Der Referenzbetrag in der Tagespflege für eine Betreuung von
40 Wochenstunden wird - vorbehaltlich der Begutachtung im Jugendhilfeausschuss
- ab 01.05.2021 von 861,00 Euro auf 946,00
Euro erhöht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung
von Tagespflegeplätzen im Rahmen der Betreuung von Kindern insbesondere im
Alter von unter 3 Jahren, sowie Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung.
Umsetzung der gesetzgeberischen Zielsetzung, die Kindertagespflege als eine
anerkannte und angemessen vergütete Vollzeittätigkeit zu profilieren.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Dynamische Anpassung der Beträge in der Kindertagespflege.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
Tagespflege ist ein wichtiger Teil des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen,
insbesondere im Bereich der Unter-Dreijährigen (U3). Derzeit werden ca. 164
Kinder durch Tagespflegepersonen betreut. Zur Sicherstellung dieses Angebots
ist es daher notwendig neben einer qualifizierten Betreuung durch den
Fachdienst Kindertagespflege, die Beträge in der Tagespflege angemessen zu
erhöhen.
Derzeit
beträgt das Entgelt für die qualifizierte Tagespflege einschließlich des
20%igen Qualifizierungszuschlages 5,00 Euro/Stunde (Gutachten des JHA vom
16.05.2019 und Beschluss des HFPA vom 22.05.2019).
Dieser Betrag unterteilt sich in einen Anteil für Sachkosten (1,80 Euro/Stunde)
und einen Anteil für Betreuungskosten inkl. 20% Qualifizierungszuschlag (3,20
Euro/Stunde).
Buchungs-zeit |
Sach- |
Betreuungsleistung |
Gesamtsumme Sachaufwand +
Betreuungsleistung |
Gesamtsumme
Sachaufwand + Betreuungsleistung mit |
Gesamtsumme Sachaufwand +
Betreuungsleistung mit |
bis 2 Std. |
77,50 € |
114,67 € |
193,00 € |
204,00 € |
216,00 € |
bis 3 Std. |
116,25 € |
172,00 € |
289,00 € |
306,00 € |
323,00 € |
bis 4 Std. |
155,00 € |
229,34 € |
385,00 € |
408,00 € |
431,00 € |
bis 5 Std. |
193,75 € |
286,67 € |
481,00 € |
510,00 € |
538,00 € |
bis 6 Std. |
232,50 € |
344,00 € |
577,00 € |
611,00 € |
646,00 € |
bis 7 Std. |
271,25 € |
401,34 € |
673,00 € |
713,00 € |
753,00 € |
bis 8 Std. |
310,00 € |
458,67 € |
769,00 € |
815,00 € |
861,00 € |
bis 9 Std. |
348,75 € |
516,00 € |
865,00 € |
917,00 € |
968,00 € |
bis 10 Std. |
387,50 € |
573,34 € |
961,00 € |
1.019,00 € |
1.076,00 € |
Hinzu kommen gem. § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII die Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen für die Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Zahlungen sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Mit Beschluss vom 20.11.2014 wurde die Verwaltung des Jugendamts ermächtigt, die Vergütung fortzuschreiben. Dabei wird die Buchungszeit „bis 8 Std.“ als Referenzbetrag zu Grunde gelegt (in der Tabelle grau hinterlegt).
Der
Bayerische Städtetag hat mit Rundschreiben vom 06.10.2020 die gemeinsamen
Empfehlungen für die Kindertagespflege fortgeschrieben. Demnach wird eine
Anhebung des Anerkennungsbetrages für die Betreuungsleistung auf 440 Euro
empfohlen.
Hinweis: Die Stadt Erlangen bezahlt bereits jetzt einen Anerkennungsbetrag von
458,67 Euro.
Die Verwaltung des Stadtjugendamtes empfiehlt eine Anhebung des Referenzbetrages für die Tagespflege um 10%. Dies entspricht einer Stundensatzerhöhung von 5,00 Euro auf 5,50 Euro. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (u.a. gesteigerte Stromkosten innerhalb der letzten 2 Jahre, Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 – Regelsatzes um insgesamt 5 % in den letzten 2 Jahren, gestiegene Personalkosten, Entwicklung des Basiswerts nach BayKiBiG) erscheint diese Erhöhung auch im Hinblick auf die Entwicklung in den nächsten 2 Jahren bis zur erneuten Fortschreibung als angemessen und leistungsgerecht.
Hieraus ergeben sich folgende neue Beträge:
Buchungs-zeit |
Sach- |
Betreuungs- |
Gesamtsumme |
Gesamtsumme |
Gesamtsumme |
bis 2 Std. |
85,25 € |
126,00 € |
212,00 € |
224,00 € |
237,00 € |
bis 3 Std. |
127,88 € |
189,00 € |
317,00 € |
336,00 € |
355,00 € |
bis 4 Std. |
170,50 € |
252,00 € |
423,00 € |
448,00 € |
473,00 € |
bis 5 Std. |
213,13 € |
315,00 € |
529,00 € |
560,00 € |
592,00 € |
bis 6 Std. |
255,75 € |
378,00 € |
634,00 € |
672,00 € |
710,00 € |
bis 7 Std. |
298,38 € |
441,00 € |
740,00 € |
784,00 € |
828,00 € |
bis 8 Std. |
341,00 € |
504,00 € |
845,00 € |
896,00 € |
946,00 € |
bis 9 Std. |
383,63 € |
567,00 € |
951,00 € |
1.008,00 € |
1.065,00 € |
bis 10 Std. |
426,25 € |
630,00 € |
1.057,00 € |
1.120,00 € |
1.183,00 € |
Die Betreuung erfolgt in der Regel durch Tagespflegepersonen, die Anspruch auf einen 20%igen Qualifizierungszuschlag haben bei einer Buchungszeit von 8 Stunden. Der Referenzbetrag erhöht sich somit um 85,00 Euro von 861,00 Euro auf 946,00 Euro.
Dadurch entstehen im Bereich der Kindertagespflege Mehrausgaben in Höhe von ca. 85.000 Euro, die über das Budget von Amt 51 abgedeckt werden müssen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget
sind nicht vorhanden
Anlagen: