Die Stadt Erlangen zeigt sich
nach dem zweiten harten Lockdown auch weiterhin solidarisch mit dem lokalen
Einzelhandel, der Gastronomie und Hotellerie in Erlangen. Sie unterstützt
ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen im Rahmen des 5-Punkte-Sonderprogramms
„ErlangenERleben“ mit den „Post-Corona-Maßnahmen“ Erlanger Gewerbetreibende und
den Tourismus und stärkt damit die lokale Identität und Wirtschaft. Die Stadt
Erlangen gewährt hierzu einen außerplanmäßigen Sonderzuschuss in Höhe von
135.000 Euro an den City-Management Erlangen e.V. Für die Unterstützung des
inhabergeführten Einzelhandels in der Altstadt wird ein Sonderzuschuss i. H. v.
25.000 € bewilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende
Förderrichtlinie zu erarbeiten.
Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Allgemeiner
Haushalt Vorabdot.
20.575CM Sonderzuschuss
„Erlan-genERleben“ City-Ma-nagement |
Kostenstelle
208190 |
Produkt 57500010 |
160.000 € für |
Sachkonto
531701 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
Allgemeiner
Haushalt |
Kostenstelle
202090 |
in Höhe von |
160.000 € bei |
Produkt
11130010 |
Sachkonto
559201 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
|
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
|
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
--- € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
--- € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
|
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
160.000 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2021
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
Anmerkung zum Sachkonto „Verzinsung von Steuernachzahlungen“:
Der Jahresverlauf auf diesem Sachkonto zeigt auf, dass der Ansatz von 2 Mio. €
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in voller Höhe benötigt wird und daher zur
Deckung herangezogen werden kann.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Corona-Pandemie sowie die damit verbundenen Maßnahmen zur Einschränkung des
Infektionsgeschehens, vor allem der zweite harte Lockdown von Anfang November
2020 bis Mai 2021, stellen insbesondere den stationären (inhabergeführten)
Einzelhandel, die Gastronomie und Hotellerie vor große wirtschaftliche
Herausforderungen. Zur Unterstützung der Erlanger Gewerbetreibenden in den
genannten Bereichen hat die Stadt Erlangen bereits im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen unbürokratisch umgesetzt.
Hierzu zählen unter anderem der Erlass der Sondernutzungsgebühren, die
Erweiterung der Sondernutzungsflächen, die auf Antrag mögliche Verlängerung der
Öffnungszeiten für die Außengastronomie in der Innenstadt um max. 1 Stunde an
Wochenenden (bis maximal 31.10.2021), die zinslose Stundung von
Gewerbesteuerzahlungen, die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen sowie
ein möglicher Nachlass bei Miet- und Pachtzahlungen.
Um
die Attraktivität und Vielfalt der Stadt Erlangen und insbesondere der
Innenstadt auch künftig zu fördern, bedarf es weiterer unterstützender
Maßnahmen, um positive Impulse für alle Gewerbetreibenden und somit auch für
die Bewohner*innen und Besucher*innen zu setzen.
Die
Stadt Erlangen stellt dem City-Management Erlangen e.V. daher im Rahmen der „Post-Corona-Maßnahmen“ einen Sonderzuschuss in Höhe von 135.000 Euro zur
Verfügung. Hiermit sollen Projekte zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im
gesamten Stadtgebiet sowie zur Unterstützung der Gewerbetreibenden durchgeführt
werden, die sich indirekt auch positiv auf das Konsumverhalten auswirken
sollen.
In 2021 hat City-Management aus dem Budget der städtischen Wirtschaftsförderung für diverse Maßnahmen wie "Darf ich rein", "Erlangen liefert" und "City-Lounge" gesamt 66.500 Euro bereits erhalten.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Mittel sollen für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
3.1.
eBay City 20.000
€
eBay betreibt mit
eBay-City eine Plattform für Städte in Deutschland, um dem stationären Handel
in der jeweiligen Stadt den Zugang zum ergänzenden Online-Handel zu erleichtern
und in partnerschaftlicher Kooperation einen lokalen eBay-Markplatz zu
errichten. Ziel ist es, einerseits ein lokales Einkaufserlebnis zu schaffen und
Käufer*innen sowie Verkäufer*innen aus Erlangen einen lokalen Marktplatz auf
eBay-City zur Verfügung zu stellen. Lokale Verkäufer*innen sollen dadurch auch
einen Zugang zu überregionalen Absatzmärkten erhalten und die Idee eines
lokalen, hybriden Marktplatzes (analog vor Ort und digital) leichter
realisieren können.
Der
City-Management Erlangen e.V. betreut die Einrichtung dieses
eBay-City-Marktplatzes für Händler*innen und Dienstleister. Durch gezieltes
Marketing wird der Online-Marktplatz außerdem beworben und Gewerbetreibende,
sofern erforderlich, individuell unterstützt und geschult.
Die Kosten setzen
sich wie folgt zusammen:
Implementierungskosten einmalig netto 5.000
€
Kostenpauschale
für Hosting und Wartung p.a. netto 6.000
€
(geplante
Vertragslaufzeit 12 Monate mit Verlängerungsoption)
Marketing,
Schulungsmaßnahmen für Händler*innen 9.000
€
3.2.
Meine
Stadt.digital 25.000
€
Das Kooperationsprojekt
verfolgt das Ziel, die Online- und e-commerce-Kompetenzen des lokalen Handels
zu stärken und weiter auszubauen. Hierzu wird Händler*innen ein kostenfreier
Zugang zur Online-Schulungsplattform Meine Stadt.digital ermöglicht. Das
Lernportal liefert zeit- und ortsunabhängige Schulungen für Händler*innen und
Gewerbetreibende, um sich online professionell präsentieren zu können. Ziel ist
es, sich unabhängig von Agenturen eine selbständige und nachhaltige
Onlinepräsenz aufzubauen.
Kurze
Schulungsvideos erklären, wie das jeweilige Medium (z.B. Instagram, YouTube,
TikTok, Facebook und GoogleMyBusiness) für Händler*innen gewinnbringend
eingesetzt werden und wie der Einstieg gelingen kann. In weiteren Videos werden
Social-Media-Aktivitäten im Allgemeinen sowie Kommunikation in Zeiten von
Corona im Speziellen behandelt.
Die Kosten setzen
sich wie folgt zusammen:
Jahreslizenz
netto 15.000
€
Einrichtung
Schulungsplattform &
Kommunikations-
und Marketingmaßnahmen 10.000
€
3.3.
Weihnachtsbeleuchtung 15.000
€
Der
City-Management Erlangen e.V. wird mit den bereitgestellten Mitteln die
Weihnachtsbeleuchtung in der Erlanger Innenstadt finanzieren. 15.000
Lichtelemente kommen in der Hauptstraße, der Nürnberger Straße und dem
Martin-Luther-Platz zum Einsatz.
Aufgrund der
Corona-bedingten Umsatzeinbußen übernimmt die Stadt Erlangen (wie bereits im
Jahr 2020) die damit verbundenen Kosten. Auf ergänzendes Sponsoring durch die
in der Innenstadt ansässigen Händler*innen und Gastronomen wird verzichtet.
3.4.
Erlangen on Ice 25.000
€
In der
Weihnachtszeit, der wichtigsten Phase für den städtischen Einzelhandel, wird
der City-Management Erlangen e.V. mit „Erlangen on Ice - dem
Schlittschuhvergnügen mitten in der City“ die Aufenthaltsqualität in der
Innenstadt temporär erhöhen, um damit eine positive Einkaufsatmosphäre in der
Vorweihnachtszeit zu schaffen. Mit der Eislaufbahn wurde in den letzten Jahren
sowohl für Familien als auch für den Schulsport ein echter Magnet in der
Innenstadt aufgebaut. Erlangen on Ice wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus
und ist daher auch für Bewohner*innen und Familien aus dem Umland eine
Attraktion.
3.5.
Tourismus
Offensive 50.000
€
Mit einer
Tourismus Offensive mit den Themenschwerpunkten Rad (Tourenrad, Rennrad,
E-Bike) und Wandern soll gezielt die lokale Gastronomie und Hotellerie beworben
und unterstützt werden. Im Zuge einer regional und überregional angelegten
Marketingkampagne werden insbesondere die Vorzüge der Fahrradstadt Erlangen
sowie deren Umgebung dargestellt und vermarktet. Schwerpunkte werden darüber
hinaus bei den Themen Prävention
und Gesundheit
gesetzt.
3.6.
Förderprogramm
zur Ansiedlung von Inhabergeführten Einzelhandel in der AltstadtMietzuschuss 25.000
€
Um den
Einzelhandel in der Altstadt zu fördern und positive Impulse zu setzen, bedarf
es weiterer unterstützender Maßnahmen.
Für die
Besucher*innen ist ein ausgewogener Branchenmix ein wichtiger Grund, in die Innenstadt
bzw. Altstadt zu kommen. Mit Schließung z.B. von Haushaltswaren Greiner und dem
Drogeriemarkt Müller sind zentrale Anlaufstellen in der Altstadt weggefallen.
Mit dem Ziel, die
Einkaufsmöglichkeiten in der Altstadt künftig zu verbessern und Leerstände
sowie Geschäftslücken zu vermindern, sollen Neuansiedlungen inhabergeführter
Einzelhandelsbetriebe mit einem Mietzuschuss gefördert werden. Eine auch nur
vorübergehende Nutzung ist denkbar – Stichwort: Popup Store.
Der Mietzuschuss
soll vorerst im Rahmen einer Erprobungsphase ab 01.10.2021 auf die Dauer von
zwei Jahren eingeführt werden. Nach Ablauf und Auswertung der gesammelten
Erfahrungen wird über eine Verlängerung entschieden. Eine entsprechende
Förderrichtlinie mit folgenden wesentlichen Inhalten wird gesondert erarbeitet:
Die Förderung
erfolgt im Rahmen eines Mietzuschusses für eine Dauer von zwei Jahren. Der
Mietzuschuss beträgt für die Prioritätengruppe A maximal 40 Prozent des
ortsüblichen Mietzinses, maximal jedoch 500 € pro Monat, in der
Prioritätengruppe B maximal 25 Prozent des ortsüblichen Mietzinses, maximal
jedoch 300 €. Der Zuschuss wird im ersten Jahr in voller Höhe ausgezahlt, im
zweiten Jahr verringert er sich auf die Hälfte des festgelegten Zuschusses. Die
Auszahlung erfolgt monatlich.
Förderberechtigt
sind alle Unternehmer*innen, die im Fördergebiet ein Einzelhandelsgeschäft der
Prioritätengruppe A oder B eröffnen oder nicht länger als vor drei Monaten
eröffnet haben.
Förderbereich:
Altstadt / Innenstadt vom Hugenottenplatz / Richard-Wagner-Straße bis Martin-Luther-Platz
(Anlage 1 - Lageplan)
Förder-Zielgruppen
mit folgender Priorisierung:
Prioritätengruppe A:
Einzelhandel mit Bekleidung insbesondere Nischenprodukte (z.B. Herrenmode,
Faire Trade, Upcycling), Einzelhandel mit Sportbekleidung und -equipment,
Einzelhandel mit regionalen Produkten (z.B. Lebensmittel, Drogeriewaren,
Einzelhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen, nationalen und internationalen
Spezialitätenangeboten, Einzelhandel mit Haushaltsbedarf, Blumenläden)
Prioritätengruppe B:
Einzelhandel mit Spielwaren, Einzelhandel mit Heimtextilien, Handarbeiten,
Kurzwaren, Einzelhandel mit Musikwaren
Die Einteilung der
Prioritätengruppen erfolgte unter dem Gesichtspunkt, einen gesunden Branchenmix
zu erreichen. Die Prioritätengruppe A umfasst Branchen, welche die Vielfalt
erweitern werden. Bereits vorhandene Läden / Branchen wurden in der
Prioritätengruppe B berücksichtigt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlagen: Lageplan Mietzuschuss 30.06.2021