hier: Billigungsbeschluss
1. Der räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des 2.
Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 232 –
Südlicher Ahornweg – mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 230 m² erweitert. Hinzu
kommt ein Teilbereich des Flurstücks Nr. 190, Gemarkung Eltersdorf. Die Größe des Planbe-
reichs beträgt nun ca. 0,5 ha.
2. Der Entwurf des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 232 der Stadt Erlangen – Südlicher
Ahornweg – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 22.02.2022 mit Begrün-
dung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen
(Anlage 2).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das nordwestlich des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen gelegene Grundstück Flst-Nr. 1065, Gemarkung Eltersdorf, wurde ehemals als Tennisanlage mit Außenplätzen und einer Tennishalle genutzt. Diese Nutzung wurde jedoch vor geraumer Zeit aufgegeben und das Grundstück durch eine Vorhabenträgerin erworben. Im Zuge der Nachnutzung des Grundstücks ist nun beabsichtigt, das Bauplanungsrecht an die aktuellen Anforderungen auch im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum anzupassen.
Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohnbaufläche für ein Mehrfamilienhaus und verdichteten Hausgruppen. Die Neubebauung soll in Form von drei gestaffelten Baukörpern unterschiedlicher Höhe mit Flachdächern realisiert werden. Im Süden soll für die zukünftigen Bewohner ein kleiner Quartiersplatz entstehen.
b)
Geltungsbereich
Der dem Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegte
Geltungsbereich wurde an der südlichen Zufahrt zum Baugrundstück erweitert.
Diese Erweiterung umfasst Teilflächen der öffentlichen Straßenverkehrsfläche
mit einer Größe von ca. 0,02 ha. Im Bereich des dortigen Wendehammers soll die
Festsetzung „öffentliche Parkfläche“ des Bebauungsplans Nr. E 232 – Weidenweg -
an dieser Stelle überplant werden, um das Wenden von Fahrzeugen
(Müllfahrzeugen) zu verbessern.
Der Geltungsbereich umfasst somit das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1065 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 190, beide Gemarkung Eltersdorf. Die Fläche beträgt ca. 0,5 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Außerdem sind symbolisch sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt. Das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen.
Der FNP wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 232 der Stadt Erlangen – Südlicher Ahornweg – mit integriertem Grünordnungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Mit diesem 2. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 232 – Weidenweg – teilweise ersetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) hat am 19.02.2019 beschlossen, für das westlich des Autobahnkreuzes Fürth/Erlangen gelegene Grundstück Flst-Nr. 1065, Gem. Eltersdorf, welches ehemals als Tennisplatz / Tennishalle genutzt wurde, das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 232 – Südlicher Ahornweg – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden,
dass vom 11.01.2021 bis einschließlich 08.02.2021 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme
gegeben wurde. Es haben etwa 5 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen, eine Person hat zum Vorentwurf schriftlich Stellung genommen. Die vorgebrachte Stellungnahme wurde geprüft und hat nicht zur Änderung der Planung geführt.
Frühzeitige Beteiligung der
Behörden
Da die Aufstellung des Deckblatts als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die frühzeitige Behördenbeteiligung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
b) Städtebauliche Ziele
Städtebauliches
Konzept
Das Bebauungskonzept orientiert sich an der Struktur der nördlich angrenzenden Wohnbebauung mit Flachdachbauten unterschiedlicher Höhe, jedoch in etwas dichterer Bauweise, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten.
Das Bebauungskonzept sieht gestaffelte Baukörper unterschiedlicher Höhe vor. Die westlichen Baukörper sind ein- bis dreigeschossig. Hier sollen zwei Hausgruppen mit jeweils 6 Wohneinheiten entstehen. Der östliche Baukörper ist als Mehrfamilienhaus mit 17 Wohneinheiten geplant. Der Baukörper variiert von 1 - 4 Geschossen und schirmt so die übrigen Baukörper von der Autobahn ab.
Schallimmissionsschutz
Im Vorfeld wurde der Bebauungsvorschlag einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen, die im Wesentlichen die Auswirkungen des Verkehrslärms der BAB A73 / A3 zum Gegenstand hat. Durch passive Lärmschutzmaßnahmen und entsprechende Belüftungsmaßnahmen können die gesunden Wohnverhältnisse gewahrt werden.
Verkehr
Die äußere Erschließung erfolgt über den Ahornweg. Die innere Erschließung wird über eine neue öffentliche Verkehrsfläche in Form eines Stichwegs entlang der nördlichen Grundstücksgrenze erstellt. Dieser wird mit der Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Vom bestehenden Wendehammer des Ahornwegs im Süden des Baugebiets erfolgt die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage.
Energie
und Klimaschutz
Zur Reduzierung der CO2- Emissionen und Senkung des Energieverbrauchs werden die ge-planten Gebäude mit dem KfW-Effizienzhausstandard 40 gebaut.
Auf allen Flachdächern ist eine extensive Dachbegrünung verpflichtend vorzusehen (mit Ausnahme der Dachterrassen). Zudem ist an fensterlosen Wandbereichen Fassadenbegrünung festgesetzt.
Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan die aktive und passive Nutzung von Solarenergie entsprechend dem Grundsatzbeschluss zur solaren Baupflicht festgesetzt und im städtebaulichen Vertrag verpflichtend geregelt.
c) Umweltprüfung
Da die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche
Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Stand des Bauleitplanverfahrens