Betreff
Berufung in den neuen Seniorenbeirat September 2021 – September 2024
Vorlage
13-2/051/2021
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage 1 aufgeführten Personen werden als Mitglieder bzw. Stellvertretungen in den neuen Seniorenbeirat der Stadt Erlangen berufen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die dreijährige Amtszeit des derzeitigen Seniorenbeirates endet im September 2021. Die Konstituierende Sitzung zum Auftakt der Amtszeit des neuen Seniorenbeirats ist für den 20. September 2021 vorgesehen.

Entsprechend der bestehenden Satzung gilt auch für den künftigen Seniorenbeirat folgende Sitzverteilung

 

Fraktionen und Ausschussgemeinschaften                                     6 Sitze

(CSU, SPD, GL, ÖDP, FWG/FDP, Klimaliste/Erli)

Gesundheitsförderung (Ärztlicher Kreisverband)                             1 Sitz

Wohnen, Betreuung, Seniorenpflege                                               3 Sitze

(Bewohnervertretung stationäre Pflege 2 Sitze, Seniorenwohnungen 1 Sitz)

Seniorenclubs und Seniorenorganisationen                                     3-5 Sitze

(Seniorenclubs 2 Sitze, Seniorenorganisationen bis zu 3 Sitze)

Wohlfahrts- und Sozialverbände                                                       6 Sitze

Bereich Innovative Formen der Seniorenarbeit                                1 Sitz

Ausländer- und Integrationsbeirat                                                     1 Sitz

In der Seniorenarbeit erfahrende Persönlichkeiten

oder sonstige Verbände                                                                    3-5 Sitze

 

Die o. g. Gremien, Verbände und Personengruppen wurden von der Verwaltung rechtzeitig zur Benennung von Vorschlägen für die Entsendung von Mitgliedern bzw. Stellvertretungen für den neuen Seniorenbeirat aufgefordert.

 

Für den Bereich Wohnen, Betreuung, Seniorenpflege (3 Sitze im Seniorenbeirat) sowie die Sitze der Seniorenclubs wurde, wie im HFPA vom 21. April 2021 beschlossen, verfahren.

Die Vorschläge sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Seniorenbeirat soll für die Amtszeit September 2021 – September 2024 berufen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Vorschlagsliste