Betreff
Straßenränder, Erneuerung der Bankette von Hüttendorfer Hs.Nr. 24 - Stadtgrenze
Vorlage
66/060/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Die Verwaltung wird beauftragt die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen zur Instandsetzung der Bankette und Fahrbahnränder in der Vacher Straße zwischen Hüttendorf Hs.Nr. 24 bis zur südlichen Stadtgrenze umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Vacher Straße (Kreisstraße ER 2) hat mit einer vorhandenen Breite von ca. 5,0 m beidsei-dig ein Bankett von 0,60 – 0,70 m sowie einem beidseitigen Graben von ca. 1,0 m einen für die vorgesehene Nutzung zu geringen Querschnitt. In der Folge werden die Bankette regelmäßig überfahren und geschädigt. Dies führt in der Folge der Schadensausbreitung auch zu einer Schädigung der Fahrbahnränder. Insbesondere die seitlichen Bankette sind in der aktuellen Form bautechnisch nicht für eine regelmäßige Befahrung, u.a. durch den landwirtschaftlichen Schwerverkehr, ausgelegt. Die Fahrbahnränder weisen über längere Abschnitte Schollenbildung auf. Die seitlichen Bankette müssen wegen ständiger Unfallgefahr durch Schäden kleinteilig saniert werden.

Um die Verkehrssicherheit der Vacher Straße in diesem Abschnitt wiederherzustellen werden sowohl die Fahrbahnränder und insbesondere auch die Bankette neu hergestellt und konstruktiv verbessert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs weiterhin gewährleisten zu können werden folgende Maßnahmen umgesetzt.

Der Asphalt an beidseitigen Fahrbahnrändern wird auf einer Breite von jeweils ca. 1,20 m ausgebaut, die Schottertragschicht nachverdichtet bzw. teilweise verbessert. Darauf aufbauend wird in diesem Teilbereich eine neue Asphalttragschicht und eine Asphaltdecke eingebaut. Die Bankette werden ausgekoffert, eine Schottertragschicht eingebaut und höhengleich mit dem Asphalt mit einem Bankettstein befestigt. Die beidseitigen Gräben werden nachprofiliert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf Grund der Individualität dieser Unterhaltsarbeiten und der Einbeziehung des vorhandenen Bestandes werden die Bauleistungen durch eigenes Fachpersonal umgesetzt.

Die Arbeiten sind ab dem 02.08.2021 geplant, werden rund 6 Wochen dauern und müssen auf Grund der geringen Fahrbahnbreite zum Schutz der Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer unter Vollsperrung in zwei Abschnitten abgewickelt werden. Mit den hauptsächlich betroffenen Anliegern wurde bereits gesprochen und die Abwicklung mit diesen abgestimmt. Für den Durchgangsverkehr wird eine Umleitung eingerichtet.

Die Maßnahmen wurden in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Hüttendorf für 2021 vorgesehen.

Im Rahmen der üblichen Öffentlichkeitsarbeit wird die Maßnahme und die damit verbundenen verkehrlichen Eingriffe rechtzeitig im Vorfeld bekanntgegeben.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit von öffentlichen Verkehrsanlagen ist eine Pflichtaufgabe des Straßenbaulastträger und somit im Regelfall ohne alternative Handlungsoptionen.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

120.000 €

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 522102

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Übersichtslageplan

                        Regelquerschnitt