hier: Aufstellungsbeschluss und weiteres Vorgehen nach Wettbewerb
- Innerhalb
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ ist für das
Gebiet westlich des Bebauungsplans Nr. 412, zwischen Adenauerring und
Häuslinger Straße, ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen (Anlage 1).
- Die Grundlage für den Bebauungsplan soll der Siegerentwurf der Überarbeitung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierung- und Ideenwettbewerbs vom Architekturbüro Dömges Architekten AG, Regensburg in Zusammenarbeit mit toponauten landschaftsarchitekturGesellschaft mbh, Freising bilden (Anlage 2).
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsleistungen entsprechend dem in der Auslobung zum Wettbewerb formulierten Auftragsversprechen an die Verfasser des o.g. Siegerentwurfs zu vergeben (siehe Pkt. 2 des Sachberichts).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Nach wie vor übersteigt in Erlangen die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot bei weitem. Die Baugrundstücke im Baugebiet 412 sind mittlerweile größtenteils veräußert und der Hochbau befindet sich in Umsetzung.
Für den letzten Bauabschnitt innerhalb der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ bietet das Baugebiet 413 ein großes Potenzial für die Stadterweiterung
und als westlicher Ortsrand einen erlebbaren Übergang von Wohngebiet zum
Landschaftsraum. Deshalb sollen nun hierfür die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bereitstellung weiterer Wohnungsbaugrundstücke
geschaffen werden.
Auf der zur
Verfügung stehenden Fläche soll ein neues lebendiges Stadtquartier mit
hochwertigen Freiräumen und einem erlebbaren Übergang von Wohnquartier zu
Landschaftsraum entstehen. Eine besondere Berücksichtigung soll die
Klimaneutralität im Sinne einer Klimaeffizienz finden. Um diesen Ansprüchen in
Form eines qualitätsvollen Konzepts und einer hochwertigen Gestaltung gerecht
zu werden, wurde ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungs-
und Ideenwettbewerb ausgelobt.
Das Preisgericht vergab zwei gleichrangige 2. Preise, einen 3. Preis und einen 4. Preis. Daraufhin wurden die vier Preisträger auf Basis des Beschlusses des UVPA vom 8.12.2020 mit einer Überarbeitung ihrer Entwürfe beauftragt. Am 24.3.2021 wurde anhand einer Beurteilung der überarbeiteten Entwürfe durch ein Beratungsgremium eine Empfehlung ausgesprochen. Demnach soll die Arbeit von Dömges Architekten AG, Regensburg in Zusammenarbeit mit toponauten landschaftsarchitekturGesellschaft mbh, Freising als Siegerentwurf die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 413 – Breite Äcker – bilden (Anlage 2).
Mit Umsetzung des
Baugebiets Nr. 413 sollen die baulichen Maßnahmen innerhalb der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“ abgeschlossen werden (Anlage 3).
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke Nrn. 630/2, 631, 632, 633, 634, 669, 670, 671, 675/82 -
Gemarkung Büchenbach – vollständig, sowie Teilflächen der Flurstücke Nrn.
609/6, 630, 635, 646/1, 657, 666, 667, 668, 674/1, 733 - Gemarkung Büchenbach
-. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 8,4 ha (Anlage 1).
Im Zuge der
weiteren Planung wird der Geltungsbereich um erforderliche
artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen erweitert werden.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als
Wohnbaufläche sowie im Norden und Süden als Grünfläche, im Westen als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz bzw. Spielplatz dargestellt. Durch
den Bebauungsplan werden die
Grünflächen im Norden und Westen teilweise durch Wohnbauflächen überplant.
Demgegenüber werden die im FNP dargestellten Wohnbauflächen im Süden des
Gebiets teilweise zurückgenommen, da sie durch den Bebauungsplan nicht in dem
Ausmaß überplant werden, wie sie der FNP darstellt. Die Differenzfläche soll
als Grünfläche dargestellt werden. Darüber hinaus wird die Trasse der in
Planung befindlichen Stadt-Umland-Bahn (StUB) im Zuge der weiteren Planung ggf.
durch das Gebiet geplant. Deshalb ist eine Änderung des FNP erforderlich. Die
Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. Der
Änderungsbeschluss hierfür wird in einem separaten Beschluss gefasst.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung
des Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
·
Das geplante
Wohngebiet entsteht im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaß-nahme Erlangen-West
II.
·
Die Beschlüsse
zum Klimanotstand sowie zur solaren Baupflicht sind im Gebiet umzusetzen.
·
Für das Vorhaben
ist eine Eingriffs-und Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB vorzunehmen.
·
Gemäß der saP
(speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) sind externe artenschutzrechtliche
Ausgleichsflächen nachzuweisen.
·
Die vom Verkehr
auf dem Adenauerring ausgehenden Lärmemissionen sind zu berücksichtigen. Bei
einer Führung der StUB durchs Gebiet ist auch deren Emissionsverhalten zu
berücksichtigen.
·
Das Gebiet soll
über den Nordabschnitt des Ringschlusses Adenauerring an das städtische
Straßennetz angebunden werden.
·
Im benachbarten
Nahversorgungszentrum sind Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungs-angebote
vorhanden.
·
Die vorhandenen
bzw. im Bau befindlichen Wegebeziehungen zu angrenzenden Bau-gebieten, zum
Nahversorgungszentrum Büchenbach-West und zum Landschaftsraum des Bimbachtals
sollen aufgenommen werden.
·
Die Entwässerung
soll im qualifizierten Trennsystem erfolgen.
·
Hinsichtlich der
sozialen Infrastruktur soll im Gebiet eine Kinderbetreuungseinrichtung geplant
und umgesetzt werden.
e) Städtebauliche Ziele
Städtebau
Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung eines flächensparenden und
klimaneutralen Baugebiets mit
einer angemessenen Dichte, identitätsbildenden Charakter und Adressbildung. Das
städtebauliche Gesamtkonzept soll eine lebendige Nachbarschaft ermöglichen und
die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum ermöglichen.
Klimaschutz
Die Belange des
Klimawandels und des Klimaschutzes sollen besondere Berücksichtigung finden. Zu
den folgenden Aspekten wie Nachhaltigkeit, CO2-Bilanz, Energiestandard,
Freiflächenqualität und klimaschonende Verkehrskonzepte sollen Konzepte
erarbeitet werden.
StUB-Trasse
Im Baugebiet soll
eine mögliche Trasse der StUB freigehalten und geplant werden. Die Entscheidung
zur Führung der StUB-Trasse soll zeitnah erfolgen. Sofern die StUB durch das
Gebiet geführt wird, muss das städtebauliche Konzept sowohl ohne als auch mit
Führung der StUB durch das Gebiet qualitätsvoll sein, da in jedem Falle die
Umsetzung der StUB zeitlich nach Umsetzung des Baugebiets zu erwarten ist.
Öffentlicher
Raum
Für die
Ausarbeitung des öffentlichen Raums soll mit und ohne StUB-Trasse eine
überzeugende städtebaulich-funktionale sowie gestalterische Lösung gefunden
werden.
Wohnungsmix
Die Mischung
verschiedener Haustypen soll ermöglicht werden. Es sind innovative Konzepte für
verdichteten Einfamilienhausbau sowie für (geförderten) Geschosswohnungsbau
umzusetzen.
Wegebeziehungen
Vorhandene und in
Planung befindliche Wegebeziehungen zu den angrenzenden Baugebieten, zum
Nahversorgungszentrum und zum Landschaftsraum des Bimbachtals sollen
aufgenommen und fortgeführt werden.
Ortsrand
Im Übergangsbereich
des neuen Wohnquartiers zu den angrenzenden Landschaftsräumen soll ein
qualitätsvoller Ortsrand entstehen.
Freizeit- und Erholungsflächen
Innerhalb des Baugebiets sollen ansprechende Freizeit- und
Erholungsflächen entstehen. Die genauen Bedarfe und gestalterischen Aspekte
sollen u.a. auch unter Einbeziehung der Bürgerschaft ermittelt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Bebauungsplan Nr. 413 – Breite Äcker – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan soll auf Grundlage des Siegerentwurfs der Überarbeitung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierung- und Ideenwettbewerbs aufgestellt werden. Die zu beauftragenden Planungsleistungen fließen im Weiteren in die Planung ein.
Entsprechend dem in der Auslobung zum Wettbewerb formulierten Auftragsversprechen für den Realisierungsteil sollen die Verfasser des o.g. Siegerentwurfs mit weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Diese umfassen die Fortentwicklung/Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs unter Berücksichtigung der Empfehlung des Beratungsgremiums sowie im Hinblick auf die StUB (mit/ohne bzw. Vorab-Fall) im öffentlichen Raum.
Auszug Überarbeitungsempfehlung des
Beratungsgremiums:
Der Quartierseingang
soll räumlich wie funktional optimiert und aufgewertet werden, wobei auch die
Möglichkeit eines konzentrierten gemeinschaftlichen Parkens einzubeziehen ist.
Die Freiraumqualität der Wohnhöfe ist deutlich zu erhöhen, wobei insbesondere
die sogenannten „Parkstadl“ in Frage gestellt werden und eine unterschiedslose
Unterbringung aller notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen bevorzugt wird. Die
Abmessungen des zentralen Platzes sind hinsichtlich der finalen Quartiersgröße,
Dichte und Einwohnerzahl zu überprüfen und im gleichen Zug die verkehrliche
Erschließung auf das Notwendige zu reduzieren. Es wird zudem angeregt, ein
Baufeld für besondere Konzepte verdichteten Wohnungsbaus im Sinne der Auslobung
sowie des von der Stadt Erlangen gewünschten innovativen Hoch- und Städtebaus
zu definieren und zu entwickeln.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs-und
Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 413
für das Gebiet westlich des Baugebietes 412, zwischen Adenauerring und
Häuslinger Straße, nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass
der Planentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und
Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der
Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf mögliche Folgen und
Auswirkungen auf das Klima eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: 25.000 |
€ |
bei IPNr.: 511.600A |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600A
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Siegerentwurf (Dömges+toponauten)
Anlage 3: Rahmenplan Erlangen West II
Anlage 4: Verfahrensstand