Der UVPA beschließt die Neuauflage des kommunalen Lärmschutzfensterförderprogramms für die Stadt Erlangen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Nach § 47 BImSchG i. V. m. der europäischen Umgebungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) hat die Stadt Erlangen den Lärmaktionsplan (LAP) 2020 zur Reduzierung von Straßenlärm erstellt und diesen in der Stadtratssitzung am 29.04.2021 beschlossen.
Im Rahmen des LAP hat die Stadt Erlangen entschieden, das Lärmschutzfensterförderprogramm neu aufzulegen. Betroffene, die die Voraussetzungen der Förderrichtlinie Lärmschutzfensterprogramm 2021 erfüllen, können für den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren einen Zuschuss beantragen. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 5.000 € je Wohneinheit. Der Zuschusssatz beträgt 50%.
Das Lärmschutzfensterprogramm soll so schnell wie möglich umgesetzt werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gefördert werden passive Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden an besonders verkehrsreichen Straßen im Stadtgebiet Erlangen. Die Voraussetzung für die Aufnahme in das Schallschutzfensterprogramm ist, dass in Lärmindex LNight > 55 dB(A) kartiert wurde oder sich das Anwesen in einem der 19 Lärmschwerpunkte des Lärmaktionsplans 2020 der Stadt Erlangen befindet.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Lärmschutzfensterprogramm wird nach Bewilligung veröffentlicht. Betroffene können Anträge gemäß der Förderrichtlinie stellen. Diese werden geprüft und verbeschieden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 50.000,-- |
bei Sachkonto: 531801 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090/56110010/531801
sind nicht vorhanden
Anlage:
Förderrichtlinie Schallschutzfensterprogramm 2021