Die Richtlinien der städtischen Sportförderung werden für den Punkt „Zuschusshöhe“ wie von der Verwaltung vorgeschlagen und im Anhang dargestellt geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Um den anstehenden Herausforderungen des Klimawandels Rechnung zu tragen, wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen. Die mögliche Höchstförderung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen soll deshalb künftig nicht nur für energetische Sanierungen gelten, sondern auch für neue Projekte, die zu einer ökologischen Verbesserung der Sportanlage führen.
Die Änderungen sollen ab 01.08.2021 wirksam werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Änderung der Sportförderrichtlinien werden Vereine, die ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung ihrer Sportanlagen legen, stärker gefördert als bisher.
In der Anlage ist der Änderungsvorschlag in fetter Schrift kenntlich gemacht.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
30.000 € |
bei IPNr.: 421.K881 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr. 421.K881
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Änderungstext Sportförderrichtlinien