Betreff
Fortschreibung der Beträge in der Kindertagespflege
Vorlage
510/047/2021
Aktenzeichen
IV/510
Art
Beschlussvorlage

Der Referenzbetrag in der Tagespflege für eine Betreuung von 40 Wochenstunden wird - vorbehaltlich der Begutachtung im Jugendhilfeausschuss - ab 01.05.2021 von 861,00 Euro auf 946,00
Euro erhöht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung von Tagespflegeplätzen im Rahmen der Betreuung von Kindern insbesondere im Alter von unter 3 Jahren, sowie Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Umsetzung der gesetzgeberischen Zielsetzung, die Kindertagespflege als eine anerkannte und angemessen vergütete Vollzeittätigkeit zu profilieren.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Dynamische Anpassung der Beträge in der Kindertagespflege.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Tagespflege ist ein wichtiger Teil des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere im Bereich der Unter-Dreijährigen (U3). Derzeit werden ca. 164 Kinder durch Tagespflegepersonen betreut. Zur Sicherstellung dieses Angebots ist es daher notwendig neben einer qualifizierten Betreuung durch den Fachdienst Kindertagespflege, die Beträge in der Tagespflege angemessen zu erhöhen.

Derzeit beträgt das Entgelt für die qualifizierte Tagespflege einschließlich des 20%igen Qualifizierungszuschlages 5,00 Euro/Stunde (Gutachten des JHA vom 16.05.2019 und Beschluss des HFPA vom  22.05.2019).
Dieser Betrag unterteilt sich in einen Anteil für Sachkosten (1,80 Euro/Stunde) und einen Anteil für Betreuungskosten inkl. 20% Qualifizierungszuschlag (3,20 Euro/Stunde).

 

Buchungs-zeit

Sach-
aufwand

Betreuungsleistung
(Anerkennungsbetrag)

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungsleistung

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungsleistung mit
 10 % Qualifizierungszuschlag

Gesamtsumme Sachaufwand + Betreuungsleistung mit
20 % Qualifizierungszuschlag

bis 2 Std.

77,50 €

114,67 €

193,00 €

204,00 €

216,00 €

bis 3 Std.

116,25 €

172,00 €

289,00 €

306,00 €

323,00 €

bis 4 Std.

155,00 €

229,34 €

385,00 €

408,00 €

431,00 €

bis 5 Std.

193,75 €

286,67 €

481,00 €

510,00 €

538,00 €

bis 6 Std.

232,50 €

344,00 €

577,00 €

611,00 €

646,00 €

bis 7 Std.

271,25 €

401,34 €

673,00 €

713,00 €

753,00 €

bis 8 Std.

310,00 €

458,67 €

769,00 €

815,00 €

861,00 €

bis 9 Std.

348,75 €

516,00 €

865,00 €

917,00 €

968,00 €

bis 10 Std.

387,50 €

573,34 €

961,00 €

1.019,00 €

1.076,00 €

 

 

Hinzu kommen gem. § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII die Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen für die Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Zahlungen sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.

Mit Beschluss vom 20.11.2014 wurde die Verwaltung des Jugendamts ermächtigt, die Vergütung fortzuschreiben. Dabei wird die Buchungszeit „bis 8 Std.“ als Referenzbetrag zu Grunde gelegt (in der Tabelle grau hinterlegt).

Der Bayerische Städtetag hat mit Rundschreiben vom 06.10.2020 die gemeinsamen Empfehlungen für die Kindertagespflege fortgeschrieben. Demnach wird eine Anhebung des Anerkennungsbetrages für die Betreuungsleistung auf 440 Euro empfohlen.
Hinweis: Die Stadt Erlangen bezahlt bereits jetzt einen Anerkennungsbetrag von 458,67 Euro.

Die Verwaltung des Stadtjugendamtes empfiehlt eine Anhebung des Referenzbetrages für die Tagespflege um 10%. Dies entspricht einer Stundensatzerhöhung von 5,00 Euro auf 5,50 Euro. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (u.a. gesteigerte Stromkosten innerhalb der letzten 2 Jahre, Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 – Regelsatzes um insgesamt 5 % in den letzten 2 Jahren, gestiegene Personalkosten, Entwicklung des Basiswerts nach BayKiBiG) erscheint diese Erhöhung auch im Hinblick auf die Entwicklung in den nächsten 2 Jahren bis zur erneuten Fortschreibung als angemessen und leistungsgerecht.

 

 

 

 

 

 

Hieraus ergeben sich folgende neue Beträge:

 

Buchungs-zeit

Sach-
aufwand

Betreuungs-
leistung
(Anerkennungs-betrag)

Gesamtsumme
Sachaufwand + Betreuungsleistung

Gesamtsumme
Sachaufwand +
Betreuungsleistung mit 10 % Qualifizierungs-zuschlag

Gesamtsumme
Sachaufwand +
Betreuungsleistung
mit 20 % Qualifizierungs-zuschlag

bis 2 Std.

85,25 €

126,00 €

212,00 €

224,00 €

237,00 €

bis 3 Std.

127,88 €

189,00 €

317,00 €

336,00 €

355,00 €

bis 4 Std.

170,50 €

252,00 €

423,00 €

448,00 €

473,00 €

bis 5 Std.

213,13 €

315,00 €

529,00 €

560,00 €

592,00 €

bis 6 Std.

255,75 €

378,00 €

634,00 €

672,00 €

710,00 €

bis 7 Std.

298,38 €

441,00 €

740,00 €

784,00 €

828,00 €

bis 8 Std.

341,00 €

504,00 €

845,00 €

896,00 €

946,00 €

bis 9 Std.

383,63 €

567,00 €

951,00 €

1.008,00 €

1.065,00 €

bis 10 Std.

426,25 €

630,00 €

1.057,00 €

1.120,00 €

1.183,00 €

 

Die Betreuung erfolgt in der Regel durch Tagespflegepersonen, die Anspruch auf einen 20%igen Qualifizierungszuschlag haben bei einer Buchungszeit von 8 Stunden. Der Referenzbetrag erhöht sich somit um 85,00 Euro von 861,00 Euro auf 946,00 Euro.

Dadurch entstehen im Bereich der Kindertagespflege Mehrausgaben in Höhe von ca. 85.000 Euro, die über das Budget von Amt 51 abgedeckt werden müssen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: