1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 494.536,79 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4.
Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse
zu Lasten des Haushalts um saldiert
2.016.665,26 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.
5. Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 2.214.031,37 EUR sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 11, 14, 17, 20, 31, 37, 40 und 55 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 307.145,22 EUR gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Haushaltsjahr 2020 haben 28 Fachämter (ohne GME) ein bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis von 8.489.012,75 EUR (Vj. 4,956 Mio. €) erwirtschaftet.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 wurde vom Stadtrat für die Fachämter ein Sachmittelzuschussbudget von insgesamt -35.331.200,- EUR (2019: -35.295.100,- EUR) beschlossen.
|
Erträge in EUR |
Aufwendungen in EUR |
Zuschussbedarf (-) |
Sachmittelbudgets
2020 -ohne GME- |
118.394.700 |
153.725.900 |
-35.331.200 |
davon
entfallen auf |
|
|
|
Amt 50 |
19.506.600 |
25.363.300 |
-5.856.700 |
Amt 51 |
32.192.100 |
54.639.500 |
-22.447.400 |
Amt 55 (Jobcenter) |
31.649.700 |
36.176.900 |
-4.527.200 |
Im Lauf des Haushaltsjahres 2020 erfuhr dieses Sachmittelzuschussbudget durch Mittelnachbewilligungen und das Einbuchen der Personalkostendefizite sowie durch aus dem Vorjahr übertragene Haushaltsermächtigungen eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um saldiert
-520.013,78 EUR auf -35.851.213,78 EUR.
Die Fachamtsbudgets haben, wie
der tabellarischen Übersicht „Budgetabrechnung 2020 -Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis in EUR- “
in Anlage 1a zu entnehmen ist, mit
einem positiven Sachmittelbudgetergebnis in Höhe von 6.472.347,49 EUR (Vj. 7,102 Mio. €) abgeschlossen. Nach Durchführung
einvernehmlicher Bereinigungen von saldiert 2.016.665,26 EUR zu Lasten des
städtischen Haushalts (Vj. 2,146 Mio. € zu Gunsten des städtischen Haushaltes)
errechnet sich ein positives bereinigtes
Gesamtbudgetbudgetergebnis 2020 der Fachämter von 8.489.012,75 EUR. Die Bereinigungen sind weitestgehend auf
Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Details zu den einzelnen
Bereinigungen sind in den „Erläuterungen zu den Bereinigungen“ in „Anlage 3
Bereinigungen 2020“ nachzulesen.
Die Personalkostenabrechnung 2020 (ohne GME), die vom Personal- und Organisationsamt erstellt wurde (s. hierzu „Anlage 2 Abrechnung Personalaufwendungen 2020“), schließt mit einem Überschuss von saldiert 1.080.341,90 EUR (Vj. 965 T EUR) ab.
Die Personalkosten wurden halbjährlich vom Personal- und Organisationsamt
abgerechnet. Personalkosten-Lastschriften wurden in die Sachmittelbudgets der
Fachämter eingebucht und führen somit unmittelbar zu einer Verringerung des
verfügbaren Budgetvolumens. Personalkosten-Gutschriften erhöhen die fiktive
„Sonderrücklage Budgetergebnis“ des jeweiligen Fachamtes.
Personalkosten-Gutschriften verbleiben zu 100 % beim Fachamt, solange ein
Anteil von 1,5% an den Gesamtpersonalkosten dieses Amtes nicht überschritten
wird. Übersteigende Ergebnisse fließen an den Haushalt zurück.
Personalmitteleinsparungen ergeben sich insbesondere dann, wenn Planstellen in Folge von Umsetzungen für eine bestimmte Zeit unbesetzt bleiben und die erzielten Einsparungen nicht anderweitig verausgabt werden.
Auf die vielfältigen
Gründe für die positiven und negativen Sach- und Personalmittelbudgetergebnisse
wurde bzw. wird von den Fachämtern in den Fachausschussvorlagen ausführlich
eingegangen.
Die Budgetabrechnung wurde wie folgt vorgenommen:
|
Budgetabrechnung |
|
Sachmittelbudgetergebnis gemäß „nsk“ |
+/- |
Bereinigungen |
= |
Bereinigtes
Gesamtbudgetergebnis |
- |
abzüglich 70% Rückgabe an den Haushalt laut
Budgetierungsregeln |
= |
zu übertragendes Gesamtergebnis |
- |
abzüglich freiwillige Rückgabe des Fachamtes |
= |
Übertragungsvorschlag / Vorschlag Verlustvortrag für
HFPA/Stadtrat |
Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln 2020 sehen vor, dass vom Fachamt 70% des bereinigten Gesamtbudgetergebnisses an den Haushalt zurückzugeben sind. Negative Gesamtbudgetergebnisse sind zu 100% als Verlust vorzutragen.
In Summe belaufen sich die Gesamteinsparungen der Fachämter, die nach diesen Regeln an den Haushalt zurückgehen, auf 6.098.334,57 EUR (Vj. 3,805 Mio. €), wie der Übersicht „Übertragungsvorschlag/Vorschlag Verlustvortrag in EUR“ in Anlage 1b zu entnehmen ist. Von der Gesamteinsparung entfallen allein 4.407.883,24 EUR auf Schulverwaltungsamt, Sozialamt und Jobcenter.
Im Rahmen der Einigungsgespräche wurde aus der Budgetrücklage des Amtes 40 ein Betrag von 39.000,00 EUR entnommen, der jedoch im selben Jahr für Aufwendungen im Budget zur Verfügung gestellt wurde. Durch den Verzicht der Ämter 11, 14, 17, 20, 31, 37, 40, 41, 50, 51 und 55 auf den vollständigen Übertrag ihre positiven Ergebnisse ist ein weiterer Betrag von 2.214.031,37 EUR an den städtischen Haushalt zurückgeflossen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Ämtern, die mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen haben entsprechend dem „Verwaltungsvorschlag Übertragung“ der beiliegenden „Anlage 1b Budgetabrechnung 2020 Übertrag“ insgesamt 494.536,79 EUR (Vj. 317 T€) zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird im Rahmen der Jahresrechnung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Sonderrechnung Budgetergebnisse (Budgetrücklage) zugeführt.
Bei den Ämtern, die im
Kalenderjahr 2020 mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, ist in Anwendung der vom Stadtrat
beschlossenen Budgetierungsregeln der Verlust in voller Höhe vorzutragen, soweit
er nicht durch eine Entnahme aus der Sonderrechnung
Budgetergebnis des jeweiligen Amtes ausgeglichen werden kann. Zum diesem Zweck sollen Beträge von insgesamt
317.889,98 EUR (Vj. 641 T€) aus den Budgetrücklagen der Fachämter entnommen
werden. Der Vortrag eines negativen Budgetergebnisses (Verlustvortrag) in das
Haushaltsjahr 2021 kann damit bei allen 8 Ämtern vermieden werden.
Die Sonderrücklage Budgetergebnisse (s. dazu auch Anlage 4) entwickelt sich wie folgt:
|
2020 in EUR |
2019 in EUR |
Stand: 01.01. |
2.349.803,54 |
2.946.289,10 |
Entnahmen aufgrund
Verwendungsbeschluss |
-713.757,00 |
-861.796,17 |
Entnahmen
-unterjährig- zur Deckung von Personalkosten |
|
|
Entnahme
aufgrund Personalkostenerstattung |
-95.315,27 |
-20.920,60 |
Entnahmen
im Rahmen der Einigungsgespräche zum HH |
-39.000,00 |
-9.000,00 |
Zweckgebundene
Entnahme |
|
|
Zuführung
aus Personalkostenabrechnung |
1.258.218,84 |
1.225.647,64 |
Stand:
31.12. |
2.759.950,11 |
3.280.219,97 |
|
|
|
Buchungen
nach Budgetbeschluss: |
|
|
Entnahmen
infolge freiwilliger Rückgabe |
-307.145,22 |
-606.301,48 |
Entnahmen
zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse |
-317.889,98 |
-640.680,82 |
Zuführung
Budgetergebnisse |
494.536,79 |
316.565,87 |
|
|
|
Stand:
nach Budgetabrechnung |
2.629.451,70 |
2.349.803,54 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Über die Verwendung der Budgetüberträge 2020 und der Restmittel in den Budgetrücklagen der Fachämter wurde/wird in den jeweils zuständigen Fachausschüssen -vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Budgetergebnisse- umfassend Beschluss gefasst.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2020 wird der Sonderrechnung Budgetergebnisse -vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Stadtrat- eine Übertragungssumme von 494.536,79 EUR
zugeführt und ein Betrag i. H. v. insgesamt 625.035,20 EUR entnommen, davon
317.889,98 EUR zum Ausgleich negativer Budgetergebnisse sowie 307.145,22 EUR im
Wege der freiwilligen Rückgabe.
Anlagen:
Anlage 1a Budgetabrechnung 2020
Anlage 1b
Budgetabrechnung 2020 Übertrag
Anlage 2 Abrechnung
Personalaufwendungen 2020
Anlage 3
Bereinigungen 2020
Anlage 4 Sonderrücklage Budgetergebnisse 2020