Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Entwurf vom 15.06.2021 – Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ausgangslage
Im Rahmen des
Programms Zukunft Grundschulen wurde die Verwaltung mit Stadtratsbeschluss vom
24.02.2021 beauftragt (Beschlussvorlage Nr. IV/006/2021), das Modellvorhaben
der Kooperativen Ganztagsbildung an der Michael-Poeschke-Schule ab dem 01.09.2021
umzusetzen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden
Berechnungen der Gebühren für erweiterte Buchungsmodalitäten im Hort
vorzunehmen.
Das Modellvorhaben
startet in Kooperation mit dem städtischen Hort „HoList“ zum 01.09.2021.
Dabei werden
zukünftig auch flexible Kurzbuchungsvarianten mit Zeitintervallen von mind.
einer Stunde bis zwei Stunden sowie über zwei bis drei Stunden angeboten. Diese
Kurzbuchungen sind derzeit nur im städtischen Hort HoList im Rahmen der Kooperativen
Ganztagsbildung möglich.
Da die bestehende
Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen keinen
entsprechenden Gebührentatbestand für die Kurzbuchungen enthält, ist eine
Anpassung der Gebührensatzung notwendig.
2. Neuregelungen
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 wird ergänzt um die durchschnittliche tägliche Buchungszeit von über einer Stunde bis zwei Stunden (in Einrichtungen der kooperativen Ganztagsbildung) und einer Gebühr von Euro 58,00 und einer Buchungszeit über zwei bis drei Stunden und einer Gebühr von Euro 70,00.
In § 3 Abs. 3 wird noch eine Ziffer korrigiert.
In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die bisherige und neue Fassung der Gebührensatzung gegenübergestellt.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Anlagen: Entwurf der Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung für städtische
Kindertageseinrichtungen vom 15.06.2021 (Anlage 1)
Synoptische Darstellung der Gebührensatzung (Anlage 2)