(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2020
wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung
wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.
Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2020 weist in der Gewinn-
und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von
-79.185,50 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.704.581,80
€ ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 1.625.396,30 €. Es wird
beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
Der
Jahresabschluss 2020 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April/Mai 2021 aufgestellt.
Er enthält.
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Anlage:
Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses
2020 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und wurde im Mai
2021 durchgeführt.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den
Jahresabschluss 2020 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).
Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im
Wirtschaftsjahr 2020 leicht verschlechtert, insbesondere aufgrund von
Mehraufwendungen und Erlösausfällen durch die Corona-Pandemie. Ein Sondereffekt
bei den Rückstellungen sorgte dafür, dass es letztlich bei einem geringen
Defizit geblieben ist. Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt
14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 27.
Oktober 2021.
Der geprüfte Jahresabschluss 2020 soll gem. §
9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am
28. Oktober 2021 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der
Betriebssatzung
(Werkleitung und Oberbürgermeister)
-
Entscheidung über die Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 20. Juli 2021
- Behandlung im Revisionsausschuss am 27. Oktober 2021
-
Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 28. Oktober 2021
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH
Anlagen:
Anlage 1: EB77 Bilanz und GuV 2020