Soweit die Vorortkirchweihen in Büchenbach, Tennenlohe, Eltersdorf, Dechsendorf, Hüttendorf und Frauenaurach stattfinden, wird für das Jahr 2021 auf die Erhebung von Platzgeldern sowie die Stromanschlusskosten verzichtet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Schausteller*innen wird vor dem
Hintergrund der Umsatzeinbußen infolge der Pandemie, der Zugang zu den Erlanger
Vorortkirchweihen finanziell erleichtert, soweit diese stattfinden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Dieses Jahr
wird auf die Erhebung von Platzgeldern verzichtet sowie die
Stromanschlusskosten auf den Vorortkirchweihen in
Ø Büchenbach (06.08. – 09.08.21)
Ø Tennenlohe (13.08. – 16.08.21)
Ø Eltersdorf (03.09. – 06.09.21)
Ø Dechsendorf (03.09. – 06.09.21)
Ø Hüttendorf (10.09. – 13.09.21)
Ø Frauenaurach (24.09. – 27.09.21)
von der Stadt übernommen, soweit diese stattfinden.
In Summe handelt es sich um einen Betrag in Höhe von ca. 11.450,00 EUR, der sich aus Mindereinnahmen und Mehrausgaben zusammensetzt.
Begründung:
Die Branche der Schausteller*innen hat in der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnen müssen. Gleichzeitig möchte die Stadt Erlangen an der Durchführung von Vorortkirchweihen festhalten, soweit diese aufgrund der Rahmenbedingungen durchführbar sind und nicht bereits abgesagt wurden.
Der Stadt Erlangen ist es wie bereits in der Vergangenheit ein Anliegen, Schausteller*innen
zu unterstützen, um die finanziellen Erschwernisse infolge der Pandemie
abzumildern.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Grundsätzlich
entrichten die Schausteller*innen auf den Erlanger Vorortkirchweihen
Platzgelder an die Stadt Erlangen sowie die Stromanschlusskosten an die
Erlanger Stadtwerke AG. Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie soll den
Schausteller*innen der Vorortkirchweihen, wie bereits den Schausteller*innen
mit ihren Geschäften in der Innenstadt, finanziell entgegengekommen werden.
Diese Linie fährt die Stadt Erlangen nicht nur im Bereich der
Schausteller*innen, sondern kommt in ähnlichem Maße der Gastronomie bzw.
Markthändler*innen, bspw. auf dem Augustmarkt entgegen. Die Betriebskosten
müssen jedoch in gewohnter Weise von den Schausteller*innen getragen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
- 11.450,00 € |
bei Sachkonto: 524321 (Strom) +
432105 (Platzgelder) |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden