Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
30/024/2021
Aktenzeichen
III/30; IV/51
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Entwurf vom 15.06.2021 – Anlage 1) wird beschlossen.

 


1.   Ausgangslage

 

Im Rahmen des Programms Zukunft Grundschulen wurde die Verwaltung mit Stadtratsbeschluss vom 24.02.2021 beauftragt (Beschlussvorlage Nr. IV/006/2021), das Modellvorhaben der Kooperativen Ganztagsbildung an der Michael-Poeschke-Schule ab dem 01.09.2021 umzusetzen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Berechnungen der Gebühren für erweiterte Buchungsmodalitäten im Hort vorzunehmen.

 

Das Modellvorhaben startet in Kooperation mit dem städtischen Hort „HoList“ zum 01.09.2021.

Dabei werden zukünftig auch flexible Kurzbuchungsvarianten mit Zeitintervallen von mind. einer Stunde bis zwei Stunden sowie über zwei bis drei Stunden angeboten. Diese Kurzbuchungen sind derzeit nur im städtischen Hort HoList im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung möglich.

 

Da die bestehende Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen keinen entsprechenden Gebührentatbestand für die Kurzbuchungen enthält, ist eine Anpassung der Gebührensatzung notwendig.

 

2. Neuregelungen

 

§ 3 Abs. 1 Nr. 2 wird ergänzt um die durchschnittliche tägliche Buchungszeit von über einer Stunde bis zwei Stunden (in Einrichtungen der kooperativen Ganztagsbildung) und einer Gebühr von Euro 58,00 und einer Buchungszeit über zwei bis drei Stunden und einer Gebühr von Euro 70,00.

 

In § 3 Abs. 3 wird noch eine Ziffer korrigiert.

 

In Anlage 2 sind in einer synoptischen Darstellung die bisherige und neue Fassung der Gebührensatzung gegenübergestellt.


 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

 


Anlagen:       Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für städtische
Kindertageseinrichtungen vom 15.06.2021 (Anlage 1)

                        Synoptische Darstellung der Gebührensatzung (Anlage 2)