Betreff
Zusätzliche Vollzeitstelle im Bereich Schulkooperationen der Volkshochschule Erlangen;
hier: Antrag der FDP 131/2021
Vorlage
43/012/2021
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 100/2021 gilt damit als bearbeitet.


Ergebnis/Wirkungen
Die FDP Fraktion beantragt die Schaffung einer Vollzeitstelle in Amt 43 (Volkshochschule) im Bereich der optimierten Lernförderung.

Die Optimierte Lernförderung ist eine der zum 01.01.2011 eingeführten Leistungen zur Stärkung von Bildung und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besitzen.

Aktuell organisiert die Volkshochschule der Stadt Erlangen an 15 Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen in Erlangen die Angebote der Optimierten Lernförderung. Dies waren zuletzt 461 Bildungsangebote, die von Amt 43 konzipiert, in der Beantragung begleitet und organisiert wurden. Seitens Amt 43 werden dabei ca. 170 freiberufliche Lernförder*innen koordiniert.

 

Die Stadt Erlangen erbringt als zuständige Trägerin für Leistungen nach dem SGB II /XII auch die in § 28 SGB II geregelten Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT-Leistungen). Die Aufgaben wer[1]den gem. Art. 2 Abs. 1 AGSG im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen und der Freistaat Bayern erstattet gem. Art. 3 AGSG die vom Bund an ihn erbrachten Erstattungsleistungen. Die Höhe der Erstattungsleistungen ergibt sich aus Art. 5 AGSG in Verbindung mit der entsprechenden Durchführungsverordnung. §46 Abs. 6 – 8 SGB II sieht vor, dass der Bund die BuT-Leistungen für Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem Wohngeldgesetz/ Asylbewerberleistungsgesetz sowie für Bezieher von Kinderzuschlag zu 100 % erstattet. Die Koordinierung der vor Ort durchzuführenden Bildungsangebote wird jedoch nur anteilig aus Bundesmitteln gefördert (10% pro Angebot).

 

 

2.       Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die in Amt 43 für diese Arbeit zur Verfügung stehenden Personalressourcen reichen bereits seit mehreren Jahren nicht aus. Ein entsprechender Stellenplanantrag wurde von Amt 43 bereits für das Stellenplanverfahren 2021 eingebracht. Diese Beantragung war nicht erfolgreich. Aus Gründen der Personalfürsorge können weitere Schulen, wie etwa die im FDP-Antrag genannten Schulen Heinrich-Kirchner GS , GS Dechsendorf, GS Erlangen-Eltersdorf, erst nach Schaffung zusätzlicher Personalressourcen durch Amt 43 begleitet und mit Angeboten versorgt werden. Auch braucht es zusätzliche Personalressourcen, um dem wachsenden Bedarf an den bereits begleiteten Schulen gerecht zu werden.

 

 

3.       Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auch im aktuell laufenden Stellenplanverfahren wurde 1 VZÄ für den Bereich der Schulkooperationen beantragt. Dieser umfasst sowohl die Planung und Koordination von Bildungsangeboten im Bereich der Ganztagsbildung an Erlanger Schulen (GTS) als auch den Bereich der Optimierten Lernförderung. Dieser Antrag besitzt sowohl von Seiten der Amtsleitung als auch der Leitung von Referat IV hohe Priorität. Da die Realisierung der Optimierten Lernförderung jedoch keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist die Bewilligung der Stelle vom zur Verfügung stehenden Budget für Stellenneuschaffungen in 2022 abhängig. In der Zeit des eingeschränkten Präsenzbetriebs an Schulen war und ist die Optimierte Lernförderung jedoch ein sehr wichtiger Baustein zum Aufholen von Lernrückständen bei Erlanger Schülerinnen und Schülern.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

58.500 €

bei Sachkonto: 529101

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: