Betreff
Änderung der Richtlinien der städtischen Sportförderung
Vorlage
52/045/2021
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien der städtischen Sportförderung werden für den Punkt „Zuschusshöhe“ wie von der Verwaltung vorgeschlagen und im Anhang dargestellt geändert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um den anstehenden Herausforderungen des Klimawandels Rechnung zu tragen, wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen. Die mögliche Höchstförderung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen soll deshalb künftig nicht nur für energetische Sanierungen gelten, sondern auch für neue Projekte, die zu einer ökologischen Verbesserung der Sportanlage führen.

 

Die Änderungen sollen ab 01.08.2021 wirksam werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Änderung der Sportförderrichtlinien werden Vereine, die ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Sportanlagen legen, stärker gefördert als bisher.

 

In der Anlage ist der Änderungsvorschlag in fetter Schrift kenntlich gemacht.

 

3.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

30.000 €

bei IPNr.: 421.K881

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr. 421.K881

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                        sind nicht vorhanden


Anlagen:        Änderungstext Sportförderrichtlinien