Betreff
Förderrichtlinie Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)
Vorlage
40/069/2021
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel der Bayerischen Staatsregierung am 23. Juli 2020 haben Vertreter der Staatsregierung, der kommunalen Spitzenverbände, der Eltern- und Lehrerverbände und der Schülervertretung einen „Digitalplan Schule“ mit dem Ziel formuliert, die in der Corona-Krise deutlich hervorgetretenen Potenziale der Digitalisierung für das schulische Lehren und Lernen dauerhaft nutzbar zu machen.

Eine daraus resultierende Maßnahme ist die Erprobung des Einsatzes von Lehrerdienstgeräten, der für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie besondere Bedeutung beigemessen wird.

Mit der Verabschiedung der „Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ SoLD vom 11. Januar 2021 werden aus den Finanzhilfen des Bundes im DigitalPakt Schule sowie Landesmitteln des Freistaates Bayern aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie den Schulaufwandsträgern Mittel i.H.v. insgesamt 92,8 Mio. € für die Beschaffung von personenbezogenen Dienstgeräten zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Lehrerzahlen (Personen) gemäß Amtlichen Schuldaten 2019/20 wurde nach einheitlichen Maßstäben ein Budget für jeden Schulaufwandsträger errechnet, das pro Lehrerdienstgerät einen Gesamtbetrag von 1.000 € vorsieht. Aus diesem Budget entfallen auf die Stadt Erlangen eine Mindestgeräteanzahl von 838 Geräten, der maximale Förderanteil liegt bei 838.000 €. Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 01.03.2021 wurden die Fördermittel bereits zur Verfügung gestellt.

Im Festbetrag von 1.000 € je „Geräteeinheit“ sind sowohl die berücksichtigungsfähigen investiven Kosten (für Kauf, Miete/Leasing von Geräten einschl. Zubehör, Betriebssoftware, Garantieverlängerungen/Versicherungen) sowie eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 250 € enthalten. Ab einem Investitionskostenanteil von 750 € je Gerät können damit die vollen 1.000 € in Anspruch genommen werden. 

 

Die Förderrichtlinie sieht die Beschaffung von Notebooks/Laptops oder Tablets (letztere mit einem Mindestzubehör aus Tastatur und Eingabestift) vor.
Seitens der Verwaltung wurde den Schulen in Erlangen die Auswahl zwischen den Gerätetypen Notebook (Windows), Tablet (Windows) oder Tablet (iOS) angeboten. Ferner wurde der Support der Geräte durch KommunalBIT, alternativ die eigene Verwaltung mit Internetzugang an der Schule zur Wahl gestellt. 15 der insgesamt 33 Schulen entschieden sich für einen Support durch KommunalBIT (246 Geräte).


Wie in den bisherigen Förderprogrammen sind auch in diesem Programm
Supportleistungen oder ein periodischer Hardwareaustausch von der Förderung ausgenommen, gefördert werden ausschließlich investive Kosten.

Die durch die Stadt Erlangen zu beschaffenden 572 Geräte ohne Supportleistung durch KommunalBIT werden aktuell europaweit ausgeschrieben. Auf Basis des Submissionsergebnisses vom 08.06.2021 wird über die Auftragsvergabe voraussichtlich in der Stadtratssitzung am 22.07.2021 entschieden.

Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen rechtsverbindliche Leistungs- und Lieferverträge abzuschließen sind, endet am 31. Dezember 2021.

 

Aufgrund der aktuell noch immer angespannten Marktlage ist mit einer Auslieferung der Geräte frühestens Ende September 2021 zu rechnen.