Betreff
ESTW Stadtverkehr GmbH: Bevollmächtigung für die Gesellschafterversammlung am 15.07.2021
Vorlage
BTM/031/2021
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Als von der Stadt entsandter Vertreter wird berufsmäßiger Stadtrat Konrad Beugel ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH am 15. Juli 2021 zu folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu erteilen:

 

-       Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt.

-       Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München gewählt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Grundsätzlich liegen die Stimmabgaben in den Gesellschafterversammlungen der – aus Sicht der Stadt nur mittelbaren - ESTW-Beteiligungen in der Zuständigkeit des Vorstands der ESTW AG, der laut Satzung bei Mehrheitsbeteiligungen für die o.g. Beschlussfassungen die Zustimmung des Aufsichtsrats der ESTW AG einzuholen hat. Für die ESTW Stadtverkehr GmbH hat der Vorstand der ESTW AG jedoch seine Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung uneingeschränkt in allen Angelegenheiten an die Stadt abgetreten, um das Kontrollkriterium als Voraussetzung für die ÖPNV-Direktvergabe Ende 2019 zu erfüllen.

 

Der vom Stadtrat bestellte Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH ist Herr Beugel. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats benötigt er die Ermächtigung des zuständigen städtischen Ausschusses.

 

 

2. Sachbericht

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der ESTW Stadtverkehr GmbH wurden zum zweiten Mal in Folge von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

 

Die ESTW Stadtverkehr GmbH ist mit dem Dauerverlustgeschäft ÖPNV betraut. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ESTW AG werden ihre Verluste von der Mutter übernommen und mit deren Gewinnen im Rahmen des steuerlichen Querverbunds verrechnet.

Kennzahlen zum Jahresabschluss 2020 im Vergleich zum Vorjahr:



2020
(in T€)

2019
(in T€)

 

Bilanz

 

 

 

Bilanzsumme (in T€)

13.363

11.875

 

EK-Quote

0,5%

0,6%

 

Investitionen (in T€)

387

5.452

 

Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (in T€)

6.534

2.666

 

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

Umsatz

8.764

12.924

 

    Personalaufwand

8.699

7.510

 

Jahresergebnis vor Steuern

Steuerumlage

Erträge aus Verlustübernahme

-13.459

0

13.459

-10.640

3.266

7.374

 

Sonstiges

 

 

 

Anzahl der Mitarbeiter im Jahres-

159

143

 

Cash-Flow nach DVFA/SG*)

-11.638

-7.250

 

Leistungsdaten
     Fahrgäste (in Mio.)

     Linien (inkl. Nightliner)**)

     Länge des Liniennetzes (km)

     Nutzwagen-km (in Tkm)

 

6,7

16

210,0

4,3

 

12,8

19

237,2

4,8

 

*)   Cash-Flow nach DVFA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen Rückstellungen +/- sonstige zahlungsunwirksame wesentliche Aufwenden und Erträge, ohne Sondereinflüsse

**)  Die grenzüberschreitenden Linien 20, 30 und N10 werden seit 03.12.2019 allein von der VAG bedient.

 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.

 

Auszug aus dem Lagebericht der ESTW Stadtverkehr GmbH:

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der ESTW Stadtverkehr GmbH reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Mio. € auf 8,8 Mio. €. Gegenüber dem Plan ist ein Rückgang in Höhe von 5,0 Mio. € zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind neuere Erkenntnisse aus dem Einnahme-Aufteilungs-Verfahren und der coronabedingte Einbruch der Fahrgastzahlen. Aus dem Corona-Rettungsschirm erhielt die ESTW Stadtverkehr Zuschüsse in Höhe von 1,4 Mio. €.

Der Materialaufwand hat sich um 1,8 Mio. € auf 11,3 Mio. € reduziert. Dieser Rückgang ist durch das zeitweise geringere Fahrtenangebot sowie die Substitution der Fremdvergabe durch vermehrte Selbsterbringung der Fahrleistung begründet. Die Personalkosten erhöhten sich demnach aufgrund von Personalzuwachs und der tariflichen Lohnanpassungen um 1,2 Mio. € auf 8,7 Mio. €.

Der Verlust der ESTW Stadtverkehr beträgt 13,5 Mio. € (Vorjahr -10,6 Mio. €) und wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages von den ESTW AG übernommen.

 

Vermögenslage

Die größten Positionen im Anlagevermögen bilden die Fahrzeuge (2,8 Mio. €).

Die Investitionen der ESTW Stadtverkehr im Jahr 2020 betrugen 0,4 Mio. €. Prognostiziert waren im Vorjahr Investitionen in Höhe von 5,6 Mio. €. Die hierin enthaltene Erweiterung des Fuhrparks mit 3,6 Mio. € wurde in das Jahr 2022 verschoben. Des Weiteren wurde die mit 1,0 Mio. € geplante Neuanschaffung von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen (Monitore an Knotenpunkten) zwischenzeitlich auf 0,6 Mio. € reduziert, im Jahr 2020 allerdings nicht ausgeführt.

 

Risiko- und Chancenbericht

Durch den Aufbau eines eigenständigen Stadtverkehrs in Erlangen ergeben sich Risiken. Der vollumfassende Neuaufbau der bisherigen Leistungen der VAG mit neuen Mitarbeitern sowie die Leitungsvergaben an private Verkehrsunternehmen stelle eine komplexe Aufgabe dar.

Die veränderte Arbeitswelt und in der Pandemie entstandenen Ängste werden wahrscheinlich zu einem nur langsam wieder ansteigenden Niveau der Fahrgastzahlen führen.

Der Aufbau eines eigenständigen Stadtverkehrs in Erlange bringt auch Chancen mit sich. Der Gestaltungspielraum, um flexibel auf die speziellen Erlanger Verhältnisse innerhalb des Verkehrsverbundes reagieren zu können, hat sich erweitert. Durch die Einführung moderner Software für Busse, Wartung, Personaldisposition, Leitstelle und Vertrieb steht ein zuverlässiger, kundenorientierter Stadtverkehr kurz vor seiner Vollendung.

 

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Da die ESTW Stadtverkehr GmbH als 100%ige Tochter in den Konzernabschluss der ESTW einzubeziehen ist, soll derjenige Abschlussprüfer bestellt werden, den die Hauptversammlung der ESTW AG für die Prüfung ihrer Gesellschaft auswählt. Dies ist wie im Vorjahr die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, die damit zum dritten Mal in Folge mit der Abschlussprüfung beauftragt wird.

 

 

 

3.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        ESTW Stadtverkehr GmbH Bilanz GuV 2020