Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
- Jahresabschluss - 2020
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2020 einschl.
Lagebericht gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Vorlage
EBE-B/008/2021
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2020.
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 fest und beschließt den bilanziellen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.472 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
  hinsichtlich wirtschaftlicher Führung und Rechnungslegung

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses

- Erteilung der Entlastung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 08.06.2021
- Beschluss im RevA am 27.10.2021
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahres-
  überschusses und Erteilung der Entlastung im Stadtrat am 28.10.2021.

 

Der Jahresabschluss 2020 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2021 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), Renatastr. 73, 80639 München. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung 23.03. – 23.04.2021. Die Prüfung wurde am 23. April 2021 abgeschlossen.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2020 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2020 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss am 27.10.2021 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 28.10.2021 den geprüften Jahresabschluss 2020 feststellen und über die Behandlung des Jahresüberschusses beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2020 in Höhe von 2.472 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 für das Geschäftsjahr 2020 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 für das Geschäftsjahr 2020.

 

Erläuterung des Jahresergebnisses

Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2.472 TEUR, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 1.067 TEUR erzielt wurde. Bei einer rückläufigen Schmutzwassermenge und konstanten Gebühren wirkten sich insbesondere die Zuführungen zu den Rückstellungen für die Abwasserabgabe (2.875 TEUR) ergebnismindernd aus. Im Vergleich zum Jahresfehlbetrag gemäß Wirtschaftsplan, der mit 820 TEUR veranschlagt wurde, ist der ausgewiesene Jahresfehlbetrag (2.472 TEUR) um 1.652 TEUR höher als erwartet.

 

 


Anlagen:       
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2020 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.

Anlage 2: Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht-öffentlich)

 

III. Abstimmung