Betreff
WLAN in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
Vorlage
50/055/2021
Aktenzeichen
V/50/502
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit dem 13. Infobrief des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) vom 22.12.2020 und ergänzt durch den 16. Infobrief des StMI vom 09.03.2021 zum Thema „Internet in Asylunterkünften“ wurden Möglichkeiten der Schaffung eines Internetzugangs in Asylunterkünften grundsätzlich geregelt. Zur Umsetzung der Regelungen für die Unterkünfte im Stadtgebiet Erlangen hat die Integrationslotsin des Sozialamts alle relevanten Akteure (Regierung von Mittelfranken, Unterkunftsverwaltung, Amt 24, Flüchtlingskoordinator, EFIE, Freifunk) als Auftakt am 25.02.2021 zu einem gemeinsamen digitalen Gespräch eingeladen. Dabei wurden eine regelmäßige Abstimmung und eine Bündelung von Informationen sowie die Fortschreibung/ Aktualisierung des Maßnahmenplans durch die Integrationslotsin vereinbart. Die Integrationslotsin steht im regelmäßigen Dialog mit den relevanten Akteuren und unterstützt die ehrenamtlichen Initiativen.

 

Absprachen und Maßnahmen in Bezug auf die drei Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung werden bilateral zwischen der Regierung von Mittelfranken und Freifunk getroffen. Nach Aussage von Freifunk sollen voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres zwei Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung mit Internet versorgt sein. In der dritten Unterkunft der Regierung (Gebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten) ist die technische Infrastruktur vorhanden, sodass sich die Bewohner*innen selbst mit Internet versorgen können bzw. sich mit Internetverträgen bereits versorgt haben.

 

Die Projekte, welche im Maßnahmenplan als dringlich priorisiert wurden, sind abgeschlossen. Der aktuelle Sachstand in Bezug auf die dezentralen Unterkünfte (insgesamt 11) gestaltet sich wie folgt:

 

-       Sechs Unterkünfte sind mit kostenfreiem Internet durch Freifunk bzw. EFIE e.V. versorgt;

 

-       eine Unterkunft muss wegen Auflösung nicht mehr mit Internet versorgt;

 

 

 

 

 

 

-       in vier Unterkünften (Gebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten) sind die technischen Voraussetzungen vorhanden, die den Bewohner*innen einen Internetanschluss in Eigeninitiative ermöglicht. Nach Auskunft der Flüchtlings- und Integrationsberatung haben die Bewohner*innen eigene Internetverträge. Die Möglichkeit der Versorgung mit kostenfreiem Internet durch Freifunk wird nach der Bereitstellung in den bisher noch unversorgten Unterkünften der Regierung geprüft und ggf. realisiert.

 

Ebenso wird die Möglichkeit einer Versorgung der Wohnanlage für anerkannte Flüchtlinge der Regierung von Mittelfranken mit Internet durch Freifunk geprüft.

 

Weiterhin sind Informations- und Schulungsangebote für die Bewohner*innen (Zielgruppe Familien) zum Thema „Medienkompetenz“ geplant. Absprachen mit relevanten Akteuren (z.B. Flüchtlings- und Integrationsberatung, Jugendamt) laufen. Auch hierbei steht die Integrationslotsin im Dialog mit den entsprechenden Akteuren.

 

 


Anlagen: