTW können am besten entsprochen werden, wenn Auftraggeber- und Gutachterauswahlverantwortung und -beauftragung bei den ESTW liegen. Dadurch ergeben sich die erwarteten Vorteile für eine bessere Beschreibung der Anforderungen/Aufgabenstellung, und u.a. der Auftragsabwicklungssteuerung.
Als möglichen Gutachter oder Berater zur Konzeptentwicklung wird gleichfalls eine unabhängige Person oder (ggf. wissenschaftliche o.ä.) Institution gesehen, die gleichwohl eine praxistaugliche, wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Blick hat.
Zusammengefasst, die ESTW befürworten den Fraktionsantrag und würden sich über eine schnellstmögliche positive Entscheidung des Stadtrats freuen, um in die dementsprechende Umsetzung gehen zu können.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 086/2021