- Der Sachbericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Blockkonzeptes die nächsten planerischen Schritte zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Innerhalb des Baublocks zwischen Fuchsengarten und Schulstraße besteht Interesse an einer baulichen Weiterentwicklung hinsichtlich Nutzung, Dichte und Baugestaltung [Lageplan mit Geltungsbereich: Anlage 1]. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung bzw. eine städtebauliche Neuordnung sind jedoch nicht vorhanden.
Der Baublock liegt in einem historisch wertvollen, sensiblen Bereich ober- und unterhalb der denkmalgeschützten Stadtmauer mit einem Höhenversprung von ca. 5 m. Einige Grundstücke weisen städtebauliche Mißstände auf.
Um die Ziele für die städtebauliche Weiterentwicklung des Baublocks zu konkretisieren, wurde daher ein Blockkonzept erarbeitet, welches verschiedene Entwicklungsszenarien aufzeigen sollte. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sollen die nächsten planerischen Schritte eingeleitet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Bebauungsplan Nr. 253 der Stadt Erlangen ist seit 1993 rechtsverbindlich. Er enthält im Bereich Fuchsengarten lediglich Festsetzungen, die dem Bestand entsprechen und eine bauliche Weiterentwicklung nicht ermöglichen [siehe Anlage 2]. Das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 253 (rechtsverbindlich seit 2017) enthält lediglich die Festsetzung, dass Vergnügungsstätten aller Art sowie Bordelle, bordellartige Betriebe o.ä. hier nicht zulässig sind.
Die vorhandene Bebauung am Fuchsengarten direkt im Vorfeld der historischen Stadtmauer ist sehr heterogen, städtebaulich unbefriedigend und dem historischen Umfeld unangemessen.
Auch im Bereich nördlich der Stadtmauer bestehen bauliche Veränderungsprozesse bzw. –wünsche. Dieses Gebiet besitzt keinen Bebauungsplan.
Auf der Grundlage des erarbeiteten Blockkonzeptes [Handlungsempfehlungen: Anlage 3 / Gesamtfassung: Anlage 4] soll aus Sicht der Verwaltung der Bebauungsplan geändert bzw. für den Bereich südlich der Schulstraße mit folgenden städtebaulichen Zielen neu aufgestellt werden:
· Aufwertung und Erlebbarmachung der erhaltenen historischen Strukturen, insbesondere der Stadtmauer, bauliche Freistellung der Stadtmauer an der Südseite
· Bauliche Weiterentwicklung der Grundstücke im Plangebiet unter Berücksichtigung städtebaulicher Merkmale (Dichte, Körnung, Raumkanten etc.) ermöglichen
· Sensible Höhenentwicklung von Gebäuden unterhalb und auf der Stadtmauer
· Aufwertung der unbebauten Flächen: Entsiegelung, Schaffung von Grünflächen (in Anlehnung an die historische Situation), Wohnumfeldverbesserung
· Erhalt der bestehenden Gärten auf der Stadtmauer
· Erhalt der typischen historischen Nutzungsvielfalt von Wohnen und nicht-störender gewerblicher Nutzung
· Aufwertung der nördlichen Altstadt hinsichtlich einer Belebung durch öffentliche und private Einrichtungen (Kultur, Geschäfte, Gastronomie etc.)
· Aufwertung des nordwestlichen Stadteingangs in die historische Altstadt (v.a. Umfeld Fuchsengarten / Fuchsenwiese)
· Schaffung kurzer und attraktiver Wege zur und innerhalb der Altstadt, ggf. neue Wegeverbindung zwischen Fuchsengarten und Schulstraße
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Vor diesem Hintergrund stehen aus Sicht der Verwaltung folgende Schritte an:
·
Abstimmung mit den Eigentümern im Gebiet,
insbesondere am Fuchsengarten
· Beteiligung der Öffentlichkeit und des Stadtteilbeirates Innenstadt
· Vorbereitung der Änderung des Bebauungsplans
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen
auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
Der Baublock ist auf den privaten Grundstücken im Bereich Fuchsengarten
stark versiegelt. Mit der vorgesehenen städtebaulichen / baulichen Entwicklung
soll dieser Bereich stärker entsiegelt und aufgewertet werden. Die geplanten
Freiräume sollen teils als attraktives privates Wohnumfeld entwickelt werden,
teils aber auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Im Bereich der Schulstraße soll sichergestellt werden, dass die noch
vorhandenen historischen Gartengrundstücke erhalten bleiben.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich
des Blockkonzeptes
Anlage 2: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 253
Anlage 3: Handlungsempfehlungen des Blockkonzeptes
Anlage 4: Blockkonzept Gesamtfassung