Betreff
Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 153/2021 "Öffnung des Bergkirchweihgeländes"
Vorlage
33/013/2021
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag Nr. 153/2021 (Anlage) ist damit bearbeitet.


1.   Sachbericht

 

Bei dem im Antrag genannten Gelände handelt es sich um fiskalische städtische Flächen, die nicht kraft eines Widmungsakts dem Gemeingebrauch dienen. Diese Flächen werden üblicherweise im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung für die Bergkirchweih so instandgehalten, dass die Stadt Erlangen ihren Verkehrssicherungspflichten genügt. Dies betrifft den baulichen Zustand ebenso wie die Möblierung mit Tischen und Bänken, außerdem die Überprüfung der Bäume auf Standsicherheit und die Gefahr von Astbrüchen sowie die Entfernung von Schädlingen wie dem Eichenprozessionsspinner. Nachdem bekannt war, dass in diesem Jahr die Bergkirchweih nicht stattfindet, hat die Verwaltung von diesen aufwändigen Verkehrssicherungsmaßnahmen Abstand genommen. Die fiskalischen städtischen Flächen auf dem Bergkirchweihgelände wurden abgesperrt. Dafür waren folgende Gründe maßgeblich:

 

a)    Ohne den Nutzungszweck Bergkirchweih war es nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar, die genannten Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Fläche ist in den maßgeblichen Bebauungsplänen (nur) als Festgelände festgesetzt.

 

b)    Trotz der allgemeinen Lockerungen sieht die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach wie vor zahlreiche Hygienemaßnahmen für Gastronomiebetriebe vor, die im Einzelnen im Rahmenkonzept Gastronomie festgelegt wurden. Die Umstände auf dem Bergkirchweihgelände lassen jedoch erwarten, dass ohne eine Absperrung der fiskalischen Flächen dort faktisch ein Gastronomiebetrieb stattfinden würde. Der benachbarte Keller gibt Getränke und Speisen zur Selbstbedienung aus. Im Übrigen ist auch die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken (sogenanntes „To-go-Geschäft“) rechtlich erlaubt. Dies würde erwartbar dazu führen, dass sich die Kund*innen dieses Kellers, insbesondere bei Vollauslastung des Kellers, auf den benachbarten städtischen Sitzgelegenheiten niederlassen. In diesem Bereich wäre jedoch die Einhaltung des Rahmenkonzepts Gastronomie sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht gewährleistet. Somit wäre eine Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit auch aus Sicht des Infektionsschutzes problematisch und würde den aufwändigen Einsatz von Sicherheitskräften erforderlich machen.

c)    Aufgrund der unmittelbar an das Bergkirchweihgelände angrenzenden Wohnbebauung wäre auch die zu erwartende Lärmbelastung der Anwohner*innen problematisch. Die hier geltenden Grenzwerte sind niedrig, so dass die Stadt daran gehindert ist, außerhalb eines geregelten Festbetriebs der Bergkirchweih, unnötige Lärmquellen zu schaffen.

 

Die Stadtverwaltung hat sich daher dafür entschieden, die dezentralen Angebote der Außengastronomie in der Innenstadt zu fördern und wenn möglich auszuweiten.

 

2.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 153/2021