GSB-Bericht 2020
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr
2020 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben
Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen,
einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
(Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Der Gewässerschutzbeauftragte hat die
Aufgaben (WHG § 65), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen,
beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den
Gewässerbenutzer zu erstellen. Die Bestellung des Abteilungsleiters Betrieb
beim EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit Schreiben vom 4. Oktober
2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018.
Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2020, d.h. vom
01.01.2020 bis 31.12.2020, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß
Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt
werden.
Der für das Jahr 2020 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 15,75 %
unter der 25 %-Grenze
gemäß Wasserrecht.
Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 15,75 % in 2020 (14,33
% in 2019 und
20,53 % in 2018) ist im Jahr 2021 sowie in den Folgejahren das
Fremdwassersanierungs-programm konsequent fortzuführen.
Bezüglich der
Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der
weiteren Steigerung der Umweltleistung und der Nachhaltigkeit wird auf den
Umwelt-/Gemeinwohlbericht 2020 verwiesen. Siehe hierzu die Vorlage
Umwelt-/Gemeinwohlbericht 2020 in gleicher Sitzung
Anlagen: