Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Der CSU Fraktion, Antragsnr.: 144/2021, vom 11.Mai.2021 ist abschließend behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die Corona Pandemie hat immer noch Auswirkungen auf alle Lebensbereiche der
Gesellschaft. Im Jahr 2021 wird der dritte Jahrgang eingeschult, bei der der
Einschulungskorridor möglich ist. Die Verwaltung des Jugendamtes hat mit dem staatlichen
Schulamt abgestimmt, inwieweit Eltern von der Einschulungskorridorregelung im
Jahr 2021 Gebrauch machen. Zum 24.06.2021 wurden in der Stadt Erlangen 54
Kinder zurückgestellt und bei 152 Kindern wurde von der Korridorregelung
Gebrauch gemacht. Weitere statistische Angaben aus den Jahren 2019 und 2020
liegen bislang nicht vor.
Die Gesamtzahl der Einschulungen zeigt sich im Vergleich der Vorjahre stabil.
Um die Wirkung dieser Anzahl von nicht eingeschulten Kindern
auf die Kindertageseinrichtungen abschätzen zu können, wurde in den städtischen
Einrichtungen die Anzahl der Kinder, die nicht im September der Jahre 2019 bis
2020 eingeschult wurden bzw. werden erhoben.
Schuljahr |
Zurückgestellte Kinder |
Korridorkinder |
Summe |
2019/20 |
5 |
20 |
25 |
2020/21 |
6 |
27 |
33 |
2021/22 |
9 |
28 |
37 |
Von 51 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, die Kindergartenkinder
betreuen, hat die Verwaltung zum Stand 02.07.2021 von 24 Einrichtungen eine
Rückmeldung auf die Befragung, hinsichtlich der Beantwortung des
Fraktionsantrages, erhalten.
Die bisher eingegangenen Antworten zeigen folgende Ergebnisse.
Korridorkinder in den Einrichtungen insgesamt: 109
Einschulung um ein Jahr verschoben: 58
aus anderen Gründen nicht regulär eingeschult: 26
signifikante Abweichung zu den Vorjahren ja 3 nein 21
Anzahl Kinder, die nicht aufgenommen werden können: 77*
Freie Plätze ab dem 01.09.2021: 10
Mit den uns zurzeit zur Verfügung stehenden Informationen
ist daher nicht davon auszugehen, dass es erkennbare Abweichungen zu den
Vorjahren gibt.
Unsere Quellen zeigen bisher auf, dass die Rückstellerquote
prozentual zu den geburtenstarken Jahrgängen 2015/2016 angestiegen ist. Damit
ist kein nennenswerter Anstieg zu verzeichnen.
Aktuell zeigen sich keine neuen Engpässe in der Betreuungssituation bzgl. der Kindertageseinrichtungen.
Sollten uns zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen zur Verfügung
stehen, werden wir die Lage neu bewerten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: