Betreff
Vorortkirchweihen – Verzicht auf Erhebung der Platzgelder und Übernahme der Stromanschlusskosten durch die Stadt Erlangen
Vorlage
23/027/2021
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

Soweit die Vorortkirchweihen in Büchenbach, Tennenlohe, Eltersdorf, Dechsendorf, Hüttendorf und Frauenaurach stattfinden, wird für das Jahr 2021 auf die Erhebung von Platzgeldern sowie die Stromanschlusskosten verzichtet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Schausteller*innen wird vor dem Hintergrund der Umsatzeinbußen infolge der Pandemie, der Zugang zu den Erlanger Vorortkirchweihen finanziell erleichtert, soweit diese stattfinden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Dieses Jahr wird auf die Erhebung von Platzgeldern verzichtet sowie die Stromanschlusskosten auf den Vorortkirchweihen in

Ø  Büchenbach (06.08. – 09.08.21)

Ø  Tennenlohe (13.08. – 16.08.21)

Ø  Eltersdorf (03.09. – 06.09.21)

Ø  Dechsendorf (03.09. – 06.09.21)

Ø  Hüttendorf (10.09. – 13.09.21)

Ø  Frauenaurach (24.09. – 27.09.21)

von der Stadt übernommen, soweit diese stattfinden.

 

In Summe handelt es sich um einen Betrag in Höhe von ca. 11.450,00 EUR, der sich aus Mindereinnahmen und Mehrausgaben zusammensetzt.                 

 

 

Begründung:

Die Branche der Schausteller*innen hat in der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnen müssen. Gleichzeitig möchte die Stadt Erlangen an der Durchführung von Vorortkirchweihen festhalten, soweit diese aufgrund der Rahmenbedingungen durchführbar sind und nicht bereits abgesagt wurden.


Der Stadt Erlangen ist es wie bereits in der Vergangenheit ein Anliegen, Schausteller*innen zu unterstützen, um die finanziellen Erschwernisse infolge der Pandemie abzumildern.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Grundsätzlich entrichten die Schausteller*innen auf den Erlanger Vorortkirchweihen Platzgelder an die Stadt Erlangen sowie die Stromanschlusskosten an die Erlanger Stadtwerke AG. Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie soll den Schausteller*innen der Vorortkirchweihen, wie bereits den Schausteller*innen mit ihren Geschäften in der Innenstadt, finanziell entgegengekommen werden. Diese Linie fährt die Stadt Erlangen nicht nur im Bereich der Schausteller*innen, sondern kommt in ähnlichem Maße der Gastronomie bzw. Markthändler*innen, bspw. auf dem Augustmarkt entgegen. Die Betriebskosten müssen jedoch in gewohnter Weise von den Schausteller*innen getragen werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

- 11.450,00 €

bei Sachkonto: 524321 (Strom) + 432105 (Platzgelder)

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden