Betreff
Mittelbereitstellung Zuschuss City-Management Erlangen e.V. für Post-Corona-Maßnahmen
Vorlage
II/WA/010/2021
Aktenzeichen
II/WA
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Stadt Erlangen zeigt sich nach dem zweiten harten Lockdown auch weiterhin solidarisch mit dem lokalen Einzelhandel, der Gastronomie und Hotellerie in Erlangen. Sie unterstützt ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen im Rahmen des 5-Punkte-Sonderprogramms „ErlangenERleben“ mit den „Post-Corona-Maßnahmen“ Erlanger Gewerbetreibende und den Tourismus und stärkt damit die lokale Identität und Wirtschaft. Die Stadt Erlangen gewährt hierzu einen außerplanmäßigen Sonderzuschuss in Höhe von 135.000 Euro an den City-Management Erlangen e.V. Für die Unterstützung des inhabergeführten Einzelhandels in der Altstadt wird ein Sonderzuschuss i. H. v. 25.000 € bewilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um 

 

 

Allgemeiner Haushalt

 

Vorabdot. 20.575CM

Sonderzuschuss „Erlan-genERleben“ City-Ma-nagement

 

 

 

 

 

Kostenstelle 208190
Wirtschaftsförderung

 

 

 

 

Produkt  57500010
Tourismus

160.000 € für

 

Sachkonto 531701
Zuschüsse an priv. Unternehmen (lfd. Zwecke)

 

 

 

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

 

 

 

Allgemeiner Haushalt

 

 

 

 

Kostenstelle 202090
Allg.KST
Abt.Gemeindesteuern

 

 

in Höhe von

 

160.000 € bei

 

Produkt 11130010
Finanzmanagement

Sachkonto 559201
Verzinsung von Steuernachzahlungen (Gew.St.-guth.)

 

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

     ---

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

     ---

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

--- €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     

---

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

     0

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

160.000

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2021

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

Anmerkung zum Sachkonto „Verzinsung von Steuernachzahlungen“:
Der Jahresverlauf auf diesem Sachkonto zeigt auf, dass der Ansatz von 2 Mio. € nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in voller Höhe benötigt wird und daher zur Deckung herangezogen werden kann.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Corona-Pandemie sowie die damit verbundenen Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsgeschehens, vor allem der zweite harte Lockdown von Anfang November 2020 bis Mai 2021, stellen insbesondere den stationären (inhabergeführten) Einzelhandel, die Gastronomie und Hotellerie vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Zur Unterstützung der Erlanger Gewerbetreibenden in den genannten Bereichen hat die Stadt Erlangen bereits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen unbürokratisch umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem der Erlass der Sondernutzungsgebühren, die Erweiterung der Sondernutzungsflächen, die auf Antrag mögliche Verlängerung der Öffnungszeiten für die Außengastronomie in der Innenstadt um max. 1 Stunde an Wochenenden (bis maximal 31.10.2021), die zinslose Stundung von Gewerbesteuerzahlungen, die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen sowie ein möglicher Nachlass bei Miet- und Pachtzahlungen.

 

Um die Attraktivität und Vielfalt der Stadt Erlangen und insbesondere der Innenstadt auch künftig zu fördern, bedarf es weiterer unterstützender Maßnahmen, um positive Impulse für alle Gewerbetreibenden und somit auch für die Bewohner*innen und Besucher*innen zu setzen.

 

Die Stadt Erlangen stellt dem City-Management Erlangen e.V. daher im Rahmen der „Post-Corona-Maßnahmen einen Sonderzuschuss in Höhe von 135.000 Euro zur Verfügung. Hiermit sollen Projekte zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im gesamten Stadtgebiet sowie zur Unterstützung der Gewerbetreibenden durchgeführt werden, die sich indirekt auch positiv auf das Konsumverhalten auswirken sollen.

In 2021 hat City-Management aus dem Budget der städtischen Wirtschaftsförderung für diverse Maßnahmen wie "Darf ich rein", "Erlangen liefert" und "City-Lounge" gesamt 66.500 Euro bereits erhalten.

 

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mittel sollen für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

 

3.1.        eBay City                                                                                                20.000 €

eBay betreibt mit eBay-City eine Plattform für Städte in Deutschland, um dem stationären Handel in der jeweiligen Stadt den Zugang zum ergänzenden Online-Handel zu erleichtern und in partnerschaftlicher Kooperation einen lokalen eBay-Markplatz zu errichten. Ziel ist es, einerseits ein lokales Einkaufserlebnis zu schaffen und Käufer*innen sowie Verkäufer*innen aus Erlangen einen lokalen Marktplatz auf eBay-City zur Verfügung zu stellen. Lokale Verkäufer*innen sollen dadurch auch einen Zugang zu überregionalen Absatzmärkten erhalten und die Idee eines lokalen, hybriden Marktplatzes (analog vor Ort und digital) leichter realisieren können.

Der City-Management Erlangen e.V. betreut die Einrichtung dieses eBay-City-Marktplatzes für Händler*innen und Dienstleister. Durch gezieltes Marketing wird der Online-Marktplatz außerdem beworben und Gewerbetreibende, sofern erforderlich, individuell unterstützt und geschult.

 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:


Implementierungskosten einmalig netto                                                      5.000 €

Kostenpauschale für Hosting und Wartung p.a. netto                                 6.000 €

(geplante Vertragslaufzeit 12 Monate mit Verlängerungsoption)

Marketing, Schulungsmaßnahmen für Händler*innen                                 9.000 €

 

3.2.        Meine Stadt.digital                                                                                            25.000 €

Das Kooperationsprojekt verfolgt das Ziel, die Online- und e-commerce-Kompetenzen des lokalen Handels zu stärken und weiter auszubauen. Hierzu wird Händler*innen ein kostenfreier Zugang zur Online-Schulungsplattform Meine Stadt.digital ermöglicht. Das Lernportal liefert zeit- und ortsunabhängige Schulungen für Händler*innen und Gewerbetreibende, um sich online professionell präsentieren zu können. Ziel ist es, sich unabhängig von Agenturen eine selbständige und nachhaltige Onlinepräsenz aufzubauen.

Kurze Schulungsvideos erklären, wie das jeweilige Medium (z.B. Instagram, YouTube, TikTok, Facebook und GoogleMyBusiness) für Händler*innen gewinnbringend eingesetzt werden und wie der Einstieg gelingen kann. In weiteren Videos werden Social-Media-Aktivitäten im Allgemeinen sowie Kommunikation in Zeiten von Corona im Speziellen behandelt.

 

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Jahreslizenz netto                                                                                         15.000 €

Einrichtung Schulungsplattform &

Kommunikations- und Marketingmaßnahmen                                             10.000 €

 

3.3.        Weihnachtsbeleuchtung                                                                                   15.000 €

Der City-Management Erlangen e.V. wird mit den bereitgestellten Mitteln die Weihnachtsbeleuchtung in der Erlanger Innenstadt finanzieren. 15.000 Lichtelemente kommen in der Hauptstraße, der Nürnberger Straße und dem Martin-Luther-Platz zum Einsatz.

Aufgrund der Corona-bedingten Umsatzeinbußen übernimmt die Stadt Erlangen (wie bereits im Jahr 2020) die damit verbundenen Kosten. Auf ergänzendes Sponsoring durch die in der Innenstadt ansässigen Händler*innen und Gastronomen wird verzichtet.

3.4.        Erlangen on Ice                                                                                      25.000 €

In der Weihnachtszeit, der wichtigsten Phase für den städtischen Einzelhandel, wird der City-Management Erlangen e.V. mit „Erlangen on Ice - dem Schlittschuhvergnügen mitten in der City“ die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt temporär erhöhen, um damit eine positive Einkaufsatmosphäre in der Vorweihnachtszeit zu schaffen. Mit der Eislaufbahn wurde in den letzten Jahren sowohl für Familien als auch für den Schulsport ein echter Magnet in der Innenstadt aufgebaut. Erlangen on Ice wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus und ist daher auch für Bewohner*innen und Familien aus dem Umland eine Attraktion.

 

 

3.5.        Tourismus Offensive                                                                             50.000 €

Mit einer Tourismus Offensive mit den Themenschwerpunkten Rad (Tourenrad, Rennrad, E-Bike) und Wandern soll gezielt die lokale Gastronomie und Hotellerie beworben und unterstützt werden. Im Zuge einer regional und überregional angelegten Marketingkampagne werden insbesondere die Vorzüge der Fahrradstadt Erlangen sowie deren Umgebung dargestellt und vermarktet. Schwerpunkte werden darüber hinaus bei den Themen Prävention

und Gesundheit gesetzt.

 

3.6.        Förderprogramm zur Ansiedlung von Inhabergeführten Einzelhandel in der AltstadtMietzuschuss                                                                                         25.000 €

Um den Einzelhandel in der Altstadt zu fördern und positive Impulse zu setzen, bedarf es weiterer unterstützender Maßnahmen.

Für die Besucher*innen ist ein ausgewogener Branchenmix ein wichtiger Grund, in die Innenstadt bzw. Altstadt zu kommen. Mit Schließung z.B. von Haushaltswaren Greiner und dem Drogeriemarkt Müller sind zentrale Anlaufstellen in der Altstadt weggefallen.

Mit dem Ziel, die Einkaufsmöglichkeiten in der Altstadt künftig zu verbessern und Leerstände sowie Geschäftslücken zu vermindern, sollen Neuansiedlungen inhabergeführter Einzelhandelsbetriebe mit einem Mietzuschuss gefördert werden. Eine auch nur vorübergehende Nutzung ist denkbar – Stichwort: Popup Store.

Der Mietzuschuss soll vorerst im Rahmen einer Erprobungsphase ab 01.10.2021 auf die Dauer von zwei Jahren eingeführt werden. Nach Ablauf und Auswertung der gesammelten Erfahrungen wird über eine Verlängerung entschieden. Eine entsprechende Förderrichtlinie mit folgenden wesentlichen Inhalten wird gesondert erarbeitet:

 

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Mietzuschusses für eine Dauer von zwei Jahren. Der Mietzuschuss beträgt für die Prioritätengruppe A maximal 40 Prozent des ortsüblichen Mietzinses, maximal jedoch 500 € pro Monat, in der Prioritätengruppe B maximal 25 Prozent des ortsüblichen Mietzinses, maximal jedoch 300 €. Der Zuschuss wird im ersten Jahr in voller Höhe ausgezahlt, im zweiten Jahr verringert er sich auf die Hälfte des festgelegten Zuschusses. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

 

Förderberechtigt sind alle Unternehmer*innen, die im Fördergebiet ein Einzelhandelsgeschäft der Prioritätengruppe A oder B eröffnen oder nicht länger als vor drei Monaten eröffnet haben.

 

Förderbereich: Altstadt / Innenstadt vom Hugenottenplatz / Richard-Wagner-Straße bis Martin-Luther-Platz (Anlage 1 - Lageplan)

 

 

Förder-Zielgruppen mit folgender Priorisierung:

 

Prioritätengruppe A:
Einzelhandel mit Bekleidung insbesondere Nischenprodukte (z.B. Herrenmode, Faire Trade, Upcycling), Einzelhandel mit Sportbekleidung und -equipment, Einzelhandel mit regionalen Produkten (z.B. Lebensmittel, Drogeriewaren, Einzelhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen, nationalen und internationalen Spezialitätenangeboten, Einzelhandel mit Haushaltsbedarf, Blumenläden)

 

Prioritätengruppe B:
Einzelhandel mit Spielwaren, Einzelhandel mit Heimtextilien, Handarbeiten, Kurzwaren, Einzelhandel mit Musikwaren

 

Die Einteilung der Prioritätengruppen erfolgte unter dem Gesichtspunkt, einen gesunden Branchenmix zu erreichen. Die Prioritätengruppe A umfasst Branchen, welche die Vielfalt erweitern werden. Bereits vorhandene Läden / Branchen wurden in der Prioritätengruppe B berücksichtigt.

 

 

 

 

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 


Anlagen:        Lageplan Mietzuschuss 30.06.2021