Die in der Anlage 1 aufgeführten Personen werden als Mitglieder bzw. Stellvertretungen in den neuen Seniorenbeirat der Stadt Erlangen berufen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die dreijährige Amtszeit des derzeitigen Seniorenbeirates endet im September 2021. Die Konstituierende Sitzung zum Auftakt der Amtszeit des neuen Seniorenbeirats ist für den 20. September 2021 vorgesehen.
Entsprechend der bestehenden Satzung gilt auch für den künftigen Seniorenbeirat folgende Sitzverteilung
Fraktionen und Ausschussgemeinschaften 6 Sitze
(CSU, SPD, GL, ÖDP, FWG/FDP, Klimaliste/Erli)
Gesundheitsförderung (Ärztlicher Kreisverband) 1 Sitz
Wohnen, Betreuung, Seniorenpflege 3 Sitze
(Bewohnervertretung stationäre Pflege 2 Sitze, Seniorenwohnungen 1 Sitz)
Seniorenclubs und Seniorenorganisationen 3-5 Sitze
(Seniorenclubs 2 Sitze, Seniorenorganisationen bis zu 3 Sitze)
Wohlfahrts- und Sozialverbände 6 Sitze
Bereich Innovative Formen der Seniorenarbeit 1 Sitz
Ausländer- und Integrationsbeirat 1 Sitz
In der Seniorenarbeit erfahrende Persönlichkeiten
oder sonstige Verbände 3-5 Sitze
Die o. g. Gremien, Verbände und Personengruppen wurden von der Verwaltung rechtzeitig zur Benennung von Vorschlägen für die Entsendung von Mitgliedern bzw. Stellvertretungen für den neuen Seniorenbeirat aufgefordert.
Für den Bereich Wohnen,
Betreuung, Seniorenpflege (3 Sitze im Seniorenbeirat) sowie die Sitze der
Seniorenclubs wurde, wie im HFPA vom 21. April 2021 beschlossen, verfahren.
Die Vorschläge sind in der Anlage 1 aufgeführt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Seniorenbeirat soll für die Amtszeit September 2021 – September 2024 berufen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Vorschlagsliste