Betreff
CSU-Antrag 123/2021 und SPD-Antrag 132/2021 Bewerbung der Städteachse als Host-Town für die Special Olympics 2023
Vorlage
52/046/2021
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Sportverwaltung wird beauftragt eine eigenständige Bewerbung als Host-Town der Special Olympics World Games vorzubereiten. Weiterhin soll eine Abstimmung mit der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach für einen Teil des Rahmenprogramms erfolgen.

Die Anträge CSU 123/2021 und SPD 132/2021 gelten hiermit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Vision der Special Olympics World Games Berlin 2023 (17.-24. Juni 2023) ist eine inklusive Gesellschaft durch die verbindende Kraft des Sports. Menschen mit geistiger Behinderung sollen gleichberechtigten Zugang zu Sport, Bildung, Arbeit und zur Gesundheitsversorgung erhalten. Daher tritt das Organisationskomitee der Special Olympics World Games 2023 (LOC) für eine dauerhafte Bewusstseinsveränderung gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung sowie für deren selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein.

 

Mit dem Host Town Programm wird ganz Deutschland Gastgeber der größten inklusiven Sportveranstaltung der Welt. Die Host Towns (170 Gastgeber-Kommunen in Deutschland) gestalten den viertägigen Aufenthalt vom 11. bis 14 Juni 2023 dabei nach ihren Vorstellungen und lokalen Gegebenheiten: Ein Willkommensfest auf dem Rathausplatz, gemeinsame Sportaktivitäten, Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten – das Programm ist offen und abhängig was die Stadt Erlangen draus machen wird. Ein absolutes Highlight steht schon fest: Das Special Olympics Feuer zieht auf seinem Weg nach Berlin durch die Host Towns. Dabei können sich die Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach in ein besonderes Licht stellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen sollte sich aus Sicht der Verwaltung als Stadt und nicht im Städteverbund für das Host Town Programm von den Special Olympics World Games, Berlin 2023 bewerben.

 

Trotz allem soll es im Rahmen der Bewerbung zu einem solchen Host Town Programm nicht ohne die Berücksichtigung der Region und regionalen Städteachse gehen. Gerade in Bezug auf die Nachhaltigkeit des Themas Inklusion durch und im Sport ist es sogar dringend erforderlich mit der Region um Erlangen zusammen zu arbeiten. Die Verwaltung sieht eine mögliche Zusammenarbeit in folgenden Bereichen:

 

 

a.    Gemeinsame Veranstaltungen vor 2023

b.    Die Auftaktveranstaltungen in den Städten mit einer Übertragung der Grußworte oder anderer Aktionen in die jeweils anderen Städte verbinden.

c.    Die Abfahrt nach Berlin per Bus, Zug oder Flugzeug gemeinsam gestalten.

d.    Gemeinsame Aktionen der Volunteers und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

e.    Gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen nach den Special Olympics World Games

 

Die möglichen gemeinsamen Aktionen sollen zwischen den Verantwortlichen der Städte abgestimmt werden. Ein erstes Treffen dazu hat bereits stattgefunden. In weiteren Abstimmungstreffen sollen Schnittstellen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit vor, während und nach dem Host Town Programm von Special Olympics World Games eruiert und geplant werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Stadt Erlangen selbst wird derzeit durch die Verwaltung in Kooperation mit dem Netzwerk „Bewegung ohne Grenzen“ ein Host Town Programm für Erlangen abgestimmt und eine Bewerbung vorbereitet. Dies soll nun parallel mit den Vertretern der Städte Nürnberg, Fürth und Schwabach inhaltlich abgestimmt werden.

 

Darüber hinaus stehen der Stadt Erlangen landesweit agierende Partner wie die Lebenshilfe Bayern und Special Olympics Bayern beratend und unterstützend zur Verfügung. Das Programm und die Bewerbung werden im nächsten Sportausschuss zum Beschluss vorgelegt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        CSU-Antrag 123_2021 Special Olympics

                        SPD-Antrag 132_2021 Special Olympics