Betreff
Konzept: Lernrückstände durch Corona auffangen: Beantwortung des Fraktionsantrags der Grünen Liste Nr. 100/2021
Vorlage
IV/BB/013/2021
Aktenzeichen
IV/BB
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 100/2021 gilt damit als bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Bundesregierung hat für den Sommer ein Förderprogramm im Umfang von einer Milliarde Euro in Aussicht gestellt, um Zusatzangebote vor allem in den Kernfächern und vor allem in den Abschlussklassen ab den Sommerferien und im Verlauf des kommenden Schuljahres zu ermöglichen. Im Fraktionsantrag Nr. 100/2021 der Grünen Liste wird um einen Bericht der Verwaltung zu folgenden Fragestellungen gebeten:

-       Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten der Stadt Erlangen, die Schulen organisatorisch und personell bei der Umsetzung der Zusatzangebote zu unterstützen?

-       Können Dozent*innen insbesondere der vhs in ein solches Programm einbezogen werden?

-       Können Strukturen und Organisationen der vhs genutzt werden, um studentische Hilfskräfte einzubeziehen?

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit dem zwei Milliarden Euro starken „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ sollen Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie die bestmöglichen Chancen auf gute Bildung und persönliche Entwicklung erhalten. Damit reagiert die Bundesregierung auf die eingetretenen Lernrückstände von Schüler*innen wegen des Ausfalls von Präsenzunterricht sowie die psychosoziale Belastung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Die Hälfte der Gelder steht für Fördermaßnahmen zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den Kernfächern zur Verfügung. Insgesamt sind vier Säulen vorgesehen. Im Rahmen der ersten Säule “Abbau von Lernrückständen“ heißt es:

„Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, pandemiebedingte Lernrückstände durch zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler aufzuholen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Im Zentrum der Umsetzung soll dabei die Schule und ihre Vernetzung mit zusätzlichen Angeboten stehen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Länder im Schwerpunkt in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten durchführen und mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Die finanzielle Unterstützung des Bundes erfolgt über das Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird hierfür 1 Milliarde Euro befristet auf die Jahre 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.“ (online unter: https://www.bmbf.de/de/kinder-und-jugendliche-nach-der-corona-pandemie-staerken-14371.html, Stand 17.05.2021)

In den weiteren Säulen stehen der Ausbau von Sprach-Kitas sowie die Aufstockung der Bundesstiftung Frühe Hilfen, finanzielle Unterstützungen für Kinder und Jugendliche, um an Angeboten zur Ferien- und Freizeitgestaltung teilnehmen zu können sowie Gelder für zusätzliche Schulsozialarbeit und Freiwilligendienstleistende zur Verfügung.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Stellungnahme des Staatlichen Schulamts:

Die Umsetzung des Förderprogramms liegt in der Hand der Schulleitungen. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Lernstandes zu fördern. Hierzu werden derzeit Lernstandserhebungen durchgeführt. Das Staatliche Schulamt freut sich über die große finanzielle Unterstützung seitens des Bundes. Zur Umsetzung an den Schulen werden von jeder Schule externe Fachkräfte geworben. Oftmals wird geprüft, ob bereits an der Schule tätiges, externes Personal eingesetzt werden kann. Nach Rückmeldungen der Schulen könnte dies gut funktionieren. Vor allem die bestehenden Strukturen durch die vhs Schulkooperationen und die Optimierte Lernförderung können das Finden von qualifiziertem Personal erleichtern. Zudem liegt dem Staatlichem Schulamt ein Unterstützungsangebot der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bezüglich der Vermittlung von Studenten als zusätzliches Personal vor. Aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes wird die konkrete Umsetzung jedoch noch dauern.

 

Stellungnahme von Amt 43 / Volkshochschule:

Die Volkshochschule ist an 17 Erlanger Schulen in den Bereichen Offener und Gebundener Ganztag sowie in der Optimierten Lernförderung engagiert. Darüber hinaus realisiert die Volkshochschule eine kleine Zahl von Ferienbildungsangeboten unter dem Titel „talentCAMPus“, der sowohl formale Bildungsarbeit mit kulturellen Bildungsangeboten verknüpft. Derzeit werden ca. 250 freiberuflich tätige Dozent*innen mit entsprechender Eignung eingesetzt. Diese Angebote werden von 5 Personen (4,89 VZÄ) pädagogisch und organisatorisch umgesetzt.

 

Optimierte Lernförderung         

Der Abbau von Lernrückständen wird insbesondere im Bereich der Optimierten Lernförderung geleistet. Hier können Schüler*innen mit Lernrückständen bei Nachweis einer sozialen Benachteiligung der Familie individuelle Unterstützung durch freiberufliche Dozent*innen der Volkshochschule erhalten. Die derzeitig verfügbare Personalressource im Bereich der Optimierten Lernförderung ist zu gering, um die Angebote für weitere Schulen auszubauen.

 

Offener und Gebundener Ganztag

Der von der vhs verantwortete Offene und Gebundene Ganztag umfasst neben der Begleitung bei den Hausaufgaben (Offener Ganztag) eine Vielzahl kreativer und aktivierender Angebote. Selbstverständlich sind diese Bildungsangebote so konzipiert, dass sie die Kompetenzen der Schüler*innen stärken. Ein explizites Aufholen von Lerndefiziten ist hier jedoch nicht intendiert. Hierzu bedarf es zusätzlicher Angebote. Eine Ausweitung der Aktivitäten der vhs Schulkooperationen im Bereich des Offenen und Gebundenen Ganztags ist mit Blick auf die zu gewährleistende Personalfürsorge nur bei einer Erweiterung der entsprechenden personellen Kapazitäten in Amt 43 möglich.

 

Ferienbildungsprogramme

Für die Sommerferien werden von Amt 43 Ferienbildungsangebote für den gebundenen Ganztag der Hermann-Hedenus-Grundschule, Mönauschule und Friedrich-Rückert-Schule geplant. Auch der aus Bundesmitteln finanzierte talentCAMPus wird auf Initiative der vhs an der Hermann-Hedenus-Mittelschule und der Eichendorffschule stattfinden. Hier werden formale Bildungsangebote, wie etwa Deutsch-Lernen, mit freien kreativen Angeboten verknüpft. Die Sach- und Honorarmittel werden zu 100% aus Fördergeldern finanziert. Die notwendige Personalressource in der organisatorischen Planung und pädagogischen Konzeption ist jedoch von der Volkshochschule zu finanzieren. Die knappen personellen Ressourcen lassen eine Ausweitung der Ferienbildungsprogramme derzeit nicht zu.

 

Einbeziehung von Dozent*innen der vhs in zu planende Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen

Insbesondere für die Ferienangebote werden anderen Akteuren der Kinder- und Jugendbildung Dozent*innen der vhs vermittelt. Dies ist seit Jahren kollegiale Praxis und auch eine Anerkennung von Dozent*innen, die zu dem Zeitpunkt nicht in einem vhs-spezifischen Projekt gebunden sind. Eine Vermittlung von Dozent*innen in neue zu planendende Angebote während des laufenden Schulbetriebs muss im Individualfall entschieden werden, um die bereits stattfindenden Angebote nicht zu gefährden.

 

Nutzung der Strukturen der vhs zur Einbeziehung studentischer Hilfskräfte

Die in den vhs Schulkooperationen eingesetzten Dozent*innen verfügen über universitäre Abschlüsse, Ausbildungen und zum Teil auch Lehrbefähigung. Sie sind nicht mit studentischen Hilfskräften zu vergleichen. Um zusätzliches qualifiziertes Personal zu akquirieren, in weiteren Angeboten einzusetzen und abzurechnen, fehlen der Volkshochschule aktuell die erforderlichen personellen Ressourcen.

 

 

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 100/2021