Betreff
Selbstständige im SGB II des JC Stadt Erlangen während der Corona-Pandemie
Vorlage
55/027/2021
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Jobcenter Stadt Erlangen werden Antragstellende, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen und Existenzgründungswillige, die bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, jeweils in den Bereichen der Passivleistungen (Leistungssachbearbeitung Amt 55) und der Aktivleistungen (Integrationsbereich) von den Fachkräften für Selbständige im SGB II beraten und betreut. Die Antragstellung erfolgt in der Leistungssachbearbeitung. Nach Prüfung der Antragsunterlagen werden die Fälle an den Integrationsbereich gemeldet, wo zunächst im Eingangsgespräch die statistisch notwendigen Daten der Personen erfasst werden. Gleichzeitig wird die persönliche Situation der antragstellenden Personen in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit und der aktuelle Stand der Selbständigkeit erfragt. Auf dieser Grundlage beginnt der individuelle Beratungsprozess im Fachteam für Selbständige im Integrationsbereich.

 

Mit Beginn der Corona-Pandemie nahm der Zugang an Selbständigen im SGB II überproportional zu. Insgesamt wurden seit dem 16.03.2021 bis zum 31.05.2021 156 Antragstellende von der Leistungssachbearbeitung des Jobcenters in den Integrationsbereich gemeldet. Davon entfallen 124 Antragstellungen auf das Jahr 2020. Der höchste Zugang wurde in den Monaten April 2020 (35) und Mai 2020 (46) verzeichnet. Die Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II erfolgte im Jahr 2020 in nur 5 Fällen nicht Pandemie-bedingt. Im Jahr 2021 lagen die Gründe für die Antragstellungen bisher in 3 Fällen nicht in der Pandemie-Situation.

Die Antragstellenden sind den folgenden Branchen zuzuordnen:

 

Neuzugänge Selbständige nach Branchen

 

16.03.2020 bis 31.05.2021

 

Friseur/ Nagelstudios/ Kosmetik

22

Gastronomie

25

Grafik/ Design/ PR / IT

11

Handel/ Märkte/ Schausteller

19

Handwerk/ Reinigung / Messebau

23

Transport

6

Unterricht/ Trainer

34

Veranstaltungen/ Events /Foto

14

Unbekannt

2

Summe:

156

 


Im gesamten Berichtszeitraum konnten bisher 5 Personen auf eigenen Wunsch die selbständige Tätigkeit durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in Vollzeit beenden. Die Arbeitsaufnahmen erfolgte hauptsächlich als „Quereinstieg“ in den Bereichen Pflege, Garten- und Landschaftsbau, telefonische Kundenbetreuung, Sicherheitsgewerbe und im Bereich des produzierenden Gewerbes.

Eine Person wurde im Rahmen der weiteren Integrationsplanung zur Ausbildungssuche an das Fachteam „Ausbildung“ übergeben. Eine Person wurde auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen an das Fachteam „Reha“ im Fallmanagement angebunden.

Einige Fälle wurden bereits wieder beendet:

 

Beendigung der Hilfebedürftigkeit Selbständiger nach Antragstellung

16.03.2020 bis 31.05.2021

 

Rücknahme Antrag

 27

fehlende Hilfebedürftigkeit

 50

fehlende Mitwirkung

 10

Umzug

 5

sonstiges/unbekannt/in Bearbeitung

 4

Summe:

96 

 

Beratung Selbständiger im Integrationsbereich des Jobcenters in der Corona-Pandemie

 

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde es notwendig die Beratungsprozesse ab dem 16.03.2021 an die Kontaktbeschränkungen anzupassen. Die Kontaktaufnahme der Kundschaft mit dem Fachteam war innerhalb der regulären Servicezeiten sichergestellt, u. a. durch die Einrichtung einer Servicehotline. Die Beratung fand im ersten Lockdown ausschließlich telefonisch statt. Diese alternative Beratungsform wird vor allem von der Zielgruppe der Selbständigen sehr positiv bewertet, da z. B. die Wegezeit eingespart werden kann.

Die Beratung der Zielgruppe erfolgte regelmäßig je nach individueller Bedarfslage. Die Arbeitsvermittler*innen für Selbständige analysieren gemeinsam mit der Kundschaft die aktuelle Situation der Selbständigkeit sowie die persönliche Situation und planen ggf. die weitere Integrationsstrategie. Die Mehrzahl der Selbständigen, die auf Grund der Corona-Pandemie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt haben, sind sich sicher, die Hilfebedürftigkeit wieder beenden zu können, sobald sie ihrer Tätigkeit wieder wie gewohnt nachgehen können. In einigen Fällen liegen bereits Aufträge vor, die erst nach der „Wiedereröffnung“ realisiert werden können. In diesen Fällen ist keine alternative Integrationsplanung notwendig. Hinweise auf aktuelle staatliche Hilfen für Selbständige sowie auf die Unterstützungsleistungen bei der Beantragung dieser Leistungen durch die Steuerberatungsbüros erfolgen in jedem Beratungsgespräch.

Die häufigsten Anliegen der Kundschaft sind Fragen zum Weiterbewilligungsabtrag sowie zur Einkommensprognose. Einige Personen sprechen offen ihre Existenzängste an.

Generell herrscht eine sehr hohe Akzeptanz hinsichtlich der Beratung. Die Erreichbarkeit der Zielgruppe ist sehr gut.

 

Äußert eine Person den Wunsch, die Selbständigkeit aufgeben zu wollen, um einer alternativen Beschäftigung nachzugehen, findet hierzu im Fachteam für Selbständige die Beratung zur Abwicklung der Selbständigkeit statt. Es erfolgt die Übergabe an die Fachteams (Arbeitsvermittlung, Fallmanagement oder Team Ausbildung), wo die Integrationsplanung mit dem Ziel der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung erfolgt.

Die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft eines/einer Selbständigen werden über das Eingangsgespräch in den Regelintegrationsprozess aufgenommen.

 

Erfahrungen aus der Leistungssachbearbeitung des Jobcenters in der Corona-Pandemie

 

Auch in der Leistungssachbearbeitung wurden die Arbeitsprozesse für die Antragsstellung sowie für die Beratung den Vorgaben entsprechend angepasst. Die Antragstellung erfolgt seit März 2020 telefonisch, per Mail oder postalisch. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbeitung ist innerhalb der Servicezeiten gegeben.

 

Bei Antragsstellung muss von der antragstellenden selbständig Tätigen Person eine EKS (Angaben zum Einkommen Selbständiger) mit einer realistischen Prognose der Einnahmen und Ausgaben für die kommenden 6 Monate erstellt werden.

Für die meisten Antragstellenden war und ist dies auf Grund der Unwägbarkeiten mit Schließungs-/Öffnungsregelungen schlicht unmöglich. Für die Berechnung der Leistungen ist jedoch eine plausible Prognose unerlässlich.

Es wird daher häufig von einem sehr niedrigen Einkommen ausgegangen, um die Bedarfsdeckung entsprechend § 41 a SGB II zu gewährleisten. Gleichzeitig erfolgt die Aufforderung, dass die Antragstellenden mit der Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit oder anderweitigen Einkommensveränderungen umgehend eine korrigierte Prognose abgeben müssen.

Dies führt zu einem erheblichen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für die Kundschaft und auch die Leistungssachbearbeitung. Um hohe Rückforderungen von Leistungen zu vermeiden, ist eine kontinuierliche Anpassung der Prognose notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

 

Viele Selbständige waren und sind mit der Beantragung der finanziellen Hilfen überfordert (Soforthilfen, November-/Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen I bis III, Neustarthilfen). Es ist sehr häufig unklar, welche finanzielle Hilfe für die eigene selbständige Tätigkeit in Frage kommen. Die Steuerberatungsbüros sind seit einiger Zeit überlastet, so dass sich die Antragstellung und damit auch die Auszahlung der Hilfen erheblich verzögert. Die meisten Antragsstellenden hatten sich vom Staat schnellere und deutlichere Hilfe erhofft, einige andere wiederum waren erstaunt über die Höhe und teilweise auch über die Schnelligkeit der Zahlung.

 

Auch für die Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbeitung war und ist die Ausgestaltung der Hilfen für Selbständige bis heute schwierig, da jede Hilfe andere Zugangsvoraussetzungen hat und sich die Regelungen zur Anrechnung auf das SGB II ebenfalls erheblich unterscheiden. Diese Anrechnungsvorschriften waren bzw. sind teilweise zu lange unklar. Die hierzu bestehenden Rechtsauffassungen wurden vor allem zu Beginn teilweise wöchentlich neu gefasst.

Auf Grund der unklaren, teils strittigen Rechtsauffassungen waren klare Aussagen über die Anrechnung gegenüber Kundschaft oft nicht möglich. Hier ist ein erheblicher Beratungs- und Erklärungsaufwand notwendig.

 


Anlagen: