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Die
WC-Bedarfe lt. Anlage „Bedürfnisbedarfsplan“ werden anerkannt und die
Priorisierung der Standortvorschläge bestätigt.
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Die
Standorte Ohm-Platz und Gerbereitunnel werden als erste Maßnahmen für künftige
Arbeitsprogramme des GME vorgemerkt. Für die Errichtung und Bewirtschaftung der
WC-Anlagen sind zu gegebener Zeit die notwendigen Kapazitäten anzumelden.
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Die
weiteren Standortvorschläge sind anschließend und in Abhängigkeit der
vorgeschlagenen Priorisierung auf Realisierbarkeit zu prüfen.
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Der
Antrag 108/2021 des Ortsbeirats Tennenlohe ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ein gutes Angebot an barrierefreien WCs im Stadtgebiet erhöht die Attraktivität der städtischen Grünanlagen und Plätze. Es trägt zu deren Sauberkeit bei und fördert die Teilhabe aller Einwohner*innen am öffentlichen Leben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Neben dem Erhalt und der
Bewirtschaftung der bestehenden städtischen WC-Anlagen soll insbesondere das
barrierefreie WC-Angebot an stark frequentierten,
überörtlich genutzten Treffpunkten, Grün- und Spielplätzen erhöht werden. Der
zwischenzeitliche Bedarf aufgrund von Events und Festen bleibt
unberücksichtigt. Dieser ist durch die Veranstalter*innen zu decken.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bedarfsabfrage und Auswertung
Auf Grundlage des Beschlusses 242/275/2018 wurde der Bedarf durch Abfrage des Seniorenbeirats, des Jugendparlaments sowie der Orts- und Stadtteilbeiräte ermittelt. Weiterhin liegen Vorschläge der Verwaltung, der Bürgerschaft und der Antrag 108/2021 des Ortsbeirats Tennenlohe vor. Die Vorschläge wurden gewertet und priorisiert (siehe Anlage).
Die Prüfung der Machbarkeit (Baurecht, Erschließung, sonstige bauliche Voraussetzungen, Nachhaltigkeit etc.) sowie die Planung und Umsetzung ist nun abhängig von den Kapazitäten im Amt für Gebäudemanagement.
Mit hoher Priorität wird der Bedarf an der stark frequentierten Grünfläche mit Spielbrunnen am Ohm-Platz gesehen, ebenso der Standort westlicher Ausgang des neu gestalteten Gerbereitunnels nordöstlich des Großparkplatzes als mittelfristiger Ersatz für das WC im Parkhaus. Die Machbarkeitsuntersuchungen/Planungen werden für das Arbeitsprogramm des GME ab 2023 vorgemerkt.
Berücksichtigung in sonstigen Baumaßnahmen
Grundsätzlich wird mit der Errichtung von Bürger- und Vereinsgebäuden sowie Stadtteilzentren und Freizeiteinrichtungen der Einbau barrierefreier WCs berücksichtigt. Bei Generalsanierungen bzw. Ersatzneubau wird das Angebot verbessert bzw. erhöht. Hier zu nennen sind:
- Umbau des Zollhausplatzes zum Klimaplatz mit Erneuerung der WC-Anlage (in Planung)
-
Vierfachsporthalle
mit Sportfreiflächen im Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ):
„Toilette für alle“ im Gebäude sowie von außen zugängiges barrierefreies WC (in
Umsetzung)
-
Stadtteilhaus
Büchenbach-West: „Toilette für alle“ sowie mehrere barrierefreie WCs im Haus (in
Planung)
Öffentliches WC im Schlossgarten
Das Gebäude befindet sich im
Besitz des Freistaats Bayern / FAU. Das WC ist sanierungsbedürftig und nicht
barrierefrei zugänglich. Die Stadtverwaltung strebt eine vertragliche Lösung
zum Erhalt und der Erneuerung des WCs an. Alternativstandorte für eine
ebenerdige Lösung im bzw. in der Nähe des Schlossgartens werden geprüft.
Errichtung und Bewirtschaftung
Neben dem Aufwand der Errichtung einer WC-Anlage sind die fortlaufende
Bewirtschaftung und der Bauunterhalt zu berücksichtigen. Es wird eine
standortangepasste, klimaschonende und Vandalismus-sichere Bauweise und
Ausstattung angestrebt. Nach Möglichkeit soll der Bedarf im Zuge von sonstigen
Hochbaumaßnahmen mit umgesetzt werden (z.B. Stadtteil-, Bürger- und
Vereinshäuser). Die WCs bzw. WC-Anlagen werden barrierefrei mit Unisex-WC und
Wickeltisch hergestellt.
Grundsätzlich angestrebt wird die Ausstattung mit Seifen- und
Papierspendern. Der erhöhte Aufwand aufgrund Vandalismus wird derzeit am WC im
Schlossgarten eruiert, um Festlegungen für den Umfang der Ausstattung an
weiteren Standorten treffen zu können.
Beschilderung
Die Beschilderung im
Innenstadtbereich wurde stichpunktartig geprüft und für ausreichend erachtet.
Die Prüfung wird fortgesetzt. Bei Bedarf und weiteren WC-Angeboten wird die
Beschilderung ergänzt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Aussage kann nur im Zuge der konkreten Planung getroffen werden.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung
des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: werden im Zuge der konkreten
Planung ermittelt |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden und werden im Zuge der Planung und Realisierung ins
Haushaltsverfahren
eingebracht
Anlagen: Bedürfnisbedarfsplan mit Priorisierung