Betreff
Eckpunkte für ein Bündnis Pflege
Vorlage
50/054/2021
Aktenzeichen
V/50
Art
Beschlussvorlage

Der Vorschlag der Verwaltung zu den Eckpunkten für ein „Bündnis Pflege“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


1.    Sachverhalt

Die zuletzt zum Stand 2019 durchgeführte Pflegebestands- und -bedarfsermittlung hat für alle Sektoren der Pflege (ambulant, teilstationär, stationär) einen mittel- bis langfristig steigenden Bedarf gezeigt. Dieser bezieht sich sowohl auf die Anzahl verfügbarer Pflegeplätze als auch auf Fachkräfte.

Der quantitative Bedarf muss im Kontext qualitativer Entwicklungen im Pflegesektor betrachtet werden. Diese nehmen auf Substitutionseffekte zwischen den verschiedenen Sektoren und auf infrastrukturelle Bedarfe Einfluss. Zu diesen Entwicklungen gehören etwa Reformen der Finanzierung der Pflege und der Pflegeversicherung, damit einhergehende mögliche Entlastungen für pflegebedürftige Menschen oder Leistungserweiterungen, die reformierte Pflegeausbildung, neue Standards und Verfahren zur Bemessung des Personalbedarfs, Entwicklungen im Hinblick auf Digitalisierung in der Pflege oder konzeptionelle Weiterentwicklungen von pflegerischen Versorgungsformen (z.B. quartiersbezogene Pflegearrangements mit einem Versorgungsmix aus ambulanten und teil-/stationären Versorgungsangeboten; Pflege- oder Demenz-WGs).

Um in der Pflegeplanung diesen komplexen Entwicklungen gerecht zu werden, braucht es vielseitige fachliche Expertise, die Bündelung von Ressourcen und eine Vernetzung unterschiedlicher Akteure. Vor diesem Hintergrund soll die Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur in Erlangen in einem breit aufgestellten, trägerübergreifenden Beteiligungsprozess diskutiert werden. Hierfür wurde im SGA am 11. Februar 2021 (Vorlagen-Nr. 50/033/2021) die Initiierung eines „Bündnis Pflege“ als trägerübergreifend und interdisziplinär zusammengesetzte Plattform beschlossen.

Im Folgenden werden die Eckpunkte des „Bündnis Pflege“ dargestellt und zum Beschluss vorgelegt. Die Eckpunkte sollen im Anschluss interessierten Trägern und Akteuren aus dem Bereich der Pflege (s. 4.) zur Diskussion vorgelegt und mit ihnen weiter konkretisiert werden.

 

2      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Bündnis Pflege stellt eine Plattform zur trägerübergreifenden Diskussion der Weiterentwicklung der Pflege in Erlangen unter quantitativen und qualitativen Aspekten dar.

 

Ziele

·         Im Bündnis Pflege wird die Expertise von Akteuren aus dem Bereich der Pflege und angrenzenden Bereichen (s. 3.) gebündelt, um Bedarfe der lokalen Pflegeinfrastruktur differenziert und möglichst auch kleinräumig zu erfassen und damit die bestehende Pflegebedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG zu erweitern und zu ergänzen.

·         Das Bündnis Pflege dient dem fachlichen Erfahrungsaustausch aus der Pflegepraxis. Dadurch können Impulse für die Umsetzung und Verbreitung von bewährten pflegerischen Angeboten auf breiterer Ebene entstehen.

·         Das Bündnis Pflege bietet als Expertengremium die Möglichkeit, neue, noch nicht etablierte Handlungsansätze für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur hinsichtlich der Eignung und Übertragbarkeit für lokale Strukturen zu prüfen. Nach Möglichkeit werden bedarfsorientiert daraus umsetzbare Lösungen erarbeitet und (beispielsweise im Rahmen von Förderprogrammen) lokal in Modellvorhaben implementiert.

·         In diesem Kontext sollen auch Überlegungen zur Sozialraumorientierung in der Teilhabeförderung von Menschen mit Behinderung entsprechend der Reform des BTHG mit berücksichtigt werden, sofern hier Schnittstellen zwischen Behinderung und Pflegebedürftigkeit bestehen.

·         Mit dem Bündnis Pflege wird die Perspektive verfolgt, in einem träger- und sektorenübergreifenden Ansatz den Handlungsrahmen der kommunalen Pflegeplanung zu erweitern. Ziel ist es, die Spielräume auszuloten und zu nutzen, die unter den gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auf lokaler Ebene für die konkrete Gestaltung, Unterstützung, Stärkung und Erweiterung möglichst passgenauer und bedarfsgerechter Pflegeangebote und die Gewinnung von Fachkräften bestehen.

·         Durch das Bündnis Pflege wird dem Thema Pflege verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit gegeben und Pflege als relevantes Thema der Stadtgesellschaft nachhaltig verankert.

 

3.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Entwicklung und Planung der pflegerischen Infrastruktur wird von vielen Faktoren bedingt, die nicht oder nur begrenzt durch kommunales Handeln beeinflusst oder gesteuert werden können (s.o.). Hinzu kommt, dass die Stadt selbst nicht Träger von Pflegeangeboten ist und auch deshalb begrenzte Steuerungsmöglichkeiten hat.

Mit den nachfolgend genannten, möglichen Handlungsfeldern für das Bündnis Pflege ist keine abschließende „Agenda“ definiert. Die Beispiele stellen lediglich erste Vorschläge dar, die im Bündnis prozessorientiert zu diskutieren, zu gewichten und zu konkretisieren sind. Ein konkretes Handlungsprogramm und „Leitbild“ des Bündnis Pflege ist davon ausgehend zwischen den Beteiligten zu diskutieren und abzustimmen. Im weiteren Verlauf der Arbeit des Bündnis Pflege muss es flexibel genug sein, um auf aktuelle Herausforderungen und Chancen der Pflege reagieren zu können. Das Bündnis Pflege ist insofern als offenes, „lernendes“ System angelegt.

Beispielhaft hierfür können folgende Themenfelder genannt werden:

·         Quantitative Daten, die im Rahmen von Pflegebedarfsermittlungen erhoben werden, können vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der pflegerischen Praxis und der pflegebezogenen Beratung (z.B. Pflegestützpunkt, Fachstelle für pflegende Angehörige) interpretiert, aufeinander bezogen und hieraus Schlussfolgerungen für notwendige Weiterentwicklungen der pflegerischen Infrastruktur auf lokaler Ebene gezogen werden.

·         Darüber hinaus können aus dem Erfahrungsaustausch noch nicht gedeckte Bedarfe und Problemstellungen für die lokale Pflegesituation im Hinblick auf alle pflegerischen Versorgungsformen (ambulant, teilstationär, stationär) formuliert und mögliche Lösungsansätze diskutiert werden, die in der Pflegebedarfsermittlung nicht (ausreichend) abgebildet sind.

·         Auf dieser Grundlage könnte ein regelmäßiger „Bericht zur Lage der Pflege in Erlangen“ entstehen, der i.S. eines „Bedarfsmonitorings“ die in größeren Zeitabständen erscheinende Pflegebedarfsermittlung ergänzt.

·         Erfahrungen aus verschiedenen pflegerelevanten Handlungsbereichen (z.B. Pflegepraxis; pflegebezogene Beratung in Pflegestützpunkt und Fachstelle für pflegende Angehörige; Kostenträger) können im Bündnis Pflege sektorenübergreifend ausgetauscht und diskutiert werden. Daraus können Impulse für Träger und Einrichtungen entstehen, „best practice“-Beispiele anderer lokaler Träger oder von Einrichtungen in anderen Städten auf die eigenen Strukturen zu übertragen und dort zu implementieren bzw. entsprechend anzupassen. Der Erfahrungsaustausch kann damit die differenzierte Weiterentwicklung erprobter pflegerischer Strukturen und Angebote befördern.

·         Gesetzliche Änderungen und Pflegereformen, die im Berichtszeitraum von Bedarfsermittlungen noch nicht absehbar waren oder noch nicht zum Tragen gekommen sind, können im Bündnis Pflege für weitere Planungen in ihren konkreten Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur bewertet werden (z.B. Rahmenbedingungen der Pflege; Handlungsmöglichkeiten für Träger; Substitutionswirkungen zwischen den Pflegesektoren; Entlastungen für pflegebedürftige Menschen oder pflegende Angehörige).

·         Neue Pflegekonzepte können im Hinblick auf den Bedarf und die Umsetzbarkeit innerhalb der lokalen Infrastruktur diskutiert werden. Bereits bestehende Erfahrungen mit speziellen Versorgungsformen (z.B. für Menschen mit Demenz oder suchtkranke Menschen in der stationären Versorgung; Umsetzung des Modells „Fix plus X“ in der Kurzzeitpflege; alternative Wohn- und Pflegemodelle) können hierbei einfließen und in der einrichtungsübergreifenden Diskussion weiterentwickelt werden.

·         Auf lokaler Ebene können von Trägern der Pflege in Planung befindliche Erweiterungen ihrer Angebote oder neu geplante Angebote vorgestellt werden, die die pflegerische Infrastruktur stärken oder erweitern und bei künftigen Planungen berücksichtigt werden können.

·         Bedarfe bzw. bestehende Planungen im Bereich der Pflege können in Abstimmung mit Trägern und Akteuren der Pflege in Stadtplanungsprozesse eingebracht werden, etwa im Hinblick auf die mögliche Umsetzung alternativer Pflegeangebote wie beispielsweise Demenz-WGs oder Pflege-WGs in ausgewählten Stadtteilen.

·         Hierfür können auch verfügbare statistische Daten aus der Bedarfsermittlung kleinräumig (z.B. auf der Ebene statistischer Bezirke) betrachtet und dementsprechend differenziertere quartiersbezogene Bedarfe ermittelt werden.

·         Über die Sektoren der Pflege hinweg können vernetzte, quartiersorientierte Versorgungskonzepte ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege diskutiert und entsprechende Modelle der Flexibilisierung von ambulanten und stationären Leistungen vereinbart und soweit möglich erprobt werden (z.B. Öffnung von stationären Einrichtungen in das Wohnviertel; sozialraumorientierte Pflegearrangements und Verzahnung von Pflege und Quartiersarbeit; quartiersorientierte Pflegezentren / Verbundmodelle; Digitalisierung in der ambulanten Versorgung).

·         Hierfür sollen Förderprogramme im Bereich der Pflege erschlossen und über das Bündnis Pflege in die Pflegelandschaft kommuniziert werden. Chancen für eine Bewerbung und die Umsetzbarkeit von modellhaften Angeboten können (trägerübergreifend) diskutiert werden, soweit sie bedarfsgerecht für die lokale Infrastruktur sind.  

·         Trägerübergreifend können gemeinsame Strategien für die Gewinnung von Fachkräften entwickelt und erprobt werden.

·         Fachtagungen bzw. öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen mit pflegepolitischem Schwerpunkt können für das Bündnis Pflege Impulse für die Weiterentwicklung der Pflege bringen bzw. das Thema Pflege nachhaltig in die Mitte der Stadtgesellschaft bringen. Hierfür könnten aus dem Bündnis Pflege heraus Themen in bestehende Veranstaltungsformate anderer Gremien als Vorschlag eingebracht werden (z.B. „Pflege-Dialog“ des Seniorenbeirats; Einrichtungsleiter-Kontaktgespräche) oder ggfs. in Kooperation mit diesen neue Veranstaltungsformate und Themen entwickelt und umgesetzt werden.

 


 

4.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

·         Arbeitsformen

Das Bündnis Pflege stellt ein informelles Expert*innen-Forum dar, das grundsätzlich allen interessierten Akteur*innen aus dem Bereich der Pflege offensteht und das ein breites Spektrum der Pflege repräsentieren soll. Dabei soll auch Raum für die Expertise informeller Unterstützungsangebote bestehen (z.B. Selbsthilfe). Das Bündnis Pflege hat somit keine formale Struktur oder Organisationsform.

        Inwieweit sich je nach thematischem Schwerpunkt das Bündnis Pflege auch in gesonderte Gruppierung aufteilen wird, muss sich in der Praxis erweisen. Sinnvoll könnte eine Struktur mit einem „Gesamtplenum“ und temporären oder projektbezogenen Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen sein (s. Abb. 1). Auch ein zeitlicher Rhythmus der Zusammenkünfte des Bündnis Pflege soll zwischen den Teilnehmenden abgestimmt werden. Vorgeschlagen wird zunächst eine Zusammenkunft des Plenums zweimal im Jahr.


Abgerundetes Rechteck: Bündnis Pflege
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abb. 1: Diskussionsvorschlag für Konzept des Bündnis Pflege

 

·         Rolle von Sozialreferat und Sozialamt

Das Sozialamt übernimmt im Bündnis Pflege organisierende, moderierende und unterstützende Funktion. Es stellt den Informationsfluss unter den teilnehmenden Trägern, Organisationen und Akteuren sicher (z.B. durch regelmäßige Protokolle), bringt eigene fachliche Erfahrungen im Bereich der Pflege (v.a. des Pflegestützpunkts) sowie fachpolitische Informationen in die Arbeit des Bündnis Pflege ein (z.B. Reformdiskussion), bündelt die Ergebnisse von möglichen Arbeitsgruppen und kommuniziert diese in das Plenum des Bündnis Pflege.

Für das Pflegebedarfsgutachten nach Art. 69 Abs. 1 AGSG als datengestützte Basisinformation zur Pflegeplanung in Erlangen hat das Sozialamt weiterhin die Federführung. Auch die Organisation und Berichterstellung zu einem möglichen ergänzenden „Bedarfsmonitoring“ wäre beim Sozialamt angesiedelt.

Das Sozialamt trägt zum Informationsaustausch an den Schnittstellen zu anderen Gremien und Netzwerken bei, die im Bereich der Pflege aktiv sind (s.u.) und stellt – beispielsweise bei der Entwicklung von quartiersbezogenen Pflegearrangements – die Verbindung zu sozialen Quartiersprojekten außerhalb der Pflege her (z.B. dezentrale Beratungsstrukturen).

Im Rahmen der vorgesehenen Kooperation der Stadt mit dem Bezirk Mittelfranken nach Art. 84 AGSG stellt das Sozialamt auch die Verbindung zwischen dem Bündnis Pflege und dem überörtlichen Sozialhilfeträger hinsichtlich der Beratung zur Hilfe zur Pflege dar.

Auch die Organisation von Fachtagungen und öffentlichen Veranstaltungen, die im Bündnis Pflege entwickelt werden, könnte durch die Stadt erfolgen.

 

·         Zusammensetzung des Bündnis Pflege

Aufgrund des Konzeptvorschlags und des breiten Themenspektrums für das Bündnis Pflege wird angestrebt, Mitwirkende mindestens aus den folgenden Bereichen zu gewinnen:

-       Vertreter*innen von Trägern ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege, der Hospiz- und Palliativversorgung und den Klinik-Sozialdiensten;

-       Akteur*innen aus der Pflegepraxis;

-       Akteur*innen aus der Beratung im Bereich Pflege (z.B. Pflegestützpunkt; Fachstelle für pflegende Angehörige);

-       Vertreter*innen von Pflegekassen und der Heimaufsicht;

-       Vertreter*innen der (haus-)ärztlichen / geriatrischen Versorgung;

-       Akteur*innen aus der Pflegeausbildung sowie des Ausbildungsverbunds ER & ERH;

-       Vertreter*innen des Seniorenbeirats, von Initiativen oder weiteren Organisationen aus dem Bereich Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen;

-       Vertreter*in der Gesundheitsregion plus Erlangen und Erlangen-Höchstadt (z.B. im Handlungsfeld Versorgungssystem und Schnittstellen zwischen Leistungssystemen).

 

·         Schnittstellen

Das Bündnis Pflege soll bestehende Netzwerke in der Pflege ergänzen, aber keine Doppelstrukturen herstellen. Daher sind Schnittstellen zu anderen, bereits bestehenden Gremien zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere

-          Pflegekonferenz Erlangen / Erlangen-Höchstadt; 

-          Ausbildungsverbund ER & ERH;

-          NetHPV – Netzwerk Hospiz- und Palliativversorgung Erlangen und Erlangen-Höchstadt;

-          Demenz-Netzwerk Erlangen und Erlangen-Höchstadt;

-          hausärztliche / geriatrische Versorgungsnetzwerke;

-          Seniorenbeirat;

-          Gesundheitsregion plus Erlangen und Erlangen-Höchstadt;

Vertreter*innen aus den genannten Gremien sollten möglichst am Bündnis Pflege teilnehmen, um den gegenseitigen Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen den Gremien zur Vermeidung von Doppelstrukturen zu gewährleisten.

 

·         Berichterstattung

        Über die Arbeit des Bündnis Pflege wird dem SGA einmal jährlich berichtet.


 

5.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

6.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: