Betreff
Corona-Auswirkung auf Einschulung
Vorlage
51/050/2021
Aktenzeichen
IV/51/TM014
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Der CSU Fraktion, Antragsnr.: 144/2021, vom 11.Mai.2021 ist abschließend behandelt.


1.            Ergebnis/Wirkungen
Die Corona Pandemie hat immer noch Auswirkungen auf alle Lebensbereiche der Gesellschaft. Im Jahr 2021 wird der dritte Jahrgang eingeschult, bei der der Einschulungskorridor möglich ist. Die Verwaltung des Jugendamtes hat mit dem staatlichen Schulamt abgestimmt, inwieweit Eltern von der Einschulungskorridorregelung im Jahr 2021 Gebrauch machen. Zum 24.06.2021 wurden in der Stadt Erlangen 54 Kinder zurückgestellt und bei 152 Kindern wurde von der Korridorregelung Gebrauch gemacht. Weitere statistische Angaben aus den Jahren 2019 und 2020 liegen bislang nicht vor.


Die Gesamtzahl der Einschulungen zeigt sich im Vergleich der Vorjahre stabil.


Um die Wirkung dieser Anzahl von nicht eingeschulten Kindern auf die Kindertageseinrichtungen abschätzen zu können, wurde in den städtischen Einrichtungen die Anzahl der Kinder, die nicht im September der Jahre 2019 bis 2020 eingeschult wurden bzw. werden erhoben.

Schuljahr

Zurückgestellte Kinder

Korridorkinder

Summe

2019/20

5

20

25

2020/21

6

27

33

2021/22

9

28

37


Von 51 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, die Kindergartenkinder betreuen, hat die Verwaltung zum Stand 02.07.2021 von 24 Einrichtungen eine Rückmeldung auf die Befragung, hinsichtlich der Beantwortung des Fraktionsantrages, erhalten.

Die bisher eingegangenen Antworten zeigen folgende Ergebnisse.

 

Korridorkinder in den Einrichtungen insgesamt: 109

Einschulung um ein Jahr verschoben: 58

aus anderen Gründen nicht regulär eingeschult: 26

signifikante Abweichung zu den Vorjahren           ja 3 nein 21

Anzahl Kinder, die nicht aufgenommen werden können: 77*
Freie Plätze ab dem 01.09.2021: 10

 

 

Mit den uns zurzeit zur Verfügung stehenden Informationen ist daher nicht davon auszugehen, dass es erkennbare Abweichungen zu den Vorjahren gibt.

Unsere Quellen zeigen bisher auf, dass die Rückstellerquote prozentual zu den geburtenstarken Jahrgängen 2015/2016 angestiegen ist. Damit ist kein nennenswerter Anstieg zu verzeichnen.


Aktuell zeigen sich keine neuen Engpässe in der Betreuungssituation bzgl. der Kindertageseinrichtungen.

Sollten uns zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir die Lage neu bewerten.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: