Betreff
Neuauflage des kommunalen Lärmschutzfensterförderprogramms
Vorlage
31/081/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der UVPA beschließt die Neuauflage des kommunalen Lärmschutzfensterförderprogramms für die Stadt Erlangen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach § 47 BImSchG i. V. m. der europäischen Umgebungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) hat die Stadt Erlangen den Lärmaktionsplan (LAP) 2020 zur Reduzierung von Straßenlärm erstellt und diesen in der Stadtratssitzung am 29.04.2021 beschlossen.

 

Im Rahmen des LAP hat die Stadt Erlangen entschieden, das Lärmschutzfensterförderprogramm neu aufzulegen. Betroffene, die die Voraussetzungen der Förderrichtlinie Lärmschutzfensterprogramm 2021 erfüllen, können für den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren einen Zuschuss beantragen. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 5.000 € je Wohneinheit. Der Zuschusssatz beträgt 50%.

 

Das Lärmschutzfensterprogramm soll so schnell wie möglich umgesetzt werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gefördert werden passive Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden an besonders verkehrsreichen Straßen im Stadtgebiet Erlangen. Die Voraussetzung für die Aufnahme in das Schallschutzfensterprogramm ist, dass in Lärmindex LNight > 55 dB(A) kartiert wurde oder sich das Anwesen in einem der 19 Lärmschwerpunkte des Lärmaktionsplans 2020 der Stadt Erlangen befindet.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Lärmschutzfensterprogramm wird nach Bewilligung veröffentlicht. Betroffene können Anträge gemäß der Förderrichtlinie stellen. Diese werden geprüft und verbeschieden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 50.000,--

bei Sachkonto: 531801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   310090/56110010/531801     

                   sind nicht vorhanden


Anlage:

Förderrichtlinie Schallschutzfensterprogramm 2021