Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Bildungsausschuss am 11.03.2021 wurde im Zusammenhang mit
der Vorlage 40/035/2021 Dritte Realschule in Erlangen die Frage nach
Wartelisten an den Erlanger Realschulen aufgeworfen.
Eine Nachfrage bei der Schulleitung der Realschule am Europakanal/ Herrn Bölling ergab folgendes:
Ein Schulwechsel ist i.d.R. zum Schuljahresbeginn möglich.
Unterjährig ist ein Wechsel nur aus wichtigem Grund, z.B. Wohnsitzwechsel zulässig und erfolgt aus Gründen der Klassenbildung- und Zusammensetzung daher nur für eine begrenzte Anzahl von Schüler*innen bis zum Halbjahr.
Da Eltern ihre Kinder teilweise bereits ab November
vorsorglich für eine neue Schulart anmelden, wenn in der besuchten Schulart
(Gymnasium) Schwierigkeiten erwartet werden, kommt es an den Realschulen zu
Wartelisten, die sich bis zum Schuljahresende auf bis zu 80 – 100 Plätzen
aufsummieren können.
Zwischen den beiden Erlanger Schulen kommt es vor daher zu einem örtlichen Ausgleichsverfahren, welches in Erlangen bisher ohne Einschaltung der Dienststelle des Ministerialbeauftragten (siehe RSO §2 Abs.7) funktioniert, da beide Realschulen in dem oben aufgezeigten Umfang aufnahmefähig sind. I.d.R stimmen sich die Schulleitungen am 03. Ferientag über die Verteilung nach Jahrgangsstufe und Wahlpflichtfächergruppe ab und informieren die Eltern über die Aufnahme.
Pro Schuljahr wechseln ungefähr 50- 60 Schülerinnen und Schüler (2 Klassen) vom Gymnasium auf die RAE, ca. 30 – 40 Schülerinnen und Schüler (1 – 2 Klassen) auf die WvS.
Bisher haben alle Schüler*innen, die an eine Erlanger Realschule wechseln wollten, auch einen Platz bekommen, so dass diese Wartelisten jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres abgearbeitet sind. Der Wunsch nach einer bestimmten Realschule kann allerdings nicht in allen Fällen erfüllt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.