Als von der Stadt entsandter
Vertreter wird berufsmäßiger Stadtrat Konrad Beugel ermächtigt, in der
Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH am 15. Juli 2021 zu
folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu erteilen:
- Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt.
- Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München gewählt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Grundsätzlich liegen die Stimmabgaben in den
Gesellschafterversammlungen der – aus Sicht der Stadt nur mittelbaren -
ESTW-Beteiligungen in der Zuständigkeit des Vorstands der ESTW AG, der laut
Satzung bei Mehrheitsbeteiligungen für die o.g. Beschlussfassungen die
Zustimmung des Aufsichtsrats der ESTW AG einzuholen hat. Für die ESTW
Stadtverkehr GmbH hat der Vorstand der ESTW AG jedoch seine
Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung uneingeschränkt in allen
Angelegenheiten an die Stadt abgetreten, um das Kontrollkriterium als
Voraussetzung für die ÖPNV-Direktvergabe Ende 2019 zu erfüllen.
Der vom Stadtrat bestellte Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH ist Herr Beugel. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats benötigt er die Ermächtigung des zuständigen städtischen Ausschusses.
2. Sachbericht
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der ESTW Stadtverkehr GmbH wurden zum zweiten Mal in Folge von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Die ESTW Stadtverkehr GmbH ist mit dem Dauerverlustgeschäft ÖPNV betraut. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ESTW AG werden ihre Verluste von der Mutter übernommen und mit deren Gewinnen im Rahmen des steuerlichen Querverbunds verrechnet.
Kennzahlen zum Jahresabschluss 2020 im Vergleich zum Vorjahr:
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2020 |
2019 |
|
Bilanz |
|
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|
Bilanzsumme (in T€) |
13.363 |
11.875 |
|
EK-Quote |
0,5% |
0,6% |
|
Investitionen (in T€) |
387 |
5.452 |
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Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (in T€) |
6.534 |
2.666 |
|
Gewinn- und Verlustrechnung |
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Umsatz |
8.764 |
12.924 |
|
Personalaufwand |
8.699 |
7.510 |
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Jahresergebnis vor Steuern Steuerumlage Erträge aus
Verlustübernahme |
-13.459 0 13.459 |
-10.640 3.266 7.374 |
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Sonstiges |
|
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|
Anzahl der Mitarbeiter im
Jahres-∅ |
159 |
143 |
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Cash-Flow nach DVFA/SG*) |
-11.638 |
-7.250 |
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Leistungsdaten Linien (inkl. Nightliner)**) Länge des Liniennetzes (km) Nutzwagen-km (in Tkm) |
6,7 16 210,0 4,3 |
12,8 19 237,2 4,8 |
|
*) Cash-Flow
nach DVFA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen
Rückstellungen +/- sonstige zahlungsunwirksame wesentliche Aufwenden und
Erträge, ohne Sondereinflüsse
**) Die grenzüberschreitenden
Linien 20, 30 und N10 werden seit 03.12.2019 allein von der VAG bedient.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.
Auszug aus dem Lagebericht der ESTW Stadtverkehr GmbH:
Ertragslage
Die
Umsatzerlöse der ESTW Stadtverkehr GmbH reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr
um 4,1 Mio. € auf 8,8 Mio. €. Gegenüber dem Plan ist ein Rückgang in Höhe von
5,0 Mio. € zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind neuere Erkenntnisse aus dem
Einnahme-Aufteilungs-Verfahren und der coronabedingte Einbruch der
Fahrgastzahlen. Aus dem Corona-Rettungsschirm erhielt die ESTW Stadtverkehr
Zuschüsse in Höhe von 1,4 Mio. €.
Der
Materialaufwand hat sich um 1,8 Mio. € auf 11,3 Mio. € reduziert. Dieser
Rückgang ist durch das zeitweise geringere Fahrtenangebot sowie die
Substitution der Fremdvergabe durch vermehrte Selbsterbringung der Fahrleistung
begründet. Die Personalkosten erhöhten sich demnach aufgrund von
Personalzuwachs und der tariflichen Lohnanpassungen um 1,2 Mio. € auf 8,7 Mio.
€.
Der
Verlust der ESTW Stadtverkehr beträgt 13,5 Mio. € (Vorjahr -10,6 Mio. €) und
wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages von den ESTW AG übernommen.
Vermögenslage
Die
größten Positionen im Anlagevermögen bilden die Fahrzeuge (2,8 Mio. €).
Die
Investitionen der ESTW Stadtverkehr im Jahr 2020 betrugen 0,4 Mio. €.
Prognostiziert waren im Vorjahr Investitionen in Höhe von 5,6 Mio. €. Die
hierin enthaltene Erweiterung des Fuhrparks mit 3,6 Mio. € wurde in das Jahr
2022 verschoben. Des Weiteren wurde die mit 1,0 Mio. € geplante Neuanschaffung
von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen (Monitore an Knotenpunkten)
zwischenzeitlich auf 0,6 Mio. € reduziert, im Jahr 2020 allerdings nicht
ausgeführt.
Risiko-
und Chancenbericht
Durch
den Aufbau eines eigenständigen Stadtverkehrs in Erlangen ergeben sich Risiken.
Der vollumfassende Neuaufbau der bisherigen Leistungen der VAG mit neuen
Mitarbeitern sowie die Leitungsvergaben an private Verkehrsunternehmen stelle
eine komplexe Aufgabe dar.
Die
veränderte Arbeitswelt und in der Pandemie entstandenen Ängste werden
wahrscheinlich zu einem nur langsam wieder ansteigenden Niveau der
Fahrgastzahlen führen.
Der
Aufbau eines eigenständigen Stadtverkehrs in Erlange bringt auch Chancen mit
sich. Der Gestaltungspielraum, um flexibel auf die speziellen Erlanger
Verhältnisse innerhalb des Verkehrsverbundes reagieren zu können, hat sich
erweitert. Durch die Einführung moderner Software für Busse, Wartung,
Personaldisposition, Leitstelle und Vertrieb steht ein zuverlässiger, kundenorientierter
Stadtverkehr kurz vor seiner Vollendung.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Da die ESTW Stadtverkehr GmbH als 100%ige Tochter in den Konzernabschluss der ESTW einzubeziehen ist, soll derjenige Abschlussprüfer bestellt werden, den die Hauptversammlung der ESTW AG für die Prüfung ihrer Gesellschaft auswählt. Dies ist wie im Vorjahr die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, die damit zum dritten Mal in Folge mit der Abschlussprüfung beauftragt wird.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ESTW Stadtverkehr GmbH Bilanz GuV 2020