Betreff
EB77: Feststellung des Jahresabschlusses 2020
(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/010/2021
Aktenzeichen
I/EB77-1
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2020 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.

Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2020 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von
-79.185,50 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.704.581,80 € ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.625.396,30 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB 77

Der Jahresabschluss 2020 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April/Mai 2021 aufgestellt.

Er enthält.

- Bilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und wurde im Mai 2021 durchgeführt.

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2020 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).

Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2020 leicht verschlechtert, insbesondere aufgrund von Mehraufwendungen und Erlösausfällen durch die Corona-Pandemie. Ein Sondereffekt bei den Rückstellungen sorgte dafür, dass es letztlich bei einem geringen Defizit geblieben ist. Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden.

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 27. Oktober 2021.

Der geprüfte Jahresabschluss 2020 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 28. Oktober 2021 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung

  (Werkleitung und Oberbürgermeister)

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 20. Juli 2021

- Behandlung im Revisionsausschuss am 27. Oktober 2021

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 28. Oktober 2021

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH

 


Anlagen:       

Anlage 1: EB77 Bilanz und GuV 2020