hier: Änderungsbeschluss
Innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ ist für das Gebiet nördlich, westlich und südlich des Bebauungsplanes 412 zwischen Adenauerring und Häuslinger Straße der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Nach wie vor
übersteigt in Erlangen die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot bei weitem. Die
Baugrundstücke im Baugebiet 412 sind mittlerweile größtenteils veräußert und
der Hochbau befindet sich in Umsetzung.
Für den letzten Bauabschnitt
innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ bietet
das Baugebiet 413 ein großes Potenzial
für die Stadterweiterung und als westlicher Ortsrand einen erlebbaren Übergang
von Wohngebiet zum Landschaftsraum. Deshalb sollen nun die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bereitstellung weiterer Wohnbaugrundstücke geschaffen
werden.
Auf der zur Verfügung stehenden Fläche soll ein neues lebendiges
Stadtquartier entstehen. Eine besondere Berücksichtigung soll die
Klimaneutralität im Sinne einer Klimaeffizienz finden. Um diesen Ansprüchen in
Form eines qualitätsvollen Konzepts und einer hochwertigen Gestaltung gerecht
zu werden, wurde ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungs-
und Ideenwettbewerb ausgelobt.
Mit Umsetzung des
Baugebiets 413 werden die baulichen Maßnahmen innerhalb der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ abgeschlossen.
Die Änderung des
Flächennutzungsplan 2003 (FNP) ist zum einen auf Grund des veränderten
städtebaulichen Konzeptes für das Baugebiet 412 infolge der Ergebnisse des
städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs erforderlich.
Zum anderen soll der FNP 2003 geändert werden, um diesen an das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungs- und Ideenwettbewerbes für das Baugebiet 413 anzupassen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 665/3, 675/81, 675/82, 657, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 630, 631, 632, 633, 634, 635, 630/1 und 646/1 Gem. Büchenbach vollständig, sowie in Teilflächen die Flurstücke Nrn. 674/1, 622, 609, 675, 675/3, 675/4 und 690/83 Gem. Büchenbach. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 10,7 ha (vgl. Anlage 1).
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche sowie im Norden und Süden als
Grünfläche und im Westen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz bzw.
Spielplatz dargestellt. Durch den Bebauungsplan
Nr. 413 werden die Grünflächen im Norden und Westen teilweise durch Wohnbauflächen
überplant. Demgegenüber werden die im FNP dargestellten Wohnbauflächen im Süden
des Gebiets teilweise zurückgenommen, da sie durch den Bebauungsplan nicht in
dem Ausmaß überplant werden, wie es der FNP darstellt. Die Differenzfläche soll
als Grünfläche dargestellt werden. Darüber hinaus wird die Trasse der in
Planung befindlichen Stadtumlandbahn (StUB) im Zuge der weiteren Planung ggf.
durch das Gebiet geplant. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich.
Im Zuge der
Änderung des FNP für den Bebauungsplan Nr. 413 sollen außerdem kleinere
Teilbereiche der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 411 und 412 an den Bestand
angepasst werden. Im nordwestlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 411 ist ein
kleiner Teil der bestehenden Wohnbebauung im FNP als Grünfläche dargestellt.
Dies setzt sich im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 412 fort, da die dargestellte
Grünfläche im nördlichen Teil des Geltungsbereiches teilweise durch
Wohnbebauung überlagert wird. Wie im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 413 werden
auch im südlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 412 Wohnbauflächen
zurückgenommen, da sie für die Entwicklung der bestehenden Bebauung nicht in
dem Umfang erforderlich waren, wie es der FNP darstellt (vgl. Anlage 2).
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 413 der Stadt Erlangen – Breite Äcker - mit integriertem Grünordnungsplan (vgl. gesonderte Beschlussvorlage 611/059/2021 in gleicher Sitzung). Mit der Änderung im Parallelverfahren wird die nach § 8 Abs. 2 BauGB erforderliche Entwicklung der verbindlichen Planung aus dem FNP in abgestimmter Weise gewährleistet.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Änderung des FNP sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:
·
Das geplante
Wohngebiet entsteht im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Erlangen-West II.
·
Klimaschutz
·
Artenschutz
·
Schallimmissionen
von Verkehrswegen
·
Verkehrliche und
technische Infrastruktur, Verlauf der StUB-Trasse
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen bei kaum mehr vorhandenem Angebot.
Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie Anpassungen an den Bestand geschaffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich - Büchenbach West - nach den Vorschriften des BauGB.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung
einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt
wird.
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit
durchgeführt werden.
b)
Umweltprüfung
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird eine
Umweltprüfung durchgeführt.
c)
Standortalternativen
Es handelt sich um die Anpassung (Erweiterung und
Rücknahme) von Wohnbauflächen, welche im FNP bereits überwiegend als solche
dargestellt sind und im Bestand zum Teil schon einer Bebauung zugeführt wurden.
Es sind daher keine Standortalternativen zu prüfen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Wirksame Darstellungen des FNP 2003
Anlage 3: Verfahrensstand