- Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Schritte für Street Art an der Rathausfassade und den
umliegenden Flächen zu prüfen.
- Die Verwaltung wird bei Eignung der Fläche(n) beauftragt, über den Weg eines Wettbewerbs und einer Empfehlung der Kunstkommission Street Art an der (erweiterten) Rathausfassade umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Nach dem erfolgreichen Street-Art-Projekt am Museumswinkel wurde auf Antrag der SPD-Fraktion (Antrag 245/2020) vom Kultur- und Freizeitausschuss die Fortführung des Street-Art-Projekts an einer geeigneten Fassade in Erlangen beschlossen (47/013/2020) und die notwendigen Mittel dafür eingestellt. Die Abteilung 472 begann, nach einer geeigneten Fassade zu suchen. Es kristallisierte sich schnell die hintere Rathausfassade am Kurt-Eisner-Platz heraus, da diese im Besitz der Stadt ist und zudem außerordentlich publikumswirksam.
Die Kunstkommission diskutierte in ihrer Sitzung am 28.4.2021 das Thema Street Art an der Rathausfassade ausführlich. Neben der Frage der Eignung der Fassade für Street Art aufgrund ihrer Materialität standen die Themen „Inhaltlicher Bezug zu Kurt Eisner bzw. zum Demokratiegedanken versus künstlerischer Freiheit“ und die Gestaltung des Platzes an sich im Vordergrund.
Die Kunstkommission konnte aufgrund einiger offener Fragen bisher keine dezidierte Empfehlung für diesen Ort aussprechen. Sie befürwortet jedoch, die Idee weiterzuverfolgen und Street Art an der Rathausfassade (+ ggf. angrenzenden Flächen) zu verwirklichen. Die Vorstellung, diesen von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern gequerten Platz mit einem künstlerischen Zeichen zu versehen, schien allen Beteiligten reizvoll („Wow-Effekt“).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die Diskussion um die Platzgestaltung selbst nahm in der Diskussion der Kunstkommission ebenfalls Raum ein. Jedoch schien eine zeitliche Verknüpfung der beiden Themen nicht möglich und ggf. auch nicht sinnvoll.
Eine städtebaulich-ganzheitliche Umgestaltung / Aufwertung des
Kurt-Eisner-Platzes wird nach Einschätzung der Verwaltung (Amt 61) nicht
kurzfristig beginnen können. Neben der aktuell in Erstellung befindlichen Liste
aller im Stadtgebiet zur Umgestaltung anstehenden öffentlichen Plätze - über
deren Priorität der Stadtrat voraussichtlich Ende kommenden Jahres entscheiden
werden wird - stehen die Planung und Umsetzung u.a. des Zollhaus- und des Egidienplatzes
in den nächsten Jahren als Schwerpunkte im Arbeitsprogramm. Bei der
Umgestaltung des Kurt-Eisner-Platzes muss zunächst der räumliche Umgriff
geklärt und eine Abstimmung mit den angrenzenden Eigentümern / Nutzern
durchgeführt werden, weshalb von einem längeren Prozess ausgegangen werden
muss. Die Durchführung von "Kunst im öffentlichen Raum - Street Art"
am Kurt-Eisner-Platz wird deshalb nicht in Konkurrenz zu einer zukünftigen
Umgestaltung des Platzes gesehen, sondern als eine positive Bereicherung, die
kurzfristig erfolgen kann und zu einem späteren Zeitpunkt in die Planung der
Umgestaltung des Platzes aufgenommen werden kann.
3. Prozesse und Strukturen
Abteilung 472 nimmt Kontakt mit dem Architekten des Rathauses auf und klärt die rechtliche Situation.
Des Weiteren muss die Materialbeschaffenheit des Rathauses auf seine Eignung für Street Art untersucht werden. Die umliegenden Fassaden oder Flächen, z. B. Teilflächen des Parkhauses, des Übergangs, des Bodens etc., müssen auf ihre Eignung und die Besitzverhältnisse hin untersucht werden, um dem Künstler/der Künstlerin möglichst große Freiheit zu gewährleisten.
Es solle jedoch, so die Kunstkommission, keine Direktbeauftragung eines Künstlers/einer Künstlerin geschehen, sondern wettbewerbsbasiert gearbeitet werden, denn eine künstlerische Auseinandersetzung mit Kurt Eisner bzw. dem Thema Demokratie erschien der Kunstkommission sehr inspirierend.
Das Kulturamt bzw. die Abteilung 472 hat für das nächste Street-Art-Projekt 30.000 € im Budget. Dies genügt für einen Direktauftrag und dessen Umsetzung. Soll, wie gewünscht, ein Wettbewerb vorgeschaltet werden, so erhöht sich die Summe um 15.000 €. Das Kulturamt wird diese Summe aus dem Amtsbudget beisteuern.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: