Betreff
Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung: Bedarfsfestellung - Erweiterung - Michael-Poeschke-Schule
Vorlage
IV/013/2021
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Priorisierung der Lenkungsgruppe Ganztag, die Michael-Poeschke-Schule (MPS) Erlangen als zweite Grundschule im Rahmen des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ durch einen Ergänzungsbau zu erweitern, wird aufgrund der zukünftigen Bedarfslage anerkannt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für einen Ergänzungsbau zu konkretisieren und bis 2026 parallel zum laufenden Schulsanierungsprogramm umzusetzen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Personalbedarf zum Stellenplanverfahren 2022 ff. anzumelden.

 

5.    Die erforderlichen Finanzmittel sind für die Haushaltsjahre 2022 ff. anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, die MPS entsprechend der geplanten Umsetzung des Modellprojekts „Kooperative Ganztagsbildung“ (s. Vorlagennummer IV/006/2021) und in Bezug auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter durch einen Ergänzungsbau zu erweitern, um fehlende Raumkapazitäten zu schaffen.

 

Die Priorisierung der MPS als zweite Grundschule, die im Rahmen des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ anzugehen ist, erfolgte durch die Lenkungsgruppe Ganztag, in der Stadtjugendamt, Schulverwaltungsamt, Gebäudemanagement, Bildungsbüro und Staatliches Schulamt referatsübergreifend seit März 2018 unter Leitung von Ref IV zusammenarbeiten. Hierdurch wurden zur Einschätzung der bestehenden Bedarfe verschiedene Kriterien (demographische und städtebauliche Entwicklung, pädagogisch-schulische Belange, bestehende Versorgungssituation mit Ganztagsbetreuungsplätzen in Schule und Jugendhilfe, bauliche und technische Substanz, soziale Situation im Schulsprengel, geplante Projekte) mitgedacht. Im Richtungsbeschluss zum Programm „Zukunft Grundschule und Ganztagsbetreuung“ wurden fünf Erlanger Grundschulen herausgestellt, an welchen nach ausführlicher Analyse Handlungsbedarfe festzustellen waren. Für das weitere Vorgehen wurde nun eine Priorisierung entsprechend der Dinglichkeit der Bearbeitung abgestimmt. Hierbei wurde die MPS als zweite anzugehende Schule priorisiert. Die weiteren drei Grundschulen stehen zur Bearbeitung aus. Folgende Gründe sprechen für das zeitnahe Angehen der MPS:

 

·         Modellvorhaben Kooperative Ganztagsbildung und Ausbau des ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebotes

 

Das Modellvorhaben dient dazu, erste Erfahrungen hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung 2026 in Erlangen zu sammeln. Nach der Reform des § 24 Absatz 4 SGB VIII werden ab August 2026 alle Kinder ab der ersten Jahrgangsstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. In den Folgejahren soll dieser Anspruch um je eine Jahrgangstufe erweitert werden, sodass bis zum Jahr 2029 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung erhalten. Der Rechtsanspruch soll, bis auf maximal vier Wochen, auch in den Ferien gelten.  

 

·         Ausbau der Inklusion und Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule bzw. Lebenshilfe (Partnerklassenmodell)

 

Das Motto der 2. Inklusionskonferenz 2016 war „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“. Inklusion wird als kommunale Pflichtaufgabe verstanden. Inklusive Schule bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Beeinträchtigungen und Behinderungen, Förderung und Unterstützung erhalten und dabei vollständig in die Gemeinschaft einbezogen werden. Für den Ausbau der Partnerklassen ist daher die Schaffung barrierefreier Räume notwendig. Dies bezieht sich natürlich auch auf die Horträume, für die potentiell zu betreuenden Schülerinnen und Schüler aus den Klassen der Georg Zahn Schule.

 

 

Im Schuljahr 2020/2021 besuchen 194 Schülerinnen und Schüler in 11 Klassen die Michael-Poeschke-Schule. Zwei Partnerklassen der Georg-Zahn-Schule der Lebenshilfe werden zudem an der Grundschule beschult. Einen offenen oder gebundenen Ganztag gibt es an der Schule bislang nicht, allerdings stehen neben der Mittagsbetreuung und dem städtischen Hort Holist, die sich mit im Schulgebäude der Michael-Poeschke-Schule befinden, noch weitere Einrichtungen der Jugendhilfe im Schulsprengel zur Verfügung. Die Versorgungsquote mit Nachmittagsbetreuungsplätzen ist im Sprengel mit über 100 % hoch.

 

Aufgrund der fehlenden Raumkapazitäten wird das Modellvorhaben in den Jahren 2021 bis 2025/26 schrittweise umgesetzt. Begonnen wird im Schuljahr 2021/22 mit der Erweiterung des Hortes HoList um 25 Vollzeitplätze zzgl. etwaiger Kurzbuchungen bis 14.30 Uhr (insgesamt bis zu 10 weitere Plätze) sowie bis zu 3 inklusiven Plätzen (sog. flexible Variante gem. Modellvorhaben Kooperative Ganztagsbildung). 2022 soll die nächste Partnerklasse starten und der Inklusionsanteil im Hort sukzessive erhöht werden. Ziel ist es, in den nächsten Jahren bis zu 8 inklusive Plätze im Hort vorzuhalten. Die Einführung des zweiten Teils des Modellvorhabens (rhythmisierte Variante) soll im Schuljahr 2023/24 folgen. Der Start des gebundenen Ganztags mit einer 1. Klasse in Kooperation mit dem Hort ist dann geplant. Die bis dahin benötigten Räumlichkeiten werden durch Räume der Mittagsbetreuung gedeckt.

 

Perspektivisch sind dann im Endausbau 12 Klassen vorgesehen, davon ein gesamter Ganztagszug mit 4 Klassen sowie insgesamt vier Hortgruppen mit bis zu 8 inklusiven Plätzen. Das Betreuungsangebot der Kooperativen Ganztagsbildung teilt sich dann in zwei Stränge auf. Die flexible Variante (Kombination von Vormittagsunterricht mit konzeptionell verzahnten Hortangebot) sowie die rhythmisierte Variante (Ganztagsklasse in Kooperation mit Hort). Weiterer Bestandteil des Konzeptes ist die Inklusion und die entsprechende Kooperation mit der Lebenshilfe bzw. Georg-Zahn-Schule. Im Endausbau sind 4 Partnerklassen der Georg-Zahn-Schule vorgesehen.

 

Zur Umsetzung und Durchführung der Kooperativen Ganztagsbildung sind -auf den absolut notwendigen Umfang reduziert - 16 Unterrichtsräume (4 Klassenräume für die Ganztagsklassen, 4 Klassenräume für die regulären Klassen, 4 Räume für die Partnerklassen MPS und 4 Räume für die Partnerklassen GZS) sowie 4 Gruppenräume für die gebundenen Ganztagsklassen notwendig. Hinzu kommen 4 Gruppenhaupträume für den Hort. Aufgrund des Inklusionsanteils müssen insgesamt 16 Räume mit barrierefreiem Zugang ausgestattet werden. Die bestehenden Klassenraumkapazitäten an der MPS reichen hierfür nicht aus. Zur Sicherstellung des Angebotes der Kooperativen Ganztagsbildung ist ein adäquater Erweiterungsbau für o.g. Räume sowie eine Mensa und Differenzierungsflächen für die Ganztagsschule sowie für das Hortangebot als bedarfsnotwendig festzustellen.

 

Hinsichtlich weiterer Ausführungen zur Sozialraumstruktur, den Ganztagsbetreuungsangeboten im Schulsprengel, dem Inklusionsanspruch und dem festgestellten Bedarf wird auf die Vorlagennummer IV/006/2021 (Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung; Modellstandort Kooperative Ganztagsbildung an der Michael-Poeschke-Schule) verwiesen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In fünf Jahren soll ein Anbau vorhanden sein. Dieser Anbau ist für die Umsetzung des Projekts „Kooperative Ganztagsbildung“ mit Blick auf den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 dringend notwendig.

 

Im Rahmen einer ersten, groben Prüfung wurden die Räumlichkeiten ermittelt, die bei einem Ganztags- und Partnerklassenausbau sowie bei Einführung des Modellprojekts voraussichtlich benötigt werden. Diese Bedarfe werden in einem nächsten Schritt im Rahmen der Erstellung eines Raumprogramms konkretisiert und mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt. Folgender Raumbedarf wurde ermittelt:

 

·         3 zusätzliche Klassenräume (Partnerklassenausbau, prognostizierte 12. Klasse)

·         2 pädagogische Nebenräume für die Partnerklassen

·         ggf. Rhythmikraum

·         ggf. Test- und Therapieraum

·         Aufenthalts- und Differenzierungsräume für den geb. Ganztag

·         Mensa (Küche mit Speiseraum)

 

Aus schulischer Sicht werden voraussichtlich zusätzliche Flächen zwischen ca. 550 – 790 m² benötigt. Aus dem Raumprogramm des Horts Holist ergibt sich ein Flächenbedarf von insgesamt 654 m². Im Modellprojekt ist die gemeinsame Nutzung der Mensa sowie der Aufenthalts- und Differenzierungsräume durch Schule und Kooperationspartner geplant. Daraus ergibt sich eine Flächenersparnis. Zur Vermeidung einer Doppelförderung werden 35 % der förderfähigen Flächen des Ganztagsangebots der Kinder- und Jugendhilfe in Abzug gebracht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich diese im gleichen Gebäude befindet und bereits in der Schulbauverordnung enthaltene Räumlichkeiten grundsätzlich mitnutzen kann.

 

Somit ergibt sich eine voraussichtlich zu schaffende Hauptnutzfläche von ca. 976 – 1216 m². Diese Flächenerweiterung ist auf dem derzeitigen Gelände der MPS möglich und herzustellen. Weitere Planungen sowie eine parallele Umsetzung zum laufenden Schulsanierungsprogramm (SSP) können allerdings nur bei ausreichenden finanziellen sowie personellen Ressourcen in den Fachämtern zeitnah aufgenommen werden. Ein Projektbeginn ist frühestens im Jahr 2022 mit dem VgV-Verfahren zur Planerauswahl denkbar. Ohne zusätzliche Personalressourcen wird dies dann zu einer zeitlichen Verschiebung der Folgemaßnahmen im SSP (Neubau Wirtschaftsschule; Sanierung Turnhalle Zimmermannsgasse) führen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

·         Geschätzter Investitionsbedarf inkl. Planungsmittel:

2022: 200.000 €

2023: 400.000 €

2024: 600.000 €

2025: 3.000.000 €

Später: 5.000.000 €

Summe: 9.200.000 €

·         Der benötigte Personalbedarf 24 trifft erst den Haushalt 2023.

·         Der Personalbedarf bei Amt 40 (Schulverwaltungsamt) liegt für diese Maßnahme bei 0,5 VzÄ Projekt- und Sachbearbeitung (Raumbedarfs- und Ausstattungsplanung, Zuschusswesen, etc.).

·         Der pädagogische Personalbedarf bei Amt 51 zum Start des Modellvorhabens 2021/22 berechnet sich nach dem Fachkraftschlüssel und liegt bei zusätzlichen 4,0 VZÄ (Personalbedarf für Erweiterung des Hortes HoList). Dieser wurde in das Stellenplanverfahren für den Haushalt 2022 eingebracht. Eine jährliche Bedarfsfeststellung erfolgt nach Fortgang des Modellprojektes (weitere Erweiterung des Hortes, Übernahme des Angebotes im gebundenen Ganztag).

·         Förderung nach Art. 10 BayFAG. Es erfolgt keine Anerkennung des schulischen Ganztagsbereichs. Die Ganztagsbetreuung wird durch den Träger der Kinder- und Jugendhilfe übernommen. Eine Förderung des schulischen Ganztagsbereichs gemäß FAGplus15 ist deshalb nicht möglich.  Für den Küchen- und Speisebereich kann eine Förderung nach FAGplus15 gewährt werden.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 9.200.000

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365C.403 MPS Hortanbau mit AOD Amt 51     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: